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Beschlussvorlage (Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,5 MB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 21:16
Aktualisiert
23.10.15, 21:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

1501 I. Nutzungsplan 1913 1836 802 1207 805 1613 693 1050 1313 1887 896 1837 1637 1258 882 1659 661 1006 1910 1041 692 1612 1795 1917 1916 1326 1210 1046 1049 1220 1007 1221 1054 271 Gewerbegebiet (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO) Eingeschränkt: Es sind nur das Wohnen nicht störende Betriebe zulässig z.B. 0,4 z.B. 0,4 267 Fläche für den Gemeinbedarf hier: Kindergarten (§9 (1) Nr. 5 und Abs. 6 BauGB) II.5 Verkehrsflächen 1040 Straßenverkehrsfläche (öffentlich) (§9 (1) Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) 710 1632 1549 GRZ 0,4 I 1521 II. 6 Grünflächen 1884 o 2. Rechtsgrundlage  Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414)  Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI.I 2542)  Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)  Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132)  Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NRW S. 256)  Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58) II. 4 Flächen für den Gemeinbedarf 1631 0,4 Gem. § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text „örtliche Bauvorschriften“ erlassen. Mit ihrer Aufnahme in den Bebauungsplan werden sie zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegen die gestalterischen Festsetzungen gelten als Ordnungswidrigkeit gem. § 84BauO NRW. Baugrenze (§9 (1) Nr. 2 BauGB, §23 BauNVO) 1042 1107 offene Bauweise (§9 (1) Nr. 2 BauGB, §22 BauNVO) o 268 308 WA Zahl der Vollgeschosse Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl Grundflächenzahl als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) Geschossflächenzahl als Höchstmaß (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) II.3 Bauweise, Baugrenze 1108 252 Allgemeines Wohngebiet (§9 (1) Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO) z.B. I 309 690 1009 1648 1. Örtliche Bauvorschriften II.2 Maß der baulichen Nutzung 1048 1055 II.1 Art der baulichen Nutzung 266 663 1301 1008 1047 V. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen 272 1327 1045 1209 II. Planzeichenerklärung / Festsetzungen Öffentliche Grünfläche hier: Kinderspielplatz (§9 (1) Nr. 15 und Abs. 6 BauGB) 1885 Beigefügt sind diesem Bebauungsplan: Begründung II.7 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft und die Regelung ÉÈ È ÉÈ ÉÈ ÉÈ ÉÈ É des Wasserabflusses hier: Regenrückhaltebecken 307 1522 Nutzungsplan Bestandteil dieses Bebauungsplanes sind: Planzeichenerklärung Festsetzungen Hinweise Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen II.8 Flächen für Aufschüttungen 22 23 ¸¸¸¸¸ ¸¸¸¸¸ 1523 II.9 Sonstige Planzeichen 339 : : : :: 1705 1546 Flächen für Aufschüttungen hier: Lärmschutzwall (§9 (1) Nr. 17 und Abs. 6 BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§9 (7) BauGB) 311 1545 mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastete Fläche (§9 (1) Nr. 21 und Abs. 6 BauGB) 269 Gemeinde Leopoldshöhe III. Weitere Darstellungen ohne Festsetzungscharakter 5 328 Vorhandene Bebauung Flurstücksgrenzen 306 134 Bebauungsplan Nr. 05/04 "Am Gieselmannkreisel" Flurstücksnummern Vorentwurf- Frühzeitige Beteiligung Übersichtskarte 1:5000 Erschließung IV. Hinweise Abfallentsorgung und Bodenaushub 1704 1706 315 Katasternachweis Die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes stimmt mit den Katasterunterlagen überein. Eindeutigkeit Es wird bescheinigt, dass die Festsetzungen der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig sind. Die Planungsunterlagen für den Geltungsbereich des Planes auf der Grundlage der Flurkarte M. 1:1000 entsprechen dem Stand v. Aufstellung Auslegung Dieser Plan ist gemäß § 2 BauGB durch Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am __________ aufgestellt worden. Dieser Bebauungsplan ist gem. §10 BauGB vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am __________ als Satzung beschlossen worden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am __________ ortsüblich bekannt gemacht. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am __________ dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 und §13 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden ortsüblich am __________ bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung haben vom __________ bis __________ gem. § 3 Abs. 2, und § 13 BauGB öffentlich ausgelegen. __________ Satzungsbeschluss Inkrafttreten Planverfasser Dieser Bebauungsplan ist gemäß §10 (3) BauGB am __________ im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vom Fachbereich III -Bauen/Planen/Umwelt - der Gemeinde Leopoldshöhe ausgearbeitet worden. Der Bebauungsplan ist damit am __________ rechtverbindlich geworden. Detmold, Detmold, Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Kreis Lippe Im Auftrag Kreis Lippe Im Auftrag Gemeinde Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe Der Landrat, Kreis Lippe Geoinformation, Kataster, Immobilienbewertung Der Landrat, Kreis Lippe Geoinformation, Kataster, Immobilienbewertung Schemmel (Bürgermeister) Schemmel (Bürgermeister) Schemmel (Bürgermeister) Schemmel (Bürgermeister) Schemmel (Bürgermeister) Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 27.06.2005 ist belasteter Bodenaushub so auszubauen, zwischen zu lagern und zu transportieren, dass Vermischungen mit anderen Abfallstoffen unterbleibt. Unbelasteter Bodenaushub, der nicht innerhalb des Bebauungsplangebietes verbracht werden kann, ist gem. § 7 Kreislaufwirschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 vorrangig zu verwerten und kann ggf. über eine Boden- und Bauschuttbörse ( z.B. Landesamtes NRW- im Internet unter www.alois-info.de vermittelt werden. Um eine Verwertung der Bodenmassen im Sinne des § 7 KrWG zu erleichtern, kann das Material aufbereitet werden. Belasteter Boden ist unter Abfallschlüssel 170503 „Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten“ als gefährlicher Abfall gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10.12.2001 in der derzeit gültigen Fassung zu entsorgen. Die Vorgaben des KrWG sowie die untergeordneten Regelwerke, insbesondere die Verordnung über Verwertungsund Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung-NachwV) vom 20.10.2006 in der derzeit gültigen Fassung, sind grundsätzlich zu beachten. Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder der LWL-Archäologie für Westfalen, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756 Detmold, 05231 9925-0; Fax: 05231 9925-25, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1 und Gemarkung Kretrup, Flur 5 und 3 0 5 10 20 Meter Stand:19.10.2015 Maßstab im Original 1:1.000