Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
31/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. April 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup
und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ in den Ortsteilen
Leopoldshöhe und Krentrup
hier: - Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
07.05.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Bedarf für Baugrundstücke in Leopoldshöhe ist weiterhin hoch. Die Deckung dieses Bedarfes
aus Baulücken im Innenbereich ist derzeit nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, südlich der Schötmarschen Straße ein neues Baugebiet zu entwickeln.
Teile der Fläche sind bereits bebaut. Die AWO hat dort im Jahr 2014 einen Kindergarten errichtet.
Einige private Flurstücke nördlich der Schötmarschen an der Große-Horst-Straße und der
Wilhelmstraße werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen.
Ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt den Bereich südlich der Schötmarschen Straße als
Fläche für die Landwirtschaft dar. Notwendig ist dort eine Darstellung von Wohnbauflächen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat, laut Mitteilung der Bezirksregierung, einen Überhang von mehr
als 30 Hektar an dargestellten Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan. Eine zusätzliche
Darstellung von Wohnbauflächen ist daher nicht möglich. Zur Entwicklung eines Baugebietes
südlich der Schötmarschen Straße sind deshalb an anderer Stelle entsprechende Flächen zu
reduzieren. Die Wohnbauflächenrücknahme soll im Bereich zwischen Schuckenbaum und
Leopoldshöhe erfolgen. Dort würden im Flächennutzungsplan, anstatt der jetzt dargestellten
Wohnbauflächen, zukünftig Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Austausch erfolgt im
Verhältnis 2:1 (alte Fläche: neue Fläche).
Das Bebauungsplangebiet ist für Wohnsiedlungszwecke geeignet. Die Topographie und die
Bodenverhältnisse lassen eine bauliche Entwicklung zu.
Ökologisch hochwertige Biotope sind von der Planung nicht betroffen.
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Wichtige Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und zur Nahversorgung liegen innerhalb einer
fußläufigen Entfernung. Vorhandene Verkehrsanlagen können mit genutzt werden. Die Ver- und
Entsorgung des Bereiches ist möglich.
Im Bebauungsplangebiet südlich der Schötmarschen Straße würden ca. 30 Grundstücke für Einund Zweifamilienhäuser entstehen und zwei Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser. Die
detaillierten gestalterischen Festsetzungen sind im weiteren Verfahren zu erarbeiten und zu
treffen.
Die Erschließungskonzeption, Lärmschutzmaßnahmen, Lage und Art der Ausgleichsmaßnahmen,
vorzusehende Spielplätze sowie notwendige Entwässerungsanlagen sind im weiteren Verfahren
zu konkretisieren.
Die Flächen im Bebauungsplangebiet Nr. 05/04 stehen im überwiegenden Eigentum der
Gemeinde. Private Flächen werden im östlichen Teil des Geltungsbereiches erstmalig als Bauland
festgesetzt. Eine Beteiligung der LIL muss im weiteren Verfahren erfolgen.
Auf einem der
privaten Flurstücke nördlich der Schötmarschen Straße ist im bereits
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 06/02 (A) ein Spielplatz festgesetzt. Dieser Spielplatz wird an
die heutigen Gegebenheiten angepasst. Ein zusätzlicher Bauplatz im Innenbereich wird so
ermöglicht. Die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche kann entfallen, zugunsten der
Festsetzung eines Wegerechtes. Die bereits bestehenden Baurechte sollen bestätigt werden. Im
weiteren Verfahren kann dann die detaillierte Festsetzung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden Planzeichnung zu
entnehmen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der
anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern
(22. Änderung).
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des
Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Darstellung und Begründung
zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
6. Die Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird im weiteren Verfahren
beteiligt.
Schemmel
Anlagen