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Beschlussvorlage (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 21:16
Aktualisiert
23.10.15, 21:16
Beschlussvorlage (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“
hier:  - Aufstellungsbeschluss 
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“
hier:  - Aufstellungsbeschluss 
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 80/2015 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 23. Oktober 2015 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ - Aufstellungsbeschluss hier: - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 05.11.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet in seiner Sitzung am 17.09.2015 über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“. Ziel ist zukünftig Nebenanlagen in den Gartenbereichen der Grundstücke zu ermöglichen. Der Antrag wurde angenommen. Die Verwaltung hat die Bebauungsplanänderung vorbereitet. Während der Ausarbeitung des Entwurfes fiel auf, dass die Formulierung der Festsetzung im Hinblick auf die Zulässigkeit von Garagen zu Missverständnissen führt. Die Verwaltung empfiehlt daher auch diese Festsetzung anzupassen. So ist klargestellt, dass Garagen und Stellplätze außerhalb der Baugrenzen zulässig sind. Die Festsetzungen entsprechen der in aktuellen Bebauungsplänen verwendeten. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ ist als 6. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ wird beschlossen. 3. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. -2- Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Schemmel