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Beschlussvorlage (Beschluss über den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch“ und „Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Beschlussvorlage (Beschluss über den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch“ und „Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung) Beschlussvorlage (Beschluss über den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch“ und „Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 97/2015 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 27. November 2015 Beschluss über den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch“ und „Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung Beratungsfolge Rat Termin 10.12.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr hat in der Sitzung am 16.09.2015 den Ausbau der Straßenzüge "Am Wellenholz" und "Berkenbruch" beschlossen. Bezüglich der Straße "Berkenbruch" wurde darüber hinaus eine Abschnittsbildung festgesetzt. Insoweit sollte innerhalb des Geltungsbereichs der dortigen Außenbereichssatzung ein Abschnitt gebildet werden, der lediglich den Bereich der Sackgasse "Berkenbruch" und den in nördlicher Richtung verlaufenden Teil der Straße Berkenbruch/Kinnheide berücksichtigt. Da die Abschnittsbildung nicht in die Kompetenz des Fachausschusses fällt, war der vg. Beschluss allein schon aus formalen Gründen zu beanstanden. Wie aber in der Sachdiskussion mehrfach erläutert wurde, verstößt die vg. Abschnittsbildung auch gegen geltendes Recht und wäre auch gem. § 54 Abs. 2 GO NW zu beanstanden gewesen. Der Fachausschuss hat in der Sitzung am 04.11.2015 den Beschluss sodann aus den vg. formalen Gründen aufgehoben, wobei sich einzelne Ausschussmitglieder in der Diskussion aber dahingehend äußerten, im Rat an der vg. Abschnittsbildung weiterhin festhalten zu wollen. Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen, die sich u.U. auch für die Beitragszahler negativ auswirken könnten, wurde jetzt eine erneute gutachterliche Stellungnahme eines Fachanwalts eingeholt. Zusammenfassend wird dabei festgestellt, dass im Gebiet der "Außenbereichssatzung Berkenbruch" zwei Anlagen mit unterschiedlicher Verkehrsfunktion existieren. Dabei handelt es sich einerseits um die in nord/südlicher Richtung verlaufende Straße "Berkenbruch/Kinnheide", der eine Verbindungs-/ Sammelfunktion zukommt. Des Weiteren existiert die Sackgasse "Berkenbruch" als reine Anliegerstraße. Auf der Grundlage einschlägiger Rechtsprechung und Kommentierung stellt der Gutachter sodann deutlich heraus, dass die beabsichtigte Abschnittsbildung mit dem Ziel der Schaffung einer Anlage, die aus Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsfunktion besteht, beitragsrechtlich unmöglich ist, die beabsichtigte Abschnittsbildung willkürlich und damit rechtswidