Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
27/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. April 2015
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“
hier: Beschluss über die Einstellung des Änderungsverfahrens
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
07.05.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Anlass
Es wurde auf Antrag der Grundstückseigentümer für einen Teilbereich westlich der Straße „Hauptstraße“ im
Ortsteil Leopoldshöhe zu der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, am 06.11.2014
ein Aufstellungsbeschluss sowie ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gefasst. Die Eigentümer haben beantragt, die
Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung ihres Grundstückes von Gewerbegebiet in ein Mischgebiet zu
ändern, um dort die Möglichkeit zu schaffen, eine weitere Wohneinheit errichten zu können. Diese
Änderungsabsicht wurde im Vorfeld des Beschlusses mit dem Kreis Lippe sowie der Bezirksregierung
Detmold vorbesprochen.
Auswertung des TöB-Beteiligungsverfahrens
Im Rahmen des daraufhin im Dezember 2014 durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3
und 4 Abs. 1 BauGB gingen insbesondere zum Thema Immissionsschutz von folgenden TöBs
Stellungnahmen ein:
1. Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
2. IHK Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
3. Kreis Lippe, Abteilung Bauleitplanung / Immissionsschutz
Weiterhin haben sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die beiden unmittelbar benachbarten Firmen
geäußert:
4. ILS Industrie-Lackier-Service
5. Fa. Suttner GmbH (2 Schreiben)
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Zusammenfassung der vorgetragenen Bedenken
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen erhebliche Bedenken gegenüber der Planung.
Es wird angemerkt, dass sich direkt nördlich an das Plangebiet angrenzend zwei Betriebe befinden, in
denen auch Nachtbetrieb stattfindet. Lieferverkehr sowie damit verbundene Be- und Entladetätigkeiten
finden überwiegend auf der Südseite der Betriebsgrundstücke, also zum geplanten Mischgebiet hin, statt.
Der Abstand zum bereits vorhandenen Wohnhaus der Antragsteller beträgt teils nur max. 20 m, zu dem auf
dem Grundstück geplanten neuen Baufenster ist er nur unwesentlich größer.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die beabsichtigte Planung Konfliktpotenzial mit sich bringt, da durch
die Änderung der Art der Nutzung von Gewerbegebiet (GE) in Mischgebiet (MI), die gewerbliche Nutzung
eingeschränkt werden könnte.
Firma Suttner befürchtet, dass ein Mischgebiet möglicherweise die künftigen Nutzungsoptionen
eingeschränkt, vor allem in den Punkten:
-
Wegfall der Nachtschicht und der Samstagsarbeit
-
Einschränkung des Lieferverkehrs im südlichen Bereich
-
Beschränkung der Nutzung der Mitarbeiterparkplätze
Gefordert wird, dass der Bestandsschutz gewahrt wird, es zu keiner Verschlechterung der Situation für
bestehende Unternehmen und deren Abläufe sowie Betriebszeiten kommen darf und auch für die Zukunft
Spielräume für Anpassungen und Erweiterungen bleiben müssen. Der Standort muss für künftige
Investitionen zukunftssicher sein.
Weitere Einzelheiten zu den vorgebrachten Argumenten und Befürchtungen gehen aus der beigefügten
Auswertungsmatrix hervor.
Es wird aus den verschiedenen Stellungnahmen deutlich, dass hier eine sachgerechte und rechtssichere
Abwägung der widersprechenden Belange durchgeführt werden muss.
Zusammenstellung des Abwägungsmaterials
Um die Thematik Immissionsschutz und die internen Betriebsabläufe der Firma Suttner tiefer zu
durchdringen, sind im Anschluss an den förmlichen Verfahrensschritt eine Werksbesichtigung, mehrere
Gespräche zwischen dem Kreis Lippe, der Gemeinde Leopoldshöhe, der Firma Suttner sowie (teilweise)
Enderweit + Partner geführt worden. Ziel dieser Gespräche war es, eine vertretbare Lösung für das Problem
zwischen der geplanten Bebauungsplanänderung und dem bestehenden Gewerbebetrieb zu finden.
Ein von der Firma beauftragter Schallgutachter hat nach den o.g. Gesprächen ein entsprechendes
Gutachten erarbeitet, welches Konfliktpunkte zwischen der angrenzenden Wohnnutzung und dem
Mischgebiet aufzeigt. Dabei wurden alle relevanten Schallquellen, wie z.B. Anlagengeräusche, LkwFahrwege, Abrollcontainer-Wechsel, Gabelstaplerbetrieb sowie Pkw-Fahrwege, erfasst und in eine
Modellrechnung eingestellt. Die vorhandenen Gewerbebetriebe müssen auf die unmittelbar benachbarten
Wohnnutzungen in der faktischen Gemengelage schon heute in gewissem Umfang Rücksicht nehmen, so
dass eine uneingeschränkte Nutzung der ausgewiesenen Gewerbegebiete nicht möglich ist. Allerdings
werden heute die Grenzwerte für das - auch formal ausgewiesene - Gewerbegebiet angesetzt. Die
Grenzwerte der TA Lärm für Mischgebiete von 65 dB(A) für gesunde Wohnverhältnisse werden mit der
heutigen Nutzung auf den östlichen Teilflächen des Grundstückes der Antragsteller zur Tageszeit erreicht.
Auf den überwiegenden Teilen des Grundstückes werden die Belastungswerte zwischen 55 d(BA) und 60
dB(A) erreicht. Für die nächtliche Belastung (22 - 6 Uhr) sind gegenwärtig Werte zwischen 50 dB(A) und 55
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dB(A) an der vorhandenen Wohnnutzung und bei einer Grundstückstiefe bis zu ca. 25 m, die Werte
zwischen 45 dB(A) und 50 dB(A) erzielt worden. Für die übrigen, im Süden befindlichen Flächen, wurden
nachts Werte zwischen 40 dB(A) und 45 dB(A) erreicht. Somit zeigt die durchgeführte Untersuchung, dass
die Ist-Situation der Lärmbelastung weitgehend ausgereizt ist und dass eine zusätzliche Belastung, wie z.B.
mehr Mitarbeiter zu Nachtzeiten und mehr an- und abfahrender Verkehr, weitere Konflikte mit sich bringen
wird.
Ein neu heranrückendes Mischgebiet ist deshalb problematisch, da die Grenzwerte für MI schon heute
überschritten würden und deshalb die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Mischgebiet nicht
eingehalten werden können. Der Fa. Suttner würde bei Festsetzung des Mischgebietes der zukünftige
Entwicklungsspielraum stark eingeschränkt.
Konsequenz für die weitere Planung
Aus den vorstehend dargelegten Gründen kann in der Abwägung der unterschiedlichen Belange und
Planungsziele und unter Beachtung der nunmehr vorliegenden Informationen eine Umwandlung von dem
bereits rechtskräftig festgesetzten Gewerbegebiet in ein Mischgebiet nicht planungs- und
immissionsschutzrechtlich sauber begründet werden. Daher ist die geplante Ansiedlung selbst von
einzelnen weiteren Wohnnutzungen im Umfeld der vorhandenen Betriebe nicht rechtssicher möglich und es
muss empfohlen werden, das Aufstellungsverfahren nicht weiterzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt aufgrund der in der Vorlage bzw. der Abwägungstabelle
des Büros Enderweit & Partner dargelegten Schwierigkeiten, das Verfahren zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" nicht weiterzuführen.
Schemmel
Anlage:
Abwägungstabelle der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost"