Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
3,9 MB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 21:16
Aktualisiert
23.10.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
22. Änderung des Flächennutzungsplanes – Parallel
Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
Planzeichnung
Begründung
Stand: Aufstellung – November 2015
zur Aufstellung
des
22. Änderung des Flächennutzungsplanes
November 2015
Übersichtskarte 1:20000 ....................................................................................................................................... 1
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich A - derzeitige Darstellung 1:5000
................................................................................................................................................................................ 2
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich A - zukünftige Darstellung 1:5000 3
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich B - derzeitige Darstellung 1:5000 .. 4
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich B - zukünftige Darstellung 1:5000. 5
Planzeichenerklärung ........................................................................................................................................... 6
Begründung ........................................................................................................................................................... 6
1. Lage im Gemeindegebiet ................................................................................................................................ 6
2. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der Flächennutzungsplanänderung.............................................................. 6
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung .................................................................... 7
4. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren ......................................................................... 7
5. Derzeitige und zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan................................................................... 7
6. Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse............................................................................... 8
7. Ver- und Entsorgung, verkehrliche Belange .................................................................................................. 8
8. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Immissionsschutz............. 8
A
Übersichtskarte 1:20000
22. Änderung des Flächennutzungsplanes
November 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich A - derzeitige Darstellung 1:5000
2
22. Änderung des Flächennutzungsplanes
November 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich A - zukünftige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
November 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich B - derzeitige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
November 2015
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich B - zukünftige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
November 2015
Planzeichenerklärung
Darstellungen gem. § 5 BauGB
- Auszug
W
Änderungsbereich
Wohnbauflächen
G
Gewerbliche Bauflächen
Flächen für
die Landwirtschaft
666
666
6666
¸¸¸¸¸
6666
¸¸¸¸¸
¸¸¸¸¸
Flächen für
den Gemeinbedarf
Flächen für
Aufschüttungen
¸¸¸¸¸¸
Begründung
1. Lage im Gemeindegebiet
Der Teilbereich A liegt am Ortsrand des Ortsteiles Schuckenbaum.
Der Teilbereich B befindet sich im Ortsteil Krentrup und schließt unmittelbar an die
Bebauung des Ortsteiles Leopoldshöhe an. Der Ortskern des Ortsteiles
Leopoldshöhe mit Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus und Bibliothek sowie mit
seinen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfes liegt in fußläufiger
Entfernung. Im Süden befindet sich mit der L 751 eine direkte Anbindung an das
überregionale Straßennetz.
2. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der
Flächennutzungsplanänderung
Im Gemeindegebiet besteht eine starke Nachfrage nach baureifen Grundstücken für
Ein- und Zweifamilienhäuser. Weiterhin besteht auch ein Bedarf an Mietwohnungen.
Die Gemeinde aktiviert Bauplätze im Innenbereich durch Maßnahmen zur
Baulandmobilisierung (Baulückenkataster und Überplanung von Bebauungsplänen
im Innenbereich). Diese Maßnahmen führen aber zu keiner Bedarfsdeckung. Auf
dem Grundstücksmarkt werden Grundstücke nicht in ausreichender Anzahl
angeboten.
Bauflächen für gewerbliche Zwecke stehen im Gemeindegebiet derzeit nicht mehr
zur Verfügung. Ortsansässige Unternehmen, die an ihren Standorten
Erweiterungsbedarfe haben, finden keine geeigneten Flächen zur Expansion.
Der Bereich südlich der Schötmarschen Straße (Teilbereich B) ist für Zwecke der
Siedlungsentwicklung (Wohnbebauung wie Gewerbe) geeignet. Diese Fläche wird
derzeit landwirtschaftlich genutzt. Voraussetzung für eine bauliche Entwicklung des
Plangebietes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes, der dort
landwirtschaftliche Flächen festsetzt. Durch die Bezirksregierung wurden Überhänge
an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan mitgeteilt. Eine zusätzliche Darstellung
von Wohnbauflächen ist daher nicht möglich. Überhänge an Wohnbaufläche im
Flächennutzungsplan sind abzubauen. Die notwendige Rücknahme erfolgt im
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
November 2015
Teilbereich A, durch eine Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft anstatt von
Wohnbauflächen. Weiterhin bleibt die beabsichtigte wahrnehmbare Trennung der
Siedlungsbereiche Schuckenbaum und Leopoldshöhe so gewahrt.
