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Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: Antrag auf Änderung der Dachneigung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
160 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
29.08.16, 10:58
Aktualisiert
29.08.16, 12:45
Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier:   Antrag auf Änderung der Dachneigung) Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier:   Antrag auf Änderung der Dachneigung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 101/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz u. Frau Knipping Telefon: 05208/991-272 u. 05208/991-278 Datum: 29. August 2016 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: Antrag auf Änderung der Dachneigung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 08.09.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Verwaltung liegt ein konkreter Bauwunsch vor. Bebaut werden soll der Teilbereich des Bebauungsplanes östlich der Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) und südlich der Schötmarschen Straße (s. Anlage). Dort ist festgesetzt: WA II nur Doppelhäuser und Hausgruppen. Als Traufhöhe ist 6,5 m und als Firsthöhe 9,5 m festgesetzt. Weiterhin sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 25° bis zu 35° zulässig. Die Bauherren schlagen zur besseren Ausnutzung des Grundstückes eine Dachneigung von 45 ° vor. Diese Dachneigung ist städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Eine Abänderung der Dachneigung auf 45 ° somit möglich. Die Verwaltung schlägt vor, in dem beschriebenen Teilbereich statt: „WA II nur Doppelhäuser und Hausgruppen/ Traufhöhe 6,5 m und Firsthöhe 9,5 m / Geneigte Dächer mit einer Neigung von 25° bis zu 35°“ folgende Festsetzung zu treffen: „WA II nur Doppelhäuser und Hausgruppen/ Traufhöhe 6,5 m und Firsthöhe 9,5 m / Geneigte Dächer mit einer Neigung von 35° bis zu 45°“. Beschlussvorschlag: Die Festsetzung der Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird im beschriebenen Teilbereich (östlich des Kindergartens, s. Anlage)) wie folgt geändert. Anstatt geneigter Dächer mit einer Dachneigung von 25° bis zu 35° sind geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 35° bis zu 45° zulässig. Schemmel -2- Anlage: Bebauungsplan mit Änderungsbereich