Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
04.09.15, 21:17
Aktualisiert
04.09.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
62/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
4. September 2015
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
hier:
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 4. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.09.2015
Rat
10.12.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 16.01.2015 hat ein im Gewerbegebiet Asemissen ansässiger Betrieb über
seinen Architekten den Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für die
bauliche Erweiterung des Betriebes gestellt.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.02.2015 beschlossen, dem
Antrag stattzugeben und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes vorzubereiten.
In seiner Sitzung vom 25.06.2015 hat der Hochbau- und Planungsausschuss den Aufstellungs- /
Entwurfsbeschluss zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“gefasst.
Bauleitplanverfahren
Das Änderungsverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem
Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten
Änderung der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und
benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird.
Es wurde daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen verzichtet. Eine Bilanzierung des Eingriffes in den Natur- und
Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Aufzeigen eines
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Programmes zur Bewältigung der Eingriffsfolgen ist somit nicht notwendig. Die Änderungsplanung
bezieht sich auf einen rechtskräftig überplanten Bereich.
Die Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fand nach ortsüblicher Bekanntmachung in der
Zeit vom 14.07.2015 bis 21.08.2015 (einschließlich) statt (siehe Anlage Vorschläge zur Abwägung
aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).
Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen worden.
Somit kann der das Bauleitplanverfahren abschließende Satzungsbeschluss gefasst
werden.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes ging von einem
Grundstückseigentümer aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes wurden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
2. Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ wird
mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB beschlossen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“ gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich
bekannt zu machen.
Schemmel
Anlagen
Anlage 1
Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Anlage 2
Lage des Geltungsbereiches der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.
01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (M. 1: 5.000)
Anlage 3
Abgrenzung des Geltungsbereiches der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
Anlage 4
Zeichnerische Festsetzungen der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.
01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
Anlage 5
Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der 4. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
Anlage 6
Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB