Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
882 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
22. Änderung des Flächennutzungsplanes – Parallel
Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Südlich Schötmarsche Straße“
Planzeichnung
Begründung
Stand: Aufstellung – Mai 2015
zur Aufstellung
des
22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mai 2015
Übersichtskarte 1:20000 ....................................................................................................................................... 1
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich A - derzeitige Darstellung 1:5000 2
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich A - zukünftige Darstellung 1:5000 3
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich B - derzeitige Darstellung 1:5000 .. 4
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich B - zukünftige Darstellung 1:5000. 5
Planzeichenerklärung ........................................................................................................................................... 6
Begründung ........................................................................................................................................................... 6
1. Lage im Gemeindegebiet ................................................................................................................................ 6
2. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der Flächennutzungsplanänderung.............................................................. 6
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung .................................................................... 7
4. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren ......................................................................... 7
5. Derzeitige und zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan................................................................... 7
6. Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse............................................................................... 8
7. Ver- und Entsorgung, verkehrliche Belange .................................................................................................. 8
8. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Immissionsschutz............. 8
A
Übersichtskarte 1:20000
B
A
22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mai 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich A - derzeitige Darstellung 1:5000
2
22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mai 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich A - zukünftige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mai 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich B - derzeitige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mai 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich B - zukünftige Darstellung 1:5000
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W
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mai 2015
Planzeichenerklärung
Darstellungen gem. § 5 BauGB
Änderungsbereich
Wohnbauflächen
Flächen für die Landwirtschaft
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Flächen für den Gemeinbedarf
Flächen für Aufschüttungen
Begründung
1. Lage im Gemeindegebiet
Der Teilbereich A liegt am Ortsrand des Ortsteiles Schuckenbaum.
Der Teilbereich B schließt unmittelbar an die Bebauung des Ortsteiles Leopoldshöhe
an. Der Ortskern des Ortsteiles Leopoldshöhe mit Infrastruktureinrichtungen wie
Rathaus und Bibliothek sowie mit seinen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des
täglichen Bedarfes liegt in fußläufiger Entfernung.
2. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der
Flächennutzungsplanänderung
Innerhalb des Gemeindegebietes besteht weiterhin Nachfrage nach baureifen
Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Diese Nachfragen können nicht durch auf dem Markt vorhandene Grundstücke
abgedeckt werden. Die Mobilisierung von Bauland im Innenbereich führt ebenso zu
keiner ausreichenden Bedarfsdeckung. Die Gemeinde stellt parallel zur 22.
Änderung des Flächennutzungsplanes den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“ auf. Die Bauleitplanung schafft die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes.
Der Bereich südlich
der Schötmarschen Straße (Teilbereich B) ist für
Wohnbebauung geeignet. Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Voraussetzung für eine bauliche Entwicklung des Plangebietes ist die Änderung des
Flächennutzungsplanes, der dort landwirtschaftliche Flächen festsetzt. Durch die
Bezirksregierung wurden Überhänge an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan
mitgeteilt. Eine zusätzliche Darstellung von Wohnbauflächen ist daher nicht möglich.
Überhänge an Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan sind abzubauen. Die
notwendige Rücknahme erfolgt im Teilbereich A, durch eine Darstellung von Fläche
für die Landwirtschaft anstatt von Wohnbauflächen. Weiterhin bleibt die beabsichtigte
wahrnehmbare Trennung der Siedlungsbereiche Schuckenbaum und Leopoldshöhe
so gewahrt.
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mai 2015
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen im Geltungsbereich der 22.
Änderung des Flächennutzungsplanes als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Die Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz wird im Verfahren gestellt.
4. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren
Vom Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ werden beide
Teilbereiche nicht erfasst.
Der Teilbereich A ist als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Teilbereich B der Flächennutzungsplanänderung liegt innerhalb des
Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche
Straße“. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt überwiegend Flächen für die
Landwirtschaft fest.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Vollverfahren erfolgt gemäß §
8 (3) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04.
5. Derzeitige und zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan
Der Teilbereich A ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt. Zukünftig wird er als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Teile
dieser Flächen können nicht baulich entwickelt werden, da die Belange eines
landwirtschaftlichen Betriebes mit Großviehhaltung zu berücksichtigen sind.
Der Teilbereich B ist derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beabsichtigt sind zukünftig Darstellungen als Wohnbaufläche, Fläche für den
Gemeinbedarf und Fläche für Aufschüttungen. Die Darstellung als Wohnbaufläche
entspricht der angestrebten Entwicklung eines Wohngebietes. Die Fläche für
Gemeinbedarf stellt die Fläche entsprechend der bereits vorhandenen Nutzung dar
(Kindergarten). Die Fläche für Aufschüttungen ergibt sich aus dem Bau des
beabsichtigten Lärmschutzwalles.
Die detaillierten Darstellungen sind den Planzeichnungen zu entnehmen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat die folgenden Größenordnungen:
Teilbereich A
Wohnbaufläche
Fläche für die Landwirtschaft
Gesamt
Darstellung derzeit
5,7 ha
5,7 ha
Darstellung zukünftig
5,7 ha
5,7 ha
Darstellung derzeit
2,85 ha
2,85 ha
Darstellung zukünftig
2,25 ha
0,2 ha
0,4 ha
2,85ha
Teilbereich B
Fläche für die Landwirtschaft
Wohnbaufläche
Fläche für den Gemeinbedarf
Fläche für Aufschüttungen
Gesamt
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mai 2015
6. Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse
Das Gelände im Teilbereich A ist leicht geneigt B (Höhen von ca. 121 N.N. im
Norden bis 112 m N.N. im Süden), im Teilbereich B (Höhen von ca. 124 N.N. im
Norden bis 123 m N.N. im Süden) ist es flach.
Innerhalb der Änderungsbereiche stehen lehmige Böden an.
Bisher wurden keine schutzwürdigen Böden mitgeteilt.
7. Ver- und Entsorgung, verkehrliche Belange
Die Ver- und Entsorgung des Teilbereiches B ist möglich. Die Anbindung an das
örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ist gewährleistet.
In fußläufiger Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle.
8. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie Immissionsschutz
Auf der Grundlage der Planung können Baurechte realisiert werden.
Auf den Ackerflächen im Teilbereich B sind zukünftig bauliche Entwicklungen
möglich.
Der hierdurch ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft muss ermittelt und
bewertet werden. Im weiteren Verfahren sind geeignete Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen festzusetzen. Die Artenschutzprüfung erfolgt im parallel
betriebenen Bebauungsplanverfahren.
Gesetzlich geschützte Biotope sind in keinem der Teilbereiche vorhanden.
Der Teilbereich A wird zukünftig dem Freiraum zugeordnet. Eine Inanspruchnahme
der Fläche zu Siedlungszwecken ist dann nicht mehr möglich. Die derzeitige Nutzung
des Bereiches als Ackerflächen kann weiterhin ausgeübt werden.
Südlich des Teilbereiches A verläuft die L 751n (Schötmarsche Straße).
Die Immissionen werden im weiteren Verfahren untersucht.
Ein Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
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