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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ hier: Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
04.09.15, 21:17
Aktualisiert
04.09.15, 21:17
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“
hier:  Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 71/2015 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 4. September 2015 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ hier: Nebenanlagen außerhalb überbaubarer Fläche Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17.09.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Von Grundeigentümern in der Mittelstraße wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ gestellt. Ziel ist, zukünftig Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen errichten zu können. Der rechtskräftige Bebauungsplan schließt dieses eindeutig aus. Garagen sind bereits außerhalb der Baugrenzen zulässig. Dem Antrag kann zugestimmt werden. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Flächen verbessert die Ausnutzbarkeit der Grundstücke. Eine Störung des Siedlungsbildes durch Nebenanlagen in den straßenabgewandten Grundstücksteilen ist nicht zu befürchten. Im Vordergartenbereich sollten Nebenanlagen nicht zulässig sein. Größere bauliche Anlagen können zu einer optischen Einengung des Straßenraumes führen. Im unmittelbar an den Bebauungsplan angrenzenden Siedlungsbereich (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB) sind Nebenanlagen auf dem gesamten Grundstück planungsrechtlich zulässig und bereits vorhanden. Die Verwaltung empfiehlt bei einer Bebauungsplanänderung, die Zulässigkeit von Nebenanlagen nur in den straßenabgewandten Grundstücksteilen festzusetzen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ zu zustimmen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist, zukünftig Nebenanlagen in den straßenabgewandten Grundstücksteilen errichten zu können. Schemmel Anlagen: Antrag Übersichtskarte