Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (B-Plan - Planzeichnung Begründung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,1 MB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16

Inhalt der Datei

GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Planzeichnung Stand: Aufstellung und frühzeitige Beteiligung – Mai 2015 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Vorentwurf - Mai 2015 I. Planzeichnung - Verkleinerung ........................................................................................................................A II. Planzeichenerklärung / Festsetzungen ...........................................................................................................B III. Weitere Darstellungen ohne Festsetzungscharakter ...................................................................................C IV. Hinweise...........................................................................................................................................................C V. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen .........................................................................................D Begründung ........................................................................................................................................................... 1 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes ................................................................................... 1 2. Abgrenzung des Geltungsbereiches................................................................................................................ 1 3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung .................................................................... 1 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................................... 1 5. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren ......................................................................... 2 6. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse .................................... 2 7. Baulicher Bestand / Eigentumsstruktur / Vorhandene Nutzungen ................................................................. 2 8. Immissionsschutz............................................................................................................................................ 3 9. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege ................................................... 3 10. Städtebauliche Daten ................................................................................................................................... 3 Bebauungsvorschlag ............................................................................................................................................. 4 A Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Vorentwurf - Mai 2015 I. Planzeichnung - Verkleinerung 1344 14 1 W I 896 11 13 16 2 b 1917 Z » : 663 1301 : : : 11 8 69 1045 4 9 309 690 1007 : : : : : : : : : 1046 : : : : : : : : 1049 7 o : : : : : : : : : 308 61 : : : : : : : : : : : : : : : : : : 63 1608 : : : : : : : 5a 1009 1a : : : : : : : : : 1485 1609 : : : : : : : : : : : 6,5 m 5 : 1 41 1042 II TH : 3 1108 0,8 GRZ 0,4 : 4 1048 1055 WA 1483 : : : : : : : : 5 1054 1047 I : : : : : : : : 0,4 2 67 6 1008 7 WA GRZ 0,4 : : : : : : : : :: : : : : : : : : Á ^ 1884 a 43 : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : 339 ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ 50 : ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! : ¸¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸¸¸¸¸¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ! ! ! ! ! ¸ ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ! ! ! ! ! ! ! ¸ ¸¸ ¸¸ ¸¸ : Kindertagesstätte Am Kreisel ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸! : 17 : ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ : 13 : : : : : ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ I : :: 1705 u Î P : : F I : 1523 : : 340 : : : : : : : : : : : 45 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 22 15 : : : : : S I 1522 ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ 1885 ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ : F I 1521 ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ : :: : : : : 43 24 I 1632 S : : : : 22 U º 710 266 268 267 ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ : : : 59 1484 : 1040 : 1107 ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ 252 ¸ ¸¸¸¸ ¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ a 11 1326 1916 1795 É È ÉÈ É ÉÈ É È ÉÈ É È ÉÈ É È ÉÈ ÉÈ È É È É È È É É È É: È É È É: : È 11 1327 21 1637 1258 1041 17 19 1006 661 ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ 693 1910 13 15 1837 692 13 1887 12 ¸ ¸ ¸ ¸¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ 15 1313 4 7 1050 882 1659 1613 1836 802 9 10 1612 1913 881 892 1383 1919 1501 999 É È :È É ÉÈ :È É É È :È É É È :È É É È É :È É È È É É È É È É È É È É È É È É È 3 17 801 8 1382 8a 8 1207 7 6 I II 1269 WA 0,8 GRZ 0,4 II TH o 4,5 m ¸ ¸ ¸ ¸ 800 307 Á ^ Á ^ 311 269 328 WA 0,8 GRZ 0,4 II TH o 6,5 m 306 A Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Vorentwurf - Mai 2015 II. Planzeichenerklärung / Festsetzungen II.1 Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO) II.2 Maß der baulichen Nutzung z.B. II z.B. 0,4 z.B. 0,8 Zahl der Vollgeschosse Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl Grundflächenzahl als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) Geschossflächenzahl als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) Höhe baulicher Anlagen Z.B. TH z.B. Traufhöhe als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) 4,5 m Oberer Bezugspunkt für die Traufhöhe (TH): Der obere Bezugspunkt für die Traufhöhe ist der Schnittpunkt der Dachhaut mit der Außenfläche der Wand. II.3 Bauweise, Baugrenze o offene Bauweise (§9 (1) Nr. 2 BauGB, §22 BauNVO) Baugrenze (§9 (1) Nr. 2 BauGB, §23 BauNVO) Flächen für den Gemeinbedarf u Fläche für den Gemeinbedarf hier: Kindergarten (§9 (1) Nr. 5 und Abs. 6 BauGB) II.4 Verkehrsflächen Straßenverkehrsfläche (öffentlich) (§9 (1) Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) II. 5 Grünflächen U Öffentliche Grünfläche hier: Kinderspielplatz (§9 (1) Nr. 15 und Abs. 6 BauGB) B Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Vorentwurf - Mai 2015 II.6 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft und die Regelung ÉÈ È ÉÈ ÉÈ ÉÈ ÉÈ É des Wasserabflusses hier: Regenrückhaltebecken II.7 Flächen für Aufschüttungen ¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ Flächen für Aufschüttungen hier: Lärmschutzwall (§9 (1) Nr. 17 und Abs. 6 BauGB) II.8 Sonstige Planzeichen ::::: mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastete Fläche (§9 (1) Nr. 21 und Abs. 6 BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§9 (7) BauGB) III. Weitere Darstellungen ohne Festsetzungscharakter 5 Vorhandene Bebauung Flurstücksgrenzen 134 Flurstücksnummern IV. Hinweise Abfallentsorgung und Bodenaushub Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 27.06.2005 ist belasteter Bodenaushub so auszubauen, zwischen zu lagern und zu transportieren, dass Vermischungen mit anderen Abfallstoffen unterbleibt. Unbelasteter Bodenaushub, der nicht innerhalb des Bebauungsplangebietes verbracht werden kann, ist gem. § 7 Kreislaufwirschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 vorrangig zu verwerten und kann ggf. über eine Boden- und Bauschuttbörse ( z.B. Landesamtes NRW- im Internet unter www.alois-info.de vermittelt werden. Um eine Verwertung der Bodenmassen im Sinne des § 7 KrWG zu erleichtern, kann das Material aufbereitet werden. Belasteter Boden ist unter Abfallschlüssel 170503 „Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten“ als gefährlicher Abfall gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10.12.2001 in der derzeit gültigen Fassung zu entsorgen. Die Vorgaben des KrWG sowie die untergeordneten Regelwerke, insbesondere die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (NachweisverordnungNachwV) vom 20.10.2006 in der derzeit gültigen Fassung, sind grundsätzlich zu C Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Vorentwurf - Mai 2015 beachten. Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder der LWL-Archäologie für Westfalen, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756 Detmold, 05231 9925-0; Fax: 05231 9925-25, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten V. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen 1. Örtliche Bauvorschriften Gem. § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text „örtliche Bauvorschriften“ erlassen. Mit ihrer Aufnahme in den Bebauungsplan werden sie zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegen die gestalterischen Festsetzungen gelten als Ordnungswidrigkeit gem. § 84BauO NRW. 2. Rechtsgrundlage • Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) • Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI.I 2542) • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NRW S. 256) • Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58) D Begründung 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes Im Gemeindegebiet besteht eine starke Nachfrage nach baureifen Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser. Weiterhin besteht auch ein Bedarf an Mietwohnungen. Die Gemeinde aktiviert Bauplätze im Innenbereich durch Maßnahmen zur Baulandmobilisierung (Baulückenkataster und Überplanung von Bebauungsplänen im Innenbereich). Diese Maßnahmen führen aber zu keiner Bedarfsdeckung. Auf dem Grundstücksmarkt werden Grundstücke nicht in ausreichender Anzahl angeboten. Der Bereich südlich der Schötmarschen Straße ist für Wohnbebauung geeignet. Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Voraussetzung für eine Bebauung des Bereiches ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der dort landwirtschaftliche Flächen festsetzt. Im nördlichen Bereich des Bebauungsplan setzt der rechtskräftige Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet und eine Grünfläche (Zweckbestimmung: Spielplatz) fest. Die Neuordnung dieses Bereiches zur Anpassung der Spielplatzfläche und Änderung der Baumöglichkeiten im Sinne einer Nachverdichtung wird angestrebt. 2. Abgrenzung des Geltungsbereiches Das in der Flur 5 der Gemarkung Krentrup liegende Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 4,1 ha. Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: • Im Norden durch die Schötmarsche Straße und vorhandene Wohnbebauung an der Wilhelmstraße • Im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen • Im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen • Im Westen durch die Schötmarsche Straße Der Geltungsbereich ist aus der beiliegenden Planzeichnung zu entnehmen. 3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen im Geltungsbereich der vorliegenden Planung als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Die Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz wird im Verfahren gestellt. 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15.06.1971, zuletzt geändert mit der 21. Änderung vom 30.05.2014, stellt die Flächen als Fläche für die Landwirtschaft dar. Bebauungspläne müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes, mit dem Ziel Wohnbaufläche sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf und eine Fläche für Aufschüttungen darzustellen, wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Vorentwurf - Mai 2015 5. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren Vom Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ wird das Plangebiet nicht erfasst. Der Geltungsbereich der vorliegenden Planung liegt im Geltungsbereich von zwei Bebauungsplänen. Dem Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A), der bereits ein allgemeines Wohngebiet, eine Grünfläche (Zweckbestimmung Kinderspielplatz) und öffentliche Verkehrsflächen festsetzt. Der Bebauungsplan Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ setzt neben Verkehrsflächen Flächen für die Landwirtschaft fest. In einem geringen Umfang sind zudem Flächen für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Das Bauleitplanverfahren wird als Vollverfahren durchgeführt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 8 (3) BauGB die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt A) und Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“. 6. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse Das Bebauungsplangebiet schließt unmittelbar an die Bebauung des Ortsteiles Leopoldshöhe an. Der Ortskern des Ortsteiles Leopoldshöhe mit Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus und Bibliothek sowie mit seinen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfes liegt in fußläufiger Entfernung. Ebenso fußläufig erreichbar ist ein vorhandener Kindergarten. Das Gelände ist flach. Im Norden erreicht es ca. 124 m N.N. Im Süden des Planungsgebietes werden Höhen von ca. 123 m N.N. erreicht. Innerhalb des Änderungsbereiches stehen lehmige Böden an. Schutzwürdige Böden wurden bisher nicht mitgeteilt. 7. Baulicher Bestand / Eigentumsstruktur / Vorhandene Nutzungen Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Teile des Plangebietes werden bereits durch Verkehrsflächen in Anspruch genommen. Im Westen des Plangebietes befindet sich ein Kindergarten mit Außengelände. Im Norden des Plangebietes sind einzelne Grundstücke bereits mit Wohngebäuden bebaut. Die Flurstücke 303, 309, 310, Flur 5, Gemarkung Krentrup sowie das Flurstück 1830, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe, befinden sich im Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe. Alle anderen Flurstücke innerhalb des Planungsgebietes befinden sich im privaten Eigentum. 2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Vorentwurf - Mai 2015 8. Immissionsschutz Durch die Nutzungen außerhalb des Plangebietes entstehen Immissionen die auf das Plangebiet einwirken. Planungsrechtlich zulässig sind außerhalb des Plangebietes im Norden Nutzungen, die denen eines Allgemeinen Wohngebietes entsprechen. Weitere Immissionen wirken von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen auf das Gebiet ein. Südlich des Plangebietes verläuft die L 751n (Teutoburger Straße). Die Immissionen werden im weiteren Verfahren untersucht. 9. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Auf der Grundlage des Bebauungsplanes können Baurechte realisiert werden. Auf den Ackerflächen sind zukünftig bauliche Entwicklungen möglich. Der hierdurch ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft muss ermittelt und bewertet werden. Im weiteren Verfahren sind geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzusetzen. Ein Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 10. Städtebauliche Daten Städtebauliche Daten Art der Nutzung Allgemeine Wohngebiete Flächen Gemeinbedarf Öffentliche Verkehrsflächen Grünflächen Wasserflächen, Flächen für Wasserwirtschaft Aufschüttungsflächen Fläche in qm ca. 26.200 ca. 2.100 ca. 8.000 ca. 500 ca. 500 ca. 4.000 Gesamt ca. 41.300 3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Bebauungsvorschlag 4 - Vorentwurf - Mai 2015