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Beschlussvorlage (Abfallgebührenkalkulation 2016)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
06.11.15, 21:15
Aktualisiert
06.11.15, 21:15
Beschlussvorlage (Abfallgebührenkalkulation 2016) Beschlussvorlage (Abfallgebührenkalkulation 2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 83/2015 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Frau Sampieri Telefon: 05208/991-203 Datum: 6. November 2015 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 19.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2015 Rat 10.12.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Die für die Abfallgebührenkalkulation 2016 relevanten Daten basieren auf einer Hochrechnung in 2015. Die damit kalkulierten Preise zeigen, dass die Abfallgebühren für das kommende Jahr relativ konstant bleiben. Wie verwaltungsseitig bereits im Juni dieses Jahres mitgeteilt wurde, sind die Gewichte von Rest- u. Biomüll kaum gestiegen. Im Vergleich zu 2015 sind es bei dem Restmüll ca. 20 t und bei dem Biomüll knapp 40 t mehr. Die Abfallgebühren für Rest- und Biomüll können im kommenden Jahr von 1,00 - 6,00 € reduziert werden. Bei den Containern hingegen ergeben sich deutlichere Preissenkungen zwischen 14,00 € und 54,00 €/Jahresgebühr. Ausschließlich im Bereich der Saisonbiotonnen wird es - allerdings unwesentlich – zu Steigerungen von bis zu 4,00 € kommen. Diese Erhöhung ist nicht auf den gestiegenen Bioabfall zurückzuführen, zumal mit Änderung der Gebührensatzung des Kreises Lippe am 08.06.2015 die Reduzierung der Gebühr für die Entsorgungskosten des Bioabfalls von 103,36 €/to auf 100,00 €/to beschlossen wurde. Vielmehr wird ab 2016 – nicht zuletzt auf Antrag der Gemeinde Leopoldshöhe hin – die Abholung der Saisonbiotonne um den Monat April verlängert. Dementsprechend wird die zusätzliche Biotonne von April bis November abgefahren, und es sind zukünftig 17 Leerungen statt bisher 15 Leerungen zu berechnen. Des Weiteren müssen aus programmtechnischen Gründen die Beträge der Saisonbiotonne durch 8 (Monate) teilbar sein, um eine korrekte Abrechnung der Gefäße monatsweise zu gewährleisten. -2- Die Abfallgebühren im Vergleich zum Vorjahr: Restmüll 40 l 60 l 80 l 14-täg. 14-täg. 14-täg. 120 l 240 l 80 l 120 l 240 l 2015 57,00 69,00 81,00 106,00 179,00 141,00 190,00 337,00 2016 56,00 68,00 80,00 105,00 177,00 139,00 187,00 331,00 80 l Biomüll 40 l 60 l 80 l 120 l 240 l 120 l SB 240 l SB SB 2015 21,00 27,00 34,00 46,00 84,00 22,00 30,00 52,00 2016 20,00 26,00 32,00 45,00 81,00 24,00 32,00 56,00 Container 13 Leerungen 26 Leerungen 52 Leerungen 2015 825,00 1.652,00 3.306,00 2016 811,00 1.625,00 3.252,00 Für Dienstleistungen des Bauhofes erhöhen sich die Kosten in 2016 „für das Leeren von Straßenpapierkörben“ von ca. 50.000,00 € auf nunmehr 52.890,00 €. Dieses ergibt sich aus den Jahreszahlen in 2014. Die Entsorgungskosten für den illegalen Müll bleiben wider Erwarten unverändert. Die Ausschüttungen aus den Vorteilen der Papiererlöse wurden - wie bereits in 2015 angekündigt - von 700.000 € auf 500.000 € gedeckelt. Demnach werden für die Gemeinde Leopoldshöhe lediglich 31.500,00 € statt bisher 44.064,30 € angerechnet. Unter Berücksichtigung der Neuberechnungen kann man in 2016 von stabilen Abfallgebühren sprechen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Gebührenkalkulation dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Schemmel