Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,1 MB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
Planzeichnung
Stand: Aufstellung und frühzeitige Beteiligung – Mai 2015
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Vorentwurf
- Mai 2015
I. Planzeichnung - Verkleinerung ........................................................................................................................A
II. Planzeichenerklärung / Festsetzungen ...........................................................................................................B
III. Weitere Darstellungen ohne Festsetzungscharakter ...................................................................................C
IV. Hinweise...........................................................................................................................................................C
V. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen .........................................................................................D
Begründung ........................................................................................................................................................... 1
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes ................................................................................... 1
2. Abgrenzung des Geltungsbereiches................................................................................................................ 1
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung .................................................................... 1
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................................... 1
5. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren ......................................................................... 2
6. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse .................................... 2
7. Baulicher Bestand / Eigentumsstruktur / Vorhandene Nutzungen ................................................................. 2
8. Immissionsschutz............................................................................................................................................ 3
9. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege ................................................... 3
10. Städtebauliche Daten ................................................................................................................................... 3
Bebauungsvorschlag ............................................................................................................................................. 4
A
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Vorentwurf
- Mai 2015
I. Planzeichnung - Verkleinerung
1344
14
1
W
I
896
11
13
16
2
b
1917
Z
»
:
663
1301
:
:
:
11
8
69
1045
4
9
309
690
1007
: : : : : : : :
:
1046
: : : : : : : :
1049
7
o
: : : : : : : :
:
308
61
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
: : : : : : : :
63
1608
:
:
:
:
:
:
:
5a
1009
1a
: :
: :
: :
: :
:
1485
1609
:
: :
: :
: :
: :
:
:
6,5 m
5
:
1
41
1042
II
TH
:
3
1108
0,8
GRZ 0,4
:
4
1048
1055
WA
1483
: : : : : : : :
5
1054
1047
I
: : : : : : : :
0,4
2
67
6
1008
7
WA
GRZ 0,4
:
:
:
:
:
:
:
:
::
:
:
:
:
:
:
:
:
Á
^
1884
a
43
:
:
:
:
:
:
:
:
: :
: :
: :
: :
: :
: :
:
: :
339
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
50
:
! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! !
! !! ! ! ! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
!! !
! ! !
! ! !
!
:
¸¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
¸¸¸¸¸¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
! ! ! ! !
¸
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
! ! ! ! ! ! !
¸
¸¸
¸¸
¸¸
:
Kindertagesstätte
Am Kreisel
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
¸!
:
17
:
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
:
13
:
:
:
:
:
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
I
:
::
1705
u
Î
P
:
:
F
I
:
1523
:
:
340
: :
: :
: :
: :
: :
:
45
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! !
! ! !
! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
!
!
!
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
! ! !
22
15
:
:
:
:
:
S
I
1522
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
1885
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
:
F
I
1521
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
:
::
:
:
:
:
43
24
I
1632
S
:
:
:
:
22
U
º
710
266
268
267
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
:
:
:
59
1484
:
1040
:
1107
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
252
¸
¸¸¸¸
¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
a
11
1326
1916
1795
É
È
ÉÈ
É
ÉÈ
É
È
ÉÈ
É
È
ÉÈ
É
È
ÉÈ
ÉÈ
È
É
È
É
È
È
É
É
È
É:
È
É
È
É:
: È
11
1327
21
1637
1258
1041
17
19
1006
661
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
693
1910
13
15
1837
692
13
1887
12
¸
¸
¸ ¸¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸ ¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
15
1313
4
7
1050
882
1659
1613
1836
802
9
10
1612
1913
881
892
1383
1919
1501
999
É
È
:È
É
ÉÈ
:È
É
É È
:È
É
É
È
:È
É
É
È
É
:È
É
È
È
É
É
È
É
È
É
È
É
È
É
È
É
È
É
È
3
17
801
8
1382
8a
8
1207
7
6
I
II
1269
WA
0,8
GRZ 0,4
II
TH
o
4,5 m
¸
¸
¸
¸
800
307
Á
^
Á
^
311
269
328
WA
0,8
GRZ 0,4
II
TH
o
6,5 m
306
A
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Vorentwurf
- Mai 2015
II. Planzeichenerklärung / Festsetzungen
II.1 Art der baulichen Nutzung
WA
Allgemeines Wohngebiet
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO)
II.2 Maß der baulichen Nutzung
z.B. II
z.B. 0,4
z.B.
0,8
Zahl der Vollgeschosse
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
Grundflächenzahl als Höchstmaß
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Geschossflächenzahl als Höchstmaß
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Höhe baulicher Anlagen
Z.B. TH z.B. Traufhöhe als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
4,5 m
Oberer Bezugspunkt für die Traufhöhe (TH):
Der obere Bezugspunkt für die Traufhöhe ist der Schnittpunkt der
Dachhaut mit der Außenfläche der Wand.
