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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
442 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
04.09.15, 21:17
Aktualisiert
04.09.15, 21:17
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 67/2015 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 4. September 2015 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17.09.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Ausgangssituation: Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 05.08.2015 den Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens gestellt. Dieser beabsichtigt ein Doppelhaus zu errichten. Das vorhandene Baufenster ist hierfür nicht ausreichend (s. Antrag und nachfolgenden Plan). Das Erweiterungskonzept sieht wie folgt aus: -2- Rechtliche Rahmenbedingungen: Um die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung des Vorhabens an dem Standort zu erlangen, ist eine Bebauungsplanänderung nötig. Dabei würde ein jetzt als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzter Bereich in Baufläche umgewandelt. Geltungsbereich des B-Planes Nr. 06/02 (A) B-Planausschnitt / B-Plan Nr. 06/02 (A) ÖG = öffentliche Grünfläche // Spielplatz Bewertung der Situation: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung im März 2013 (s. Vorlage 28/2013 mit Protokoll) beschlossen, die hier zur Änderung anstehende Teilfläche des öffentlichen Spielplatzes zu veräußern. Die Versorgung des Neubaugebietes mit dem damals bereits hergestellten Teil des Spielplatzes wurde als ausreichend bewertet. Nach dem Erwerb dieser als Spielplatzfläche festgesetzten Bereiches durch einen angrenzenden Grundstückseigentümer, wurde das dann neugebildete Flurstück mehrfach verkauft. Der jetzige Eigentümer möchte ein Doppelhaus realisieren, für das ihm das vorhandene Baufenster zu klein ist. Um eine bessere Ausnutzung und Ausrichtung der Gebäude zu erreichen, beantragt er eine Erweiterung des Baufensters in Richtung Osten. Damit rückt die Bebauung näher an die östlich vorhandene Wohnbebauung heran. Inwieweit darin eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft vorliegt, wäre in einem Bauleitplanverfahren zu klären. Ebenso die Erforderlichkeit, ob für die Rücknahme einer öffentlichen Grünfläche in diesem Fall ein Ausgleich für Natur und Landschaft zu erbringen ist. Grundsätzlich hat die Gemeinde für sich entschieden, dass die hergestellte Größe des Spielplatzes ausreicht und daraus den Verkauf der nun zur Änderung beantragten Teilfläche veranlasst. Soweit sichergestellt wird, dass ein Doppel- bzw. Einfamilienhaus errichtet wird, entspricht der Antrag der Umgebungsbebauung, auch hinsichtlich der Bebauungsdichte. Offensichtliche Härten für die Nachbarschaft werden nicht gesehen, sind jedoch im BPlanverfahren zu prüfen. Da keine städtebaulichen Belange eine B-Planänderung fraglich erscheinen lassen und der Antragsteller sich bereit erklärt hat, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen sowie die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) durch ein von dem Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbringen zu lassen, ergeht folgender -3- Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Schemmel Anlage: Schreiben des Antragstellers