Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
19.08.16, 10:40
Aktualisiert
19.08.16, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
93/2016
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
19. August 2016
Jahresabschluss 2014 des Kernhaushaltes
a) Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus
Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014
b) Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2014 gem. § 96 GO
NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Termin
01.09.2016
Rat
22.09.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss des Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2014 liegt vor und die Prüfung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld ist abgeschlossen. Danach
schließt die Ergebnisrechnung des Kernhaushaltes im Jahr 2014 mit einem Fehlbetrag von 98.462,24 € ab.
Nähere Einzelheiten zum Jahresabschluss werden durch den Bericht der v. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert. Kopien der Bilanz und der Ergebnis- und Finanzrechnung werden der Einladung als
Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss 2014 wird zeitnah in das Ratsinformationssystem
eingestellt und kann dort eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
1) den geprüften Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Haushaltsjahr
2014 festzustellen und
2) dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen und
3) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 98.462,24 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der
Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von 16.050.743,06 € zu verrechnen. Die
Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 0,61 %. Hierdurch
bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
unberührt.
In Vertretung
Lange