Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 21:16
Aktualisiert
23.10.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
78/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
23. Oktober 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Schuckenbaum und Krentrup
und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“in den Ortsteilen
Leopoldshöhe und Krentrup
- Aufstellungsbeschluss
hier:
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
05.11.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner letzten Sitzung am 17. September
2015 mit einer Bebauung der Flächen am Gieselmannkreisel.
Die Verwaltung hat die Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereitet. Die Rücknahme der für
das Wohngebiet notwendigen Flächen erfolgt im Verhältnis 1:1. Die Flächenrücknahme im Bereich
Brunsheide betrifft zum allergrößten Teil Flächen, die wegen landwirtschaftlicher Belange derzeit
nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Weiterhin wurde ein Konzept zur frühzeitigen
Beteiligung für den Bebauungsplan erarbeitet.
Mit diesem Verfahrensschritt können grundlegende Inhalte der Planung mit der Öffentlichkeit und
Fachbehörden erörtert werden. Mit der frühzeitigen Beteiligung ist noch keine Verfestigung der
Planungsabsichten der Gemeinde verbunden.
Der Vorlage liegt ein Konzept für die Wohnbebauung bei, das die Verwaltung in Abstimmung mit
einem Architekturbüro erarbeitet hat. Das Konzept sieht eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern
sowie Ein- und Zweifamilienhäusern vor. Sowohl Mietwohnungen wie auch Baugrundstücke sind in
der Gemeinde derzeit stark nachgefragt. Die Aufteilung der Fläche ermöglicht es, einen Beitrag zur
Deckung beider dringender Bedarfe zu leisten.
Details zur Bebauung und konkreten Verkehrserschließung der Fläche können im weiteren
Verfahren geklärt werden.
-2-
Die Planung der Erschließung für das Gewerbegebiet erfolgt ebenso im weiteren Verfahren, in
Abstimmung mit möglichen Grundstücksinteressenten. Dieses Vorgehen empfiehlt sich, um eine
optimale, möglichst wirtschaftliche Straßenführung zu erreichen.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Hochbauund
Planungsausschuss
beschließt
die
22.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der anliegenden
Planzeichnung zu entnehmen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
05/04 „Am Gieselmannkreisel“. Die genauen Grenzen des Plangebietes sind aus der
anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern
(22. Änderung).
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des
Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Darstellung und Begründung
zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
6. Die Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird im weiteren Verfahren
beteiligt.
Schemmel
Anlagen: