Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
304 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
32/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. April 2015
26. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold
„Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld“
Darstellung einer Bodendeponie auf dem Gebiet der Stadt Lage und dem Gebiet der
Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
07.05.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Anlass und Gegenstand der Änderung
Die Firma DHS Bodenmanagement GmbH &
Co. KG plant die bestehende Deponiegröße (
ca. 14 ha) um ca. 2 – 3 m auf eine maximale
Gesamthöhe von ca. 13 m zu erhöhen sowie
eine Flächenerweiterung von ca. 10,8 ha
nach Norden, auf das Gemeindegebiet der
Gemeinde Leopoldshöhe (rote Fläche). Durch
die
Erweiterung
ergibt
sich
eine
Deponiegesamtfläche von 25 ha. Mit diesen
Maßnahmen
wird
von
einer
Gesamtbetriebszeit von ca. 8 Jahre
ausgegangen.
Gemäß dem Landesplanungsgesetz (LPlG)
sind raumbedeutsame Planungen mit einem
Flächenbedarf von mehr als 10 ha im
Gebietsentwicklungsplan darzustellen.
Standort
L 968 / Schackenburger Straße bzw. Heipker Straße
(Lage)
-2-
Bedarf
Die vorhandene DK-0 Deponie „Heipker Straße“ für unbelasteten Boden wird – als einzige Bodendeponie
des Kreises Lippe – im Rahmen der bisherigen Planung zu Ende 2015 verfüllt sein.
Die im übrigen Regierungsbezirk vorhandenen Bodendeponien sind ebenfalls an ihren Kapazitätsgrenzen
angekommen oder sind für Böden mit Schadstoffbelastungen ausgelegt.
Gesamtplanauswirkungen
► Umwelt / Natur und Landschaft
Die Erweiterungsfläche ist durch die landwirtschaftliche Ackernutzung geprägt. Die vorhandene Deponie ist
zum Teil rekultiviert und wird auch mit der geplanten, abschnittsweisen Erhöhung weiterhin sukzessiv
rekultiviert. Hochwertige Landschaftsbereiche bzw. wertvolle bzw. geschützte Biotope sind nicht betroffen.
Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die umliegenden wertvollen Biotope (NSG Heipker See,
NSG Holzhauser Bruch) sowie auf weitere geschützte Biotope zu erwarten.
Als Ergebnis der Umweltprüfung wurde festgestellt, dass eine generelle Betroffenheit der untersuchten
Schutzgüter besteht, dass aber erhebliche Beeinträchtigungen auf der Ebene der GEP-Änderung
ausgeschlossen werden können.
► Siedlungsstruktur / Immissionen / Verkehr
Für den Ortsteil Heipke und andere im Umfeld der Änderung befindlichen Wohnnutzungen wird davon
ausgegangen, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm oder auch der DIN 18005 (Schallschutz im
Städtebau) nicht überschritten werden. Diese werden weiterhin eingehalten werden können, auch vor dem
Hintergrund, dass im zukünftigen Betrieb es zu leicht ansteigenden Lärm- und Schadstoffemissionen
kommen kann, da sich die Frequenz des an- und abfahrenden LKW-Verkehrs gegenüber dem aktuellen
Zustand erhöht.
Die geplante Aufschüttung auf der Erweiterungsfläche soll von den Rändern her beginnen, um den Lärmund Sichtschutz für das Umland zu Beginn der Nutzung zu gewährleisten.
Der Baustellenverkehr wird über die bestehende Bodendeponie angefahren. Die vorhandene verkehrliche
Anbindung der bestehenden Deponie an die L 968 / Schackenburger Straße bzw. Heipker Straße (Lage)
bleibt unberührt und ist nicht Gegenstand der angestrebten Deponieerweiterung.
Weiteres Verfahren
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist als Träger öffentlicher Belange an dem GEP-Änderungsverfahren beteiligt
und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden. Nach Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass
im Rahmen der GEP-Änderungen die Belange der Gemeinde Leopoldshöhe wie z.B. eine Einschätzung zu
den Auswirkungen des LkW-Verkehrs auf den Menschen, insbesondere der Anwohner des Ortsteiles
Krentrup oder die Beeinflussung des NSG „Heipker See“, gem. der Nachfrage der Verwaltung in dem zu
diesem Verfahren vorgeschalteten Scoping-Verfahren, berücksichtigt worden sind.
Die Gemeinde wird daher in ihrer Stellungnahme zur GEP-Änderung hauptsächlich auf Aspekte hinweisen,
die dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren aus dem Abfallrecht zuzuordnen sind.
-3Hier ist die Forderung, dass die
Ausgleichsmaßnahmen für die
Erweiterung der Bodendeponie
auf dem Gebiet der Gemeinde
Leopoldshöhe auch innerhalb
des Gemeindegebietes erfolgt,
soweit möglich, in der Nähe des
Eingriffes (s. Karte). Außerdem
soll eine sinnvolle Ein- bzw.
Begrünung
der
Bodendeponieerweiterung, ähnlich den
Maßnahmen auf dem Gebiet der
Stadt Lage stattfinden.
vorläufiger Rekultivierungsplan
Hinweis:
Weitergehende Unterlagen zu diesem GEP-Änderungsverfahren sind dem Internetportal des Regionalrates
zu entnehmen: www: regionalrat-detmold.nrw.de Unter Eingabe der Beschlussvorlagen Nr. RR-7/ 2015
erfolgt die Anzeige weiterer Dokumente.