Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
12.06.15, 21:16
Aktualisiert
12.06.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Satzung der Gemeinde Leopoldshöhe
über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe“
im Ortsteil Leopoldshöhe vom ______________
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit
geltenden Fassung und des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung, hat
der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am ___________ die folgende
Satzung beschlossen:
§1
Aufhebung des Sanierungsgebietes
Die städtebaulichen Maßnahmen sind abgeschlossen.
Der Zweck und die Ziele der Sanierung des Ortskernes von Leopoldshöhe sind erreicht.
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neugestaltung des
Ortskernes Leopoldshöhe“ vom 13.04.2006, bekanntgemacht am 25.04.2006, rechtskräftig
am Tag nach ihrer Bekanntmachung, wird hiermit aufgehoben.
Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Leopoldshöhe, _________________
(S)
Schemmel
Anlage: Geltungsbereich