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen im Geltungsbereich der
22. Änderung des Flächennutzungsplanes als allgemeiner Siedlungsbereich
dargestellt.
Die Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz wird im Verfahren gestellt.
4. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren
Vom Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ werden beide
Teilbereiche nicht erfasst.
Der Teilbereich A ist als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Teilbereich B der Flächennutzungsplanänderung liegt innerhalb des
Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche
Straße“. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt überwiegend Flächen für die
Landwirtschaft fest.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Vollverfahren erfolgt gemäß §
8 (3) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“.
5. Derzeitige und zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan
Der Teilbereich A ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt. Zukünftig wird er als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Teile
dieser Flächen können nicht baulich entwickelt werden, da die Belange eines
landwirtschaftlichen Betriebes mit Großviehhaltung zu berücksichtigen sind.
Der Teilbereich B ist derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beabsichtigt sind zukünftig Darstellungen als Wohnbaufläche, Fläche für den
Gemeinbedarf, gewerbliche Baufläche und Fläche für Aufschüttungen. Die
Darstellung als Wohnbaufläche entspricht der angestrebten Entwicklung eines
Wohngebietes. Die Fläche für Gemeinbedarf stellt die Fläche entsprechend der
bereits vorhandenen Nutzung dar (Kindergarten). Die Fläche für Aufschüttungen
ergibt sich aus dem Bau des beabsichtigten Lärmschutzwalles.
Die detaillierten Darstellungen sind den Planzeichnungen zu entnehmen.
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
November 2015
Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat die folgenden Größenordnungen:
Teilbereich A
Darstellung derzeit
Darstellung zukünftig
Wohnbaufläche
2,8 ha
Fläche für die Landwirtschaft
2,8 ha
Gesamt
2,8 ha
2,8 ha
Teilbereich B
Darstellung derzeit
Darstellung zukünftig
Fläche für die Landwirtschaft
5,0 ha
Wohnbaufläche
1,9 ha
Fläche für den Gemeinbedarf
0,3 ha
Fläche für Aufschüttungen
0,6 ha
Gewerbliche Bauflächen
2,2 ha
Gesamt
5,0 ha
5,0 ha
6. Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse
Das Gelände im Teilbereich A ist leicht geneigt (Höhen von ca. 121 N.N. im Norden
bis 112 m N.N. im Süden), im Teilbereich B (Höhen von ca. 124 N.N. im Norden bis
120 m N.N. im Süden) ist ebenso geneigt.
Innerhalb der Änderungsbereiche stehen lehmige Böden an.
Bisher wurden keine schutzwürdigen Böden mitgeteilt.
7. Ver- und Entsorgung, verkehrliche Belange
Die Ver- und Entsorgung des Teilbereiches B ist möglich. Die Anbindung an das
örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ist gewährleistet.
In fußläufiger Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle.
8. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie Immissionsschutz
Auf der Grundlage der Planung können Baurechte realisiert werden.
Auf den Ackerflächen im Teilbereich B sind zukünftig bauliche Entwicklungen
möglich.
Der hierdurch ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft muss ermittelt und
bewertet werden. Im weiteren Verfahren sind geeignete Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen festzusetzen. Die Artenschutzprüfung erfolgt im parallel
betriebenen Bebauungsplanverfahren.
Gesetzlich geschützte Biotope sind in keinem der Teilbereiche vorhanden.
Der Teilbereich A wird zukünftig dem Freiraum zugeordnet. Eine Inanspruchnahme
der Fläche zu Siedlungszwecken ist dann nicht mehr möglich. Die derzeitige Nutzung
des Bereiches als Ackerflächen kann weiterhin ausgeübt werden.
Südlich des Teilbereiches A verläuft die L 751n (Schötmarsche Straße).
Die Immissionen werden im weiteren Verfahren untersucht.
Ein Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
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