Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
66 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
04.09.15, 21:17
Aktualisiert
04.09.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
64/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
4. September 2015
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ im Ortsteil Greste
(nördlich Pansheider Weg)
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken Süd“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.09.2015
Rat
10.12.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Antragstellenden beantragten eine Änderung des o.g. Bebauungsplans hinsichtlich der
Erweiterung der überbaubaren Fläche für einen rückwärtigen Grundstücksbereich nördlich des
Pansheider
Wegs
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█.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 04/06 „Birken Süd“ setzt für den beabsichtigten Standort zur
Errichtung eines Einfamilienhauses nicht überbaubare Grundstücksfläche fest.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.02.2015 beschlossen, dem
Antrag stattzugeben und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes vorzubereiten.
Dabei hat der Ausschuss in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass die im Grundstücksbereich
befindliche Kastanie, die der Bebauungsplan als zu erhaltenden Baum festsetzt, auf ihre
Erhaltenswürdigkeit hin zu prüfen ist und ggf. weiterhin zu erhalten ist.
In seiner Sitzung vom 25.06.2015 hat der Hochbau- und Planungsausschuss den Aufstellungs /
Entwurfsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken
Süd“ gefasst.
Bauleitplanverfahren
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Das Änderungsverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem
Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten
Änderung der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und
benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird.
Es wurde daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen verzichtet. Eine Bilanzierung des Eingriffes in den Natur- und
Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Aufzeigen eines
Programmes zur Bewältigung der Eingriffsfolgen ist somit nicht notwendig. Die Änderungsplanung
bezieht sich auf einen rechtskräftig überplanten Bereich.
Die Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fand nach ortsüblicher Bekanntmachung in der
Zeit vom 14.07.2015 bis 21.08.2015 (einschließlich) statt (siehe Anlage Vorschläge zur Abwägung
aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB).
Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen worden.
Somit kann der das Bauleitplanverfahren abschließende Satzungsbeschluss gefasst
werden.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes ging von einem
Grundstückseigentümer aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes wurden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
2. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“ wird mit Text
und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB beschlossen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/06
„Birken Süd“ gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Schemmel
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Anlagen
Anlage 1
Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Anlage 2
Lage des Geltungsbereichs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.
04/06 „Birken Süd“ (M. 1: 5.000)
Anlage 3
Abgrenzung des Geltungsbereichs der 1. vereinfachten Änderung in der
Satzungsfassung des Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“
Anlage 4
Zeichnerische Festsetzungen der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr. 04/06 „Birken Süd“
Anlage 5
Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplans Nr. 04/06 „Birken Süd“
Anlage 6
Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB