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Mitteilungsvorlage (26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“ Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
304 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Mitteilungsvorlage (26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“
Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe) Mitteilungsvorlage (26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“
Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe) Mitteilungsvorlage (26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“
Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 32/2015 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. April 2015 26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“ Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 07.05.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Anlass und Gegenstand der Änderung Die Firma DHS Bodenmanagement GmbH & Co. KG plant die bestehende Deponiegröße ( ca. 14 ha) um ca. 2 – 3 m auf eine maximale Gesamthöhe von ca. 13 m zu erhöhen sowie eine Flächenerweiterung von ca. 10,8 ha nach Norden, auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Leopoldshöhe (rote Fläche). Durch die Erweiterung ergibt sich eine Deponiegesamtfläche von 25 ha. Mit diesen Maßnahmen wird von einer Gesamtbetriebszeit von ca. 8 Jahre ausgegangen. Gemäß dem Landesplanungsgesetz (LPlG) sind raumbedeutsame Planungen mit einem Flächenbedarf von mehr als 10 ha im Gebietsentwicklungsplan darzustellen. Standort L 968 / Schackenburger Straße bzw. Heipker Straße (Lage) -2- Bedarf Die vorhandene DK-0 Deponie „Heipker Straße“ für unbelasteten Boden wird – als einzige Bodendeponie des Kreises Lippe – im Rahmen der bisherigen Planung zu Ende 2015 verfüllt sein. Die im übrigen Regierungsbezirk vorhandenen Bodendeponien sind ebenfalls an ihren Kapazitätsgrenzen angekommen oder sind für Böden mit Schadstoffbelastungen ausgelegt. Gesamtplanauswirkungen ► Umwelt / Natur und Landschaft Die Erweiterungsfläche ist durch die landwirtschaftliche Ackernutzung geprägt. Die vorhandene Deponie ist zum Teil rekultiviert und wird auch mit der geplanten, abschnittsweisen Erhöhung weiterhin sukzessiv rekultiviert. Hochwertige Landschaftsbereiche bzw. wertvolle bzw. geschützte Biotope sind nicht betroffen. Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die umliegenden wertvollen Biotope (NSG Heipker See, NSG Holzhauser Bruch) sowie auf weitere geschützte Biotope zu erwarten. Als Ergebnis der Umweltprüfung wurde festgestellt, dass eine generelle Betroffenheit der untersuchten Schutzgüter besteht, dass aber erhebliche Beeinträchtigungen auf der Ebene der GEP-Änderung ausgeschlossen werden können. ► Siedlungsstruktur / Immissionen / Verkehr Für den Ortsteil Heipke und andere im Umfeld der Änderung befindlichen Wohnnutzungen wird davon ausgegangen, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm oder auch der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) nicht überschritten werden. Diese werden weiterhin eingehalten werden können, auch vor dem Hintergrund, dass im zukünftigen Betrieb es zu leicht ansteigenden Lärm- und Schadstoffemissionen kommen kann, da sich die Frequenz des an- und abfahrenden LKW-Verkehrs gegenüber dem aktuellen Zustand erhöht. Die geplante Aufschüttung auf der Erweiterungsfläche soll von den Rändern her beginnen, um den Lärmund Sichtschutz für das Umland zu Beginn der Nutzung zu gewährleisten. Der Baustellenverkehr wird über die bestehende Bodendeponie angefahren. Die vorhandene verkehrliche Anbindung der bestehenden Deponie an die L 968 / Schackenburger Straße bzw. Heipker Straße (Lage) bleibt unberührt und ist nicht Gegenstand der angestrebten Deponieerweiterung. Weiteres Verfahren Die Gemeinde Leopoldshöhe ist als Träger öffentlicher Belange an dem GEP-Änderungsverfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden. Nach Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass im Rahmen der GEP-Änderungen die Belange der Gemeinde Leopoldshöhe wie z.B. eine Einschätzung zu den Auswirkungen des LkW-Verkehrs auf den Menschen, insbesondere der Anwohner des Ortsteiles Krentrup oder die Beeinflussung des NSG „Heipker See“, gem. der Nachfrage der Verwaltung in dem zu diesem Verfahren vorgeschalteten Scoping-Verfahren, berücksichtigt worden sind. Die Gemeinde wird daher in ihrer Stellungnahme zur GEP-Änderung hauptsächlich auf Aspekte hinweisen, die dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren aus dem Abfallrecht zuzuordnen sind. -3Hier ist die Forderung, dass die Ausgleichsmaßnahmen für die Erweiterung der Bodendeponie auf dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe auch innerhalb des Gemeindegebietes erfolgt, soweit möglich, in der Nähe des Eingriffes (s. Karte). Außerdem soll eine sinnvolle Ein- bzw. Begrünung der Bodendeponieerweiterung, ähnlich den Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Lage stattfinden. vorläufiger Rekultivierungsplan Hinweis: Weitergehende Unterlagen zu diesem GEP-Änderungsverfahren sind dem Internetportal des Regionalrates zu entnehmen: www: regionalrat-detmold.nrw.de Unter Eingabe der Beschlussvorlagen Nr. RR-7/ 2015 erfolgt die Anzeige weiterer Dokumente.