Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
442 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
04.09.15, 21:17
Aktualisiert
04.09.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
67/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
4. September 2015
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.09.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Ausgangssituation:
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 05.08.2015 den Antrag zur Einleitung eines
Bebauungsplanänderungsverfahrens gestellt. Dieser beabsichtigt ein Doppelhaus zu errichten.
Das vorhandene Baufenster ist hierfür nicht ausreichend (s. Antrag und nachfolgenden Plan).
Das Erweiterungskonzept sieht wie folgt aus:
-2-
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Um die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung des Vorhabens an dem Standort
zu erlangen, ist eine Bebauungsplanänderung nötig. Dabei würde ein jetzt als öffentliche
Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzter Bereich in Baufläche umgewandelt.
Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 06/02 (A)
B-Planausschnitt / B-Plan Nr. 06/02 (A)
ÖG = öffentliche Grünfläche // Spielplatz
Bewertung der Situation:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung im März 2013 (s. Vorlage 28/2013 mit
Protokoll) beschlossen, die hier zur Änderung anstehende Teilfläche des öffentlichen Spielplatzes
zu veräußern. Die Versorgung des Neubaugebietes mit dem damals bereits hergestellten Teil des
Spielplatzes wurde als ausreichend bewertet.
Nach dem Erwerb dieser als Spielplatzfläche festgesetzten Bereiches durch einen angrenzenden
Grundstückseigentümer, wurde das dann neugebildete Flurstück mehrfach verkauft. Der jetzige
Eigentümer möchte ein Doppelhaus realisieren, für das ihm das vorhandene Baufenster zu klein
ist. Um eine bessere Ausnutzung und Ausrichtung der Gebäude zu erreichen, beantragt er eine
Erweiterung des Baufensters in Richtung Osten. Damit rückt die Bebauung näher an die östlich
vorhandene Wohnbebauung heran. Inwieweit darin eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft
vorliegt, wäre in einem Bauleitplanverfahren zu klären. Ebenso die Erforderlichkeit, ob für die
Rücknahme einer öffentlichen Grünfläche in diesem Fall ein Ausgleich für Natur und Landschaft zu
erbringen ist.
Grundsätzlich hat die Gemeinde für sich entschieden, dass die hergestellte Größe des
Spielplatzes ausreicht und daraus den Verkauf der nun zur Änderung beantragten Teilfläche
veranlasst. Soweit sichergestellt wird, dass ein Doppel- bzw. Einfamilienhaus errichtet wird,
entspricht der Antrag der Umgebungsbebauung, auch hinsichtlich der Bebauungsdichte.
Offensichtliche Härten für die Nachbarschaft werden nicht gesehen, sind jedoch im BPlanverfahren zu prüfen. Da keine städtebaulichen Belange eine B-Planänderung fraglich
erscheinen lassen und der Antragsteller sich bereit erklärt hat, die mit dieser Planung verbundenen
Kosten vollständig zu tragen sowie die notwendigen Leistungen zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) durch ein von dem Antragsteller
beauftragtes Stadtplanungsbüro erbringen zu lassen, ergeht folgender
-3-
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) zu und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Schemmel
Anlage: Schreiben des Antragstellers