Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,5 MB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 21:16
Aktualisiert
23.10.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
1501
I. Nutzungsplan
1913
1836
802
1207
805
1613
693
1050
1313
1887
896
1837
1637
1258
882
1659
661
1006
1910
1041
692
1612
1795
1917
1916
1326
1210
1046
1049
1220
1007
1221
1054
271
Gewerbegebiet
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO)
Eingeschränkt: Es sind nur das Wohnen nicht störende Betriebe
zulässig
z.B. 0,4
z.B. 0,4
267
Fläche für den Gemeinbedarf hier: Kindergarten
(§9 (1) Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)
II.5 Verkehrsflächen
1040
Straßenverkehrsfläche (öffentlich)
(§9 (1) Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
710
1632
1549
GRZ 0,4
I
1521
II. 6 Grünflächen
1884
o
2. Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBI. I S. 2414)
Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI.I 2542)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der aktuellen
Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NRW S. 256)
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
II. 4 Flächen für den Gemeinbedarf
1631
0,4
Gem. § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text „örtliche Bauvorschriften“ erlassen. Mit ihrer Aufnahme in den
Bebauungsplan werden sie zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes.
Verstöße
gegen
die
gestalterischen
Festsetzungen
gelten
als
Ordnungswidrigkeit gem. § 84BauO NRW.
Baugrenze (§9 (1) Nr. 2 BauGB, §23 BauNVO)
1042
1107
offene Bauweise
(§9 (1) Nr. 2 BauGB, §22 BauNVO)
o
268
308
WA
Zahl der Vollgeschosse
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
Grundflächenzahl als Höchstmaß
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Geschossflächenzahl als Höchstmaß
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
II.3 Bauweise, Baugrenze
1108
252
Allgemeines Wohngebiet
(§9 (1) Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO)
z.B. I
309
690
1009
1648
1. Örtliche Bauvorschriften
II.2 Maß der baulichen Nutzung
1048
1055
II.1 Art der baulichen Nutzung
266
663
1301
1008
1047
V. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen
272
1327
1045
1209
II. Planzeichenerklärung / Festsetzungen
Öffentliche Grünfläche hier: Kinderspielplatz
(§9 (1) Nr. 15 und Abs. 6 BauGB)
1885
Beigefügt sind diesem
Bebauungsplan:
Begründung
II.7 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft und die Regelung
ÉÈ
È
ÉÈ
ÉÈ
ÉÈ
ÉÈ
É des Wasserabflusses hier: Regenrückhaltebecken
307
1522
Nutzungsplan
Bestandteil dieses
Bebauungsplanes sind: Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Hinweise
Öffentliche Bauvorschriften /
Rechtsgrundlagen
II.8 Flächen für Aufschüttungen
22
23
¸¸¸¸¸ ¸¸¸¸¸
1523
II.9 Sonstige Planzeichen
339
: : : ::
1705
1546
Flächen für Aufschüttungen hier: Lärmschutzwall
(§9 (1) Nr. 17 und Abs. 6 BauGB)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
(§9 (7) BauGB)
311
1545
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastete Fläche
(§9 (1) Nr. 21 und Abs. 6 BauGB)
269
Gemeinde Leopoldshöhe
III. Weitere Darstellungen ohne Festsetzungscharakter
5
328
Vorhandene Bebauung
Flurstücksgrenzen
306
134
Bebauungsplan Nr. 05/04 "Am Gieselmannkreisel"
Flurstücksnummern
Vorentwurf- Frühzeitige Beteiligung
Übersichtskarte 1:5000
Erschließung
IV. Hinweise
Abfallentsorgung und Bodenaushub
1704
1706
315
Katasternachweis
Die Darstellung des gegenwärtigen
Zustandes stimmt mit den
Katasterunterlagen überein.
Eindeutigkeit
Es wird bescheinigt, dass die
Festsetzungen der städtebaulichen
Planung geometrisch eindeutig sind.
Die Planungsunterlagen für den
Geltungsbereich des Planes auf der
Grundlage der Flurkarte M. 1:1000
entsprechen dem Stand v.
Aufstellung
Auslegung
Dieser Plan ist gemäß
§ 2 BauGB durch Beschluss des
Hochbau- und Planungsausschusses der
Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung
am __________ aufgestellt worden.
Dieser Bebauungsplan ist gem. §10
BauGB vom Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe am __________ als
Satzung beschlossen worden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am
__________ ortsüblich bekannt gemacht.
Der Hochbau- und Planungsausschuss
der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner
Sitzung am __________ dem Entwurf des
Bebauungsplanes zugestimmt und seine
öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 und
§13 BauGB beschlossen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
wurden ortsüblich am __________
bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und
der Begründung haben vom
__________ bis __________ gem. § 3
Abs. 2, und § 13 BauGB öffentlich ausgelegen.
__________
Satzungsbeschluss
Inkrafttreten
Planverfasser
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §10 (3)
BauGB am __________ im
Bekanntmachungskasten am Rathaus der
Gemeinde Leopoldshöhe ortsüblich
bekannt gemacht worden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vom
Fachbereich III -Bauen/Planen/Umwelt - der
Gemeinde Leopoldshöhe ausgearbeitet
worden.
Der Bebauungsplan ist damit am
__________
rechtverbindlich geworden.
Detmold,
Detmold,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Kreis Lippe
Im Auftrag
Kreis Lippe
Im Auftrag
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Landrat, Kreis Lippe
Geoinformation, Kataster,
Immobilienbewertung
Der Landrat, Kreis Lippe
Geoinformation, Kataster,
Immobilienbewertung
Schemmel
(Bürgermeister)
Schemmel
(Bürgermeister)
Schemmel
(Bürgermeister)
Schemmel
(Bürgermeister)
Schemmel
(Bürgermeister)
Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom
27.06.2005 ist belasteter Bodenaushub so auszubauen, zwischen zu lagern und
zu transportieren, dass Vermischungen mit anderen Abfallstoffen unterbleibt.
Unbelasteter Bodenaushub, der nicht innerhalb des Bebauungsplangebietes
verbracht werden kann, ist gem. § 7 Kreislaufwirschaftsgesetz (KrWG) vom
24.02.2012 vorrangig zu verwerten und kann ggf. über eine Boden- und
Bauschuttbörse ( z.B. Landesamtes NRW- im Internet unter www.alois-info.de
vermittelt werden. Um eine Verwertung der Bodenmassen im Sinne des § 7
KrWG zu erleichtern, kann das Material aufbereitet werden. Belasteter Boden ist
unter Abfallschlüssel 170503 „Boden und Steine, die gefährliche Stoffe
enthalten“ als gefährlicher Abfall gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
vom 10.12.2001 in der derzeit gültigen Fassung zu entsorgen.
Die Vorgaben des KrWG sowie die untergeordneten Regelwerke, insbesondere
die
Verordnung
über
Verwertungsund
Beseitigungsnachweise
(Nachweisverordnung-NachwV) vom 20.10.2006 in der derzeit gültigen Fassung,
sind grundsätzlich zu beachten.
Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde
(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen,
Fossilien) entdeckt werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder der LWL-Archäologie für
Westfalen, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756
Detmold, 05231 9925-0; Fax: 05231 9925-25, anzuzeigen und die
Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten
Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1 und Gemarkung Kretrup, Flur 5 und 3
0
5 10
20
Meter
Stand:19.10.2015
Maßstab im Original
1:1.000