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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (Bauvorhaben H+H Innovation, Gewerbestraße 11) im beschleunigten Verfahren hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
04.09.15, 21:17
Aktualisiert
04.09.15, 21:17
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (Bauvorhaben H+H Innovation, Gewerbestraße 11) im beschleunigten Verfahren
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (Bauvorhaben H+H Innovation, Gewerbestraße 11) im beschleunigten Verfahren
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (Bauvorhaben H+H Innovation, Gewerbestraße 11) im beschleunigten Verfahren
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 63/2015 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 4. September 2015 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (Bauvorhaben H+H Innovation, Gewerbestraße 11) im beschleunigten Verfahren - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13a BauGB hier: - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2 und 3 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17.09.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Firma H & H Innovation, Gewerbestraße 11 im Gewerbegebiet Asemissen hat mit Schreiben vom 18.04.2013 den Antrag zur Einleitung einer Bebauungsplanänderung für die Erweiterung ihres Betriebs gestellt. Neben hochbaulichen Erweiterungen im Bereich des Gewerbegrundstücks westlich / nördlich der Gewerbestraße beantragt die Firma die Anlage von Stellplätzen außerhalb ihres Gewerbegrundstücks auf zurzeit im Bebauungsplan Nr. 01/ 06 „Gewerbegebiet Asemissen“ festgesetzter rd. 2.000 m² großer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche). Über die Planung sind der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz bzw. der Hochbau- und Planungsausschuss in ihren Sitzungen am 18.06.2015 bzw. am 25.06.2015 informiert worden. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Plankonzepts hat sich gezeigt, dass in dem Bereich der beabsichtigten hochbaulichen Erweiterung Leitungen der Wasserver- und entsorgung sowie eine Gasleitung in Nord-Süd-Richtung verlaufen. Die Möglichkeit einer Überbauung der Leitungen scheidet ebenso aus, wie eine Verlegung der Leitungen. Aus diesem Grund ist die rd. 12,00 m hohe bauliche Erweiterung auf der Ostseite des Änderungsbereichs vorgesehen, so dass die geplante Stellplatzanlage zukünftig im Westen und Osten baulich eingefasst wird. Diese Lösung erlaubt somit einen Verbleib der Leitungen in ihrem heutigen Verlauf sowie die Nutzung der Oberfläche für rd. 50 Stellplätze, die die Erreichbarkeit der Leitungen im Falle eines Sanierungsbedarfs ermöglicht. -2- Bauleitplanverfahren Die Änderung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB sind gegeben: • Die Planung dient der Innenentwicklung sowie der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. • Die zulässige Grundfläche nach BauNVO innerhalb des Plangebietes liegt unter 20.000 m² (Hinweis: Plangebietsgröße rd. 0,18 ha). • Mit der Planung ist keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) verbunden. Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Beteiligungsschritte können im beschleunigten Verfahren erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1 entsprechend. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB können anschließend auf der Grundlage des § 4a (2) BauGB parallel erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplans geht von einem Antragsteller aus. Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplans werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ ist als 5. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 3. Der Entwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ wird beschlossen. 4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. Die Beteiligung der Behörden zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB. Schemmel -3- Anlagen Anlage 1 Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/ 06 „Gewerbegebiet Asemissen“ Anlage 2 Lage des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/ 06 „Gewerbegebiet Asemissen“ sowie Lage der Ausgleichsfläche (M. 1: 5.000) Anlage 3 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 01/06 mit Abgrenzung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplans Anlage 4 Plankonzept zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ Anlage 5 Zeichnerische Festsetzungen der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ Anlage 6 Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ Anlage 7 Ausschnitt Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe