Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
21.08.15, 21:16
Aktualisiert
21.08.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
57/2015
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Sommer
Telefon:
05208 / 991-101
Datum:
21. August 2015
Neuausschreibung der Unterhaltsreinigung in den Schulen und Turnhallen sowie weiterer
gemeindeeigener Gebäude
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Termin
03.09.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die letzte Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für den Bereich der Schulen und Turnhallen der Gemeinde
Leopoldshöhe wurde im Jahr 2008 durchgeführt, für die anderen gemeindlichen Gebäude im Jahr 2005. Die
Reinigung der entsprechenden Gebäude erfolgt durch 2 Dienstleister auf der Basis der seinerzeit
erarbeiteten Leistungsverzeichnisse. Deren Kernstück beinhaltet die Durchführung einer täglichen
Unterhaltsreinigung, wodurch seitdem auf zusätzliche Grundreinigungen verzichtet wird. Mit diesem
Reinigungssystem wurde im Ergebnis flächendeckend eine sehr gute Reinigungsqualität erzielt.
Für die Durchführung der Unterhaltsreinigung ist im Wirtschaftsplan des KGL für das Jahr 2015 ein Betrag in
Höhe von 440.000 € vorgesehen. Für die Zukunft wird durch Lohnerhöhungen im Gebäudereinigerhandwerk
mit jährlichen Kostensteigerungen von ca. 2 – 3 % gerechnet. Weitere nicht unerhebliche Steigerungen
zeichnen sich durch den Erweiterungsbau der Felix-Fechenbach-Gesamtschule bereits jetzt ab.
Vor diesem Hintergrund wurde der Verwaltung mit Schreiben eines externen Dienstleisters vom 02.06.2015
ein Angebot für die Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung von Reinigungsleistungen unterbreitet.
Darin werden Einsparpotenziale in Höhe von ca. 50.000 € pro Jahr / brutto bei gleicher Reinigungsqualität
wie bisher prognostiziert. Erreicht werden soll dieses u. a. durch die Einführung individueller
Grundreinigungen.
In der Konsequenz bedeutet dies jedoch ein „herunterfahren“ der Reinigungsleistungen, da die Einführung
individueller Grundreinigungen mit einer Änderung des Reinigungsverfahrens auf beispielsweise ein 3/2Verfahren (eine Woche mit 3 Reinigungs- und 2 Sichttagen und eine Woche mit 2 Reinigungs- und 3
Sichttagen) einhergehen würde. Genau ein solches Modell wurde in den gemeindlichen Schulen und
Turnhallen bereits einmal eingesetzt und führte vor dem Hintergrund massiver Qualitätsprobleme zu der
erneuten Ausschreibung im Jahr 2008 und dem Wechsel auf das bis heute eingesetzte System einer
erhöhten regelmäßigen Unterhaltsreinigung ohne zusätzliche Grundreinigungen.
-2-
Aus diesem Grund erwartet die Verwaltung im Falle einer Neuausschreibung auf der Basis der jetzigen
Leistungsverzeichnisse keines Falls die seitens des externen Dienstleisters prognostizierten Einsparungen
von 50.000 € / Jahr, sondern einen wesentlich darunter liegenden jährlichen Betrag. Aus Sicht der
Verwaltung sind höhere Einsparungen nur durch ein „herunterfahren“ der Reinigungsleistungen, also durch
Kürzungen im Leistungsverzeichnis und / oder einer Änderung des Reinigungssystems zu erzielen.
Für die Durchführung einer Ausschreibung der gemeindlichen Unterhaltsreinigung wird in Abhängigkeit von
der Höhe möglicher Einsparungen mit Kosten von mindestens 15.000 € gerechnet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge entscheiden, ob und wenn ja auf welcher Grundlage eine erneute Ausschreibung der
Unterhaltsreinigung für die Schulen und Turnhallen sowie weitere gemeindliche Gebäude erfolgen soll.
Schemmel