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Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss zur Änderung der Gestaltungsfestsetzungen für mehrere Baufenster im Allgemeinen Wohngebiet)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
315 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
02.09.16, 10:45
Aktualisiert
02.09.16, 10:45
Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss zur Änderung der Gestaltungsfestsetzungen für mehrere Baufenster im Allgemeinen Wohngebiet) Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss zur Änderung der Gestaltungsfestsetzungen für mehrere Baufenster im Allgemeinen Wohngebiet)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 109/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 2. September 2016 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss zur Änderung der Gestaltungsfestsetzungen für mehrere Baufenster im Allgemeinen Wohngebiet Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 08.09.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Bebauungsplan ermöglicht in den nummerierten Baufenstern 1 – 4 die Errichtung von zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern. Zurzeit werden diese Gebäudetypen bevorzugt mit einem Staffelgeschoss im Dachraum gebaut (s. Skizze / Foto unten). Die gegenwärtigen gestalterischen Festsetzungen lassen dieses grundsätzlich zu. B-Plan / Ist-Festsetzungen Baufenster 1–4 II-Geschossig-keit GD 15° – 25° TH 7,0 m FH 11,0 m Beispiel eines Staffelgeschoss Gebäudes mit Gegenwärtig bestehen noch offene Fragen, die Details zur Definition des Staffelgeschosses / Vollgeschosses betreffen. Diese konnten noch nicht abschließend mit allen Beteiligten, u.a. dem Kreis, erörtert werden. Sollten Anpassungen der Festsetzungen für die Baufenster 1 – 4 nötig werden, so werden diese in der Ausschusssitzung vorgestellt und näher erläutert. Diese Anpassungen betreffen nicht das gestalterische Gesamtkonzept des B-Planes, sondern lediglich baujuristische Gesichtspunkte. Mögliche -2- Änderungen sind daher städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Fotomontage (Reduzierung von 3 Geschossen auf 2) / Bebauungsbeispiel Beschlussvorschlag: Der Ausschuss definiert nach vorheriger Beratung die notwendigen Änderungen der Festsetzungen. Der Ausschuss beschließt die Festsetzungen bzgl. des Staffelgeschosses für die Baufenster 1 – 4 zu ändern. Schemmel