Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 21:16
Aktualisiert
23.10.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
80/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
23. Oktober 2015
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“
- Aufstellungsbeschluss
hier:
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
05.11.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet in seiner Sitzung am 17.09.2015 über einen Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“. Ziel ist zukünftig Nebenanlagen
in den Gartenbereichen der Grundstücke zu ermöglichen.
Der Antrag wurde angenommen.
Die Verwaltung hat die Bebauungsplanänderung vorbereitet.
Während der Ausarbeitung des Entwurfes fiel auf, dass die Formulierung der Festsetzung im
Hinblick auf die Zulässigkeit von Garagen zu Missverständnissen führt.
Die Verwaltung empfiehlt daher auch diese Festsetzung anzupassen. So ist klargestellt, dass
Garagen und Stellplätze außerhalb der Baugrenzen zulässig sind.
Die Festsetzungen entsprechen der in aktuellen Bebauungsplänen verwendeten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ ist als 6. Änderung im vereinfachten
Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände
Niebling“ wird beschlossen.
3. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ wird gemäß
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort
und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu
machen.
-2-
Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2)
BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche
Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Schemmel