Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
663 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
28.10.16, 09:35
Aktualisiert
28.10.16, 09:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
127/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
28. Oktober 2016
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil
Leopoldshöhe
Antragsteller: ██████████████████████████████████████████████Bauvorhaben:
Gärtnerei, Hovedisser Straße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
10.11.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt die Erweiterung der überbaubaren Fläche innerhalb des o.g. Bebauungsplanes,
um 4 Einfamilienhäuser errichten zu können.
Abb. 1 Katasterplan
Abb. 2 Luftbild
-2-
Die bestehende Gärtnerei an der Hovedisser Straße benötigt zukünftig keine Erweiterungsfläche, weshalb die
bisherige Freifläche einer anderen baulichen Nutzung zugeführt werden soll. Es ist beabsichtigt, hier 4
Einfamilienhäuser zu errichten. Es sind Grundstücksgrößen zwischen ca. 440 qm und 540 qm vorgesehen.
Die Erschließung der Baugrundstücke soll über den vorhandenen Privatweg erfolgen, wobei von diesem ein
kleiner Querstich abgeht. Von diesem werden 2 der 4 Einfamilienhäuser erschlossen.
Die bisherige Baufläche ist für die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern zu klein. Um die vorhandene
Grundstücksfläche entsprechend ausnutzen zu können, ist die Baufläche zu vergrößern. Hierfür ist der B-Plan
zu ändern.
Abb 3 rechtskräftiger B-Plan (8. Änderung)
Abb 4 Bebauungsvorschlag
Bewertung des Sachverhaltes
1997 wurde im Rahmen der 8. Änderung des B-Planes das Gelände der Gärtnerei überplant. Es wurde
einerseits eine Wohnbebauung (Anmerkung: das damals geplante Doppelhaus ist realisiert) und andererseits
eine Erweiterung der Gärtnerei vorgesehen.
Zwischenzeitlich hat ein Eigentümer- und Inhaberwechsel stattgefunden. Die betriebliche Orientierung hat sich
ebenfalls verändert. Eine Erweiterungsfläche für die Gärtnerei wird daher nicht mehr benötigt.
Unter dem Gesichtspunkt der Nachverdichtung bietet es sich an, auf der innerhalb des Ortes zentral gelegenen
Freifläche eine Wohnbebauung vorzusehen. Vom Standort sind alle zentralen Einrichtungen fußläufig
erreichbar. Die angestrebten Grundstücksgrößen sind vertretbar und für die Erschließung kann auf eine
vorhandene Infrastruktur (teilweise Privat) zurückgegriffen werden.
Im Rahmen der B-Planänderung ist jedoch der ein oder andere Aspekt zu klären. So ist die Erforderlichkeit
der vorgegebenen Ausgleichsfläche für eine bisher nicht erfolgte Gärtnereierweiterung bei einer Überplanung
rechtlich abzustimmen.
Das vorliegende Konzept sieht eine heranrückende Wohnbebauung an die vorhandene Nachbarschaft vor.
Durch die gewählte Zuwegung und Ausrichtung der geplanten Neubauten bzw. deren Gärten erfährt die
bestehende Bebauung keine Beeinträchtigung im bauplanungsrechtlichen Sinne. Dies wird hauptsächlich
dadurch erreicht, in dem Gartenfläche an Gartenfläche angrenzt.
Zu berücksichtigen ist weiterhin eine ausreichende Anzahl an Kundenparkplätzen für die Gärtnerei.
Die technische Ver- und Entsorgung sowie die verkehrliche Erschließung ist möglich, jedoch privatrechtlich zu
organisieren.
Ein Verfahren zur Änderung des B-Planes wird grundsätzlich befürwortet, denn sie stellt eine angemessene
Nachverdichtung dar.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht
gegeben.
-3-
Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig
zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 (Blatt B) werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens.
I.V.
Lange