Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
04.09.15, 21:17
Aktualisiert
04.09.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
63/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
4. September 2015
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (Bauvorhaben
H+H Innovation, Gewerbestraße 11) im beschleunigten Verfahren
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
hier:
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2)
Ziffern 2 und 3 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.09.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Firma H & H Innovation, Gewerbestraße 11 im Gewerbegebiet Asemissen hat mit Schreiben
vom 18.04.2013 den Antrag zur Einleitung einer Bebauungsplanänderung für die Erweiterung
ihres Betriebs gestellt.
Neben hochbaulichen Erweiterungen im Bereich des Gewerbegrundstücks westlich / nördlich der
Gewerbestraße beantragt die Firma die Anlage von Stellplätzen außerhalb ihres
Gewerbegrundstücks auf zurzeit im Bebauungsplan Nr. 01/ 06 „Gewerbegebiet Asemissen“
festgesetzter rd. 2.000 m² großer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche).
Über die Planung sind der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz bzw. der Hochbau- und
Planungsausschuss in ihren Sitzungen am 18.06.2015 bzw. am 25.06.2015 informiert worden.
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Plankonzepts hat sich gezeigt, dass in dem Bereich
der beabsichtigten hochbaulichen Erweiterung Leitungen der Wasserver- und entsorgung sowie
eine Gasleitung in Nord-Süd-Richtung verlaufen. Die Möglichkeit einer Überbauung der
Leitungen scheidet ebenso aus, wie eine Verlegung der Leitungen.
Aus diesem Grund ist die rd. 12,00 m hohe bauliche Erweiterung auf der Ostseite des
Änderungsbereichs vorgesehen, so dass die geplante Stellplatzanlage zukünftig im Westen und
Osten baulich eingefasst wird.
Diese Lösung erlaubt somit einen Verbleib der Leitungen in ihrem heutigen Verlauf sowie die
Nutzung der Oberfläche für rd. 50 Stellplätze, die die Erreichbarkeit der Leitungen im Falle eines
Sanierungsbedarfs ermöglicht.
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Bauleitplanverfahren
Die Änderung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB erfolgen.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB sind gegeben:
• Die Planung dient der Innenentwicklung sowie der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum.
• Die zulässige Grundfläche nach BauNVO innerhalb des Plangebietes liegt unter 20.000 m²
(Hinweis: Plangebietsgröße rd. 0,18 ha).
• Mit der Planung ist keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) verbunden.
Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Beteiligungsschritte können im beschleunigten
Verfahren erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) BauGB gelten die Vorschriften
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1 entsprechend.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. §
3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB können anschließend auf der Grundlage
des § 4a (2) BauGB parallel erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen
Maßnahmen sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplans geht von einem Antragsteller aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplans werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ ist als 5. Änderung gemäß § 1 (3),
(6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“)
durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB
ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen,
dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann
Äußerungen hierzu möglich sind.
Die Beteiligung der Behörden zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der
Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB.
Schemmel
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Anlagen
Anlage 1
Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/ 06 „Gewerbegebiet
Asemissen“
Anlage 2
Lage des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/ 06
„Gewerbegebiet Asemissen“ sowie Lage der Ausgleichsfläche (M. 1: 5.000)
Anlage 3
Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 01/06 mit Abgrenzung des Geltungsbereichs der
5. Änderung des Bebauungsplans
Anlage 4
Plankonzept zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“
Anlage 5
Zeichnerische Festsetzungen der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“
Anlage 6
Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der 5. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
Anlage 7
Ausschnitt Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe