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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ hier: Beschluss über die Einstellung des Änderungsverfahrens)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 27/2015 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. April 2015 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ hier: Beschluss über die Einstellung des Änderungsverfahrens Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 07.05.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Anlass Es wurde auf Antrag der Grundstückseigentümer für einen Teilbereich westlich der Straße „Hauptstraße“ im Ortsteil Leopoldshöhe zu der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, am 06.11.2014 ein Aufstellungsbeschluss sowie ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gefasst. Die Eigentümer haben beantragt, die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung ihres Grundstückes von Gewerbegebiet in ein Mischgebiet zu ändern, um dort die Möglichkeit zu schaffen, eine weitere Wohneinheit errichten zu können. Diese Änderungsabsicht wurde im Vorfeld des Beschlusses mit dem Kreis Lippe sowie der Bezirksregierung Detmold vorbesprochen. Auswertung des TöB-Beteiligungsverfahrens Im Rahmen des daraufhin im Dezember 2014 durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB gingen insbesondere zum Thema Immissionsschutz von folgenden TöBs Stellungnahmen ein: 1. Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld 2. IHK Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold 3. Kreis Lippe, Abteilung Bauleitplanung / Immissionsschutz Weiterhin haben sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die beiden unmittelbar benachbarten Firmen geäußert: 4. ILS Industrie-Lackier-Service 5. Fa. Suttner GmbH (2 Schreiben) -2- Zusammenfassung der vorgetragenen Bedenken Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen erhebliche Bedenken gegenüber der Planung. Es wird angemerkt, dass sich direkt nördlich an das Plangebiet angrenzend zwei Betriebe befinden, in denen auch Nachtbetrieb stattfindet. Lieferverkehr sowie damit verbundene Be- und Entladetätigkeiten finden überwiegend auf der Südseite der Betriebsgrundstücke, also zum geplanten Mischgebiet hin, statt. Der Abstand zum bereits vorhandenen Wohnhaus der Antragsteller beträgt teils nur max. 20 m, zu dem auf dem Grundstück geplanten neuen Baufenster ist er nur unwesentlich größer. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die beabsichtigte Planung Konfliktpotenzial mit sich bringt, da durch die Änderung der Art der Nutzung von Gewerbegebiet (GE) in Mischgebiet (MI), die gewerbliche Nutzung eingeschränkt werden könnte. Firma Suttner befürchtet, dass ein Mischgebiet möglicherweise die künftigen Nutzungsoptionen eingeschränkt, vor allem in den Punkten: - Wegfall der Nachtschicht und der Samstagsarbeit - Einschränkung des Lieferverkehrs im südlichen Bereich - Beschränkung der Nutzung der Mitarbeiterparkplätze Gefordert wird, dass der Bestandsschutz gewahrt wird, es zu keiner Verschlechterung der Situation für bestehende Unternehmen und deren Abläufe sowie Betriebszeiten kommen darf und auch für die Zukunft Spielräume für Anpassungen und Erweiterungen bleiben müssen. Der Standort muss für künftige Investitionen zukunftssicher sein. Weitere Einzelheiten zu den vorgebrachten Argumenten und Befürchtungen gehen aus der beigefügten Auswertungsmatrix hervor. Es wird aus den verschiedenen Stellungnahmen deutlich, dass hier eine sachgerechte und rechtssichere Abwägung der widersprechenden Belange durchgeführt werden muss. Zusammenstellung des Abwägungsmaterials Um die Thematik Immissionsschutz und die internen Betriebsabläufe der Firma Suttner tiefer zu durchdringen, sind im Anschluss an den förmlichen Verfahrensschritt eine Werksbesichtigung, mehrere Gespräche zwischen dem Kreis Lippe, der Gemeinde Leopoldshöhe, der Firma Suttner sowie (teilweise) Enderweit + Partner geführt worden. Ziel dieser Gespräche war es, eine vertretbare Lösung für das Problem zwischen der geplanten Bebauungsplanänderung und dem bestehenden Gewerbebetrieb zu finden. Ein von der Firma beauftragter Schallgutachter hat nach den o.g. Gesprächen ein entsprechendes Gutachten erarbeitet, welches Konfliktpunkte zwischen der angrenzenden Wohnnutzung und dem Mischgebiet aufzeigt. Dabei wurden alle relevanten Schallquellen, wie z.B. Anlagengeräusche, LkwFahrwege, Abrollcontainer-Wechsel, Gabelstaplerbetrieb sowie Pkw-Fahrwege, erfasst und in eine Modellrechnung eingestellt. Die vorhandenen Gewerbebetriebe müssen auf die unmittelbar benachbarten Wohnnutzungen in der faktischen Gemengelage schon heute in gewissem Umfang Rücksicht nehmen, so dass eine uneingeschränkte Nutzung der ausgewiesenen Gewerbegebiete nicht möglich ist. Allerdings werden heute die Grenzwerte für das - auch formal ausgewiesene - Gewerbegebiet angesetzt. Die Grenzwerte der TA Lärm für Mischgebiete von 65 dB(A) für gesunde Wohnverhältnisse werden mit der heutigen Nutzung auf den östlichen Teilflächen des Grundstückes der Antragsteller zur Tageszeit erreicht. Auf den überwiegenden Teilen des Grundstückes werden die Belastungswerte zwischen 55 d(BA) und 60 dB(A) erreicht. Für die nächtliche Belastung (22 - 6 Uhr) sind gegenwärtig Werte zwischen 50 dB(A) und 55 -3- dB(A) an der vorhandenen Wohnnutzung und bei einer Grundstückstiefe bis zu ca. 25 m, die Werte zwischen 45 dB(A) und 50 dB(A) erzielt worden. Für die übrigen, im Süden befindlichen Flächen, wurden nachts Werte zwischen 40 dB(A) und 45 dB(A) erreicht. Somit zeigt die durchgeführte Untersuchung, dass die Ist-Situation der Lärmbelastung weitgehend ausgereizt ist und dass eine zusätzliche Belastung, wie z.B. mehr Mitarbeiter zu Nachtzeiten und mehr an- und abfahrender Verkehr, weitere Konflikte mit sich bringen wird. Ein neu heranrückendes Mischgebiet ist deshalb problematisch, da die Grenzwerte für MI schon heute überschritten würden und deshalb die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Mischgebiet nicht eingehalten werden können. Der Fa. Suttner würde bei Festsetzung des Mischgebietes der zukünftige Entwicklungsspielraum stark eingeschränkt. Konsequenz für die weitere Planung Aus den vorstehend dargelegten Gründen kann in der Abwägung der unterschiedlichen Belange und Planungsziele und unter Beachtung der nunmehr vorliegenden Informationen eine Umwandlung von dem bereits rechtskräftig festgesetzten Gewerbegebiet in ein Mischgebiet nicht planungs- und immissionsschutzrechtlich sauber begründet werden. Daher ist die geplante Ansiedlung selbst von einzelnen weiteren Wohnnutzungen im Umfeld der vorhandenen Betriebe nicht rechtssicher möglich und es muss empfohlen werden, das Aufstellungsverfahren nicht weiterzuführen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt aufgrund der in der Vorlage bzw. der Abwägungstabelle des Büros Enderweit & Partner dargelegten Schwierigkeiten, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" nicht weiterzuführen. Schemmel Anlage: Abwägungstabelle der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost"