Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
20.11.15, 21:16
Aktualisiert
20.11.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
72/2015
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
20. November 2015
Gründung einer Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.12.2015
Rat
10.12.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Presse berichtete in den letzten Wochen bereits mehrfach über die beabsichtigte Gründung einer
Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion durch die Städte Bielefeld, Herford und Bad Salzuflen zur
Belebung und Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit.
Neben den drei zuvor genannten Städten sollen auch ausdrücklich die angrenzenden Nachbarkommunen
der Regiopolregion beitreten. Mögliche spätere Kooperationen erfolgen auf freiwilliger Basis und bedürfen
jeweils der Zustimmung der zuständigen politischen Gremien.
Im Rahmen einer ersten Zusammenkunft am 13.08.2015 hat der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der umliegenden Kommunen über das Projekt informiert. Demnach
sind halbjährliche Treffen beabsichtigt, bei denen über verschiedene Kooperationsmöglichkeiten diskutiert
werden soll.
Neben der Absichtserklärung der Städte Bad Salzuflen-Bielefeld-Herford ist der Vorlage auch der
Erstentwurf für eine Erklärung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbarstädte als Anlage
beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben zu begrüßen, da sich gute Chancen bieten können
und keine Risiken erkennbar sind.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Absichtserklärung der Städte Bielefeld-HerfordBad Salzuflen zur gemeinsamen Einrichtung einer Ostwestfälisch-Lippischen Regiopolregion mit der
Regiopole Bielefeld beizutreten und dem dazugehörigen Erstentwurf für eine Erklärung der
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbarstädte in der beigefügten Fassung zuzustimmen.
Schemmel