Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
160 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
29.08.16, 10:58
Aktualisiert
29.08.16, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
101/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz u. Frau Knipping
Telefon:
05208/991-272 u. 05208/991-278
Datum:
29. August 2016
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04
„Am Gieselmannkreisel“
hier: Antrag auf Änderung der Dachneigung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
08.09.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Verwaltung liegt ein konkreter Bauwunsch vor. Bebaut werden soll der Teilbereich des
Bebauungsplanes östlich der Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) und südlich der Schötmarschen
Straße (s. Anlage).
Dort ist festgesetzt: WA II nur Doppelhäuser und Hausgruppen. Als Traufhöhe ist 6,5 m und als Firsthöhe
9,5 m festgesetzt. Weiterhin sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 25° bis zu 35° zulässig.
Die Bauherren schlagen zur besseren Ausnutzung des Grundstückes eine Dachneigung von 45 ° vor. Diese
Dachneigung ist städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Eine
Abänderung der Dachneigung auf 45 ° somit möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, in dem beschriebenen Teilbereich statt:
„WA II nur Doppelhäuser und Hausgruppen/ Traufhöhe 6,5 m und Firsthöhe 9,5 m /
Geneigte Dächer mit einer Neigung von 25° bis zu 35°“
folgende Festsetzung zu treffen:
„WA II nur Doppelhäuser und Hausgruppen/ Traufhöhe 6,5 m und Firsthöhe 9,5 m /
Geneigte Dächer mit einer Neigung von 35° bis zu 45°“.
Beschlussvorschlag:
Die Festsetzung der Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird im
beschriebenen Teilbereich (östlich des Kindergartens, s. Anlage)) wie folgt geändert.
Anstatt geneigter Dächer mit einer Dachneigung von 25° bis zu 35° sind geneigte Dächer mit einer
Dachneigung von 35° bis zu 45° zulässig.
Schemmel
-2-
Anlage: Bebauungsplan mit Änderungsbereich