II.3 Bauweise, Baugrenze
o
offene Bauweise
(§9 (1) Nr. 2 BauGB, §22 BauNVO)
Baugrenze (§9 (1) Nr. 2 BauGB, §23 BauNVO)
Flächen für den Gemeinbedarf
u
Fläche für den Gemeinbedarf hier: Kindergarten
(§9 (1) Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)
II.4 Verkehrsflächen
Straßenverkehrsfläche (öffentlich)
(§9 (1) Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
II. 5 Grünflächen
U
Öffentliche Grünfläche hier: Kinderspielplatz
(§9 (1) Nr. 15 und Abs. 6 BauGB)
B
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Vorentwurf
- Mai 2015
II.6 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft und die Regelung
ÉÈ
È
ÉÈ
ÉÈ
ÉÈ
ÉÈ
É des Wasserabflusses hier: Regenrückhaltebecken
II.7 Flächen für Aufschüttungen
¸¸¸¸¸¸¸¸¸¸
Flächen für Aufschüttungen hier: Lärmschutzwall
(§9 (1) Nr. 17 und Abs. 6 BauGB)
II.8 Sonstige Planzeichen
:::::
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastete Fläche
(§9 (1) Nr. 21 und Abs. 6 BauGB)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
(§9 (7) BauGB)
III. Weitere Darstellungen ohne Festsetzungscharakter
5
Vorhandene Bebauung
Flurstücksgrenzen
134
Flurstücksnummern
IV. Hinweise
Abfallentsorgung und Bodenaushub
Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom
27.06.2005 ist belasteter Bodenaushub so auszubauen, zwischen zu lagern und zu
transportieren, dass Vermischungen mit anderen Abfallstoffen unterbleibt.
Unbelasteter Bodenaushub, der nicht innerhalb des Bebauungsplangebietes verbracht
werden kann, ist gem. § 7 Kreislaufwirschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012
vorrangig zu verwerten und kann ggf. über eine Boden- und Bauschuttbörse ( z.B.
Landesamtes NRW- im Internet unter www.alois-info.de vermittelt werden. Um eine
Verwertung der Bodenmassen im Sinne des § 7 KrWG zu erleichtern, kann das
Material aufbereitet werden. Belasteter Boden ist unter Abfallschlüssel 170503 „Boden
und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten“ als gefährlicher Abfall gemäß
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10.12.2001 in der derzeit gültigen Fassung
zu entsorgen.
Die Vorgaben des KrWG sowie die untergeordneten Regelwerke, insbesondere die
Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (NachweisverordnungNachwV) vom 20.10.2006 in der derzeit gültigen Fassung, sind grundsätzlich zu
C
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Vorentwurf
- Mai 2015
beachten.
Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa
Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt
werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung
unverzüglich der Gemeinde oder der LWL-Archäologie für Westfalen, hier im Auftrag:
Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756 Detmold, 05231 9925-0; Fax: 05231
9925-25, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem
Zustand zu erhalten
V. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen
1. Örtliche Bauvorschriften
Gem. § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text „örtliche Bauvorschriften“ erlassen. Mit ihrer Aufnahme in den
Bebauungsplan werden sie zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes.
Verstöße
gegen
die
gestalterischen
Festsetzungen
gelten
als
Ordnungswidrigkeit gem. § 84BauO NRW.
2. Rechtsgrundlage
• Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBI. I S. 2414)
• Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI.I 2542)
• Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
• Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132)
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der aktuellen
Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NRW S. 256)
• Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
D
Begründung
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes
Im Gemeindegebiet besteht eine starke Nachfrage nach baureifen Grundstücken für
Ein- und Zweifamilienhäuser. Weiterhin besteht auch ein Bedarf an Mietwohnungen.
Die Gemeinde aktiviert Bauplätze im Innenbereich durch Maßnahmen zur
Baulandmobilisierung (Baulückenkataster und Überplanung von Bebauungsplänen
im Innenbereich). Diese Maßnahmen führen aber zu keiner Bedarfsdeckung. Auf
dem Grundstücksmarkt werden Grundstücke nicht in ausreichender Anzahl
angeboten.
Der Bereich südlich der Schötmarschen Straße ist für Wohnbebauung geeignet.
Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Voraussetzung für eine
Bebauung des Bereiches ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der
dort landwirtschaftliche Flächen festsetzt.
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplan setzt der rechtskräftige Bebauungsplan
ein allgemeines Wohngebiet und eine Grünfläche (Zweckbestimmung: Spielplatz)
fest. Die Neuordnung dieses Bereiches zur Anpassung der Spielplatzfläche und
Änderung der Baumöglichkeiten im Sinne einer Nachverdichtung wird angestrebt.
2. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Das in der Flur 5 der Gemarkung Krentrup liegende Plangebiet umfasst eine Größe
von ca. 4,1 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
• Im Norden durch die Schötmarsche Straße und vorhandene Wohnbebauung
an der Wilhelmstraße
• Im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
• Im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
• Im Westen durch die Schötmarsche Straße
Der Geltungsbereich ist aus der beiliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen im Geltungsbereich der
vorliegenden Planung als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Die Anfrage
gem. § 34 Landesplanungsgesetz wird im Verfahren gestellt.
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15.06.1971,
zuletzt geändert mit der 21. Änderung vom 30.05.2014, stellt die Flächen als Fläche
für die Landwirtschaft dar.
Bebauungspläne müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
entwickelt werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes, mit dem Ziel Wohnbaufläche sowie eine
Fläche für den Gemeinbedarf und eine Fläche für Aufschüttungen darzustellen, wird
parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Vorentwurf
- Mai 2015
5. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren
Vom Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ wird das
Plangebiet nicht erfasst.
Der Geltungsbereich der vorliegenden Planung liegt im Geltungsbereich von zwei
Bebauungsplänen.
Dem Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A), der bereits ein
allgemeines Wohngebiet, eine Grünfläche (Zweckbestimmung Kinderspielplatz) und
öffentliche Verkehrsflächen festsetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ setzt neben Verkehrsflächen
Flächen für die Landwirtschaft fest. In einem geringen Umfang sind zudem Flächen
für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
Das Bauleitplanverfahren wird als Vollverfahren durchgeführt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 8 (3) BauGB die 22.
Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ersetzt in seinem
Geltungsbereich die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt A) und Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“.
6. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und
Bodenverhältnisse
Das Bebauungsplangebiet schließt unmittelbar an die Bebauung des Ortsteiles
Leopoldshöhe an.
Der Ortskern des Ortsteiles Leopoldshöhe mit Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus
und Bibliothek sowie mit seinen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen
Bedarfes liegt in fußläufiger Entfernung. Ebenso fußläufig erreichbar ist ein
vorhandener Kindergarten.
Das Gelände ist flach. Im Norden erreicht es ca. 124 m N.N. Im Süden des
Planungsgebietes werden Höhen von ca. 123 m N.N. erreicht.
Innerhalb des Änderungsbereiches stehen lehmige Böden an. Schutzwürdige Böden
wurden bisher nicht mitgeteilt.
7. Baulicher Bestand / Eigentumsstruktur / Vorhandene Nutzungen
Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Teile des Plangebietes werden bereits durch Verkehrsflächen in Anspruch
genommen. Im Westen des Plangebietes befindet sich ein Kindergarten mit
Außengelände. Im Norden des Plangebietes sind einzelne Grundstücke bereits mit
Wohngebäuden bebaut.
Die Flurstücke 303, 309, 310, Flur 5, Gemarkung Krentrup sowie das Flurstück 1830,
Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe, befinden sich im Eigentum der Gemeinde
Leopoldshöhe. Alle anderen Flurstücke innerhalb des Planungsgebietes befinden
sich im privaten Eigentum.
2
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Vorentwurf
- Mai 2015
8. Immissionsschutz
Durch die Nutzungen außerhalb des Plangebietes entstehen Immissionen die auf
das Plangebiet einwirken.
Planungsrechtlich zulässig sind außerhalb des Plangebietes im Norden Nutzungen,
die denen eines Allgemeinen Wohngebietes entsprechen.
Weitere Immissionen wirken von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen auf
das Gebiet ein.
Südlich des Plangebietes verläuft die L 751n (Teutoburger Straße).
Die Immissionen werden im weiteren Verfahren untersucht.
9. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes können Baurechte realisiert werden.
Auf den Ackerflächen sind zukünftig bauliche Entwicklungen möglich.
Der hierdurch ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft muss ermittelt und
bewertet werden.
Im weiteren Verfahren sind geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
festzusetzen.
Ein Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
10. Städtebauliche Daten
Städtebauliche Daten
Art der Nutzung
Allgemeine Wohngebiete
Flächen Gemeinbedarf
Öffentliche Verkehrsflächen
Grünflächen
Wasserflächen, Flächen für Wasserwirtschaft
Aufschüttungsflächen
Fläche in qm
ca. 26.200
ca. 2.100
ca. 8.000
ca.
500
ca.
500
ca. 4.000
Gesamt
ca. 41.300
3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
Bebauungsvorschlag
4
- Vorentwurf
- Mai 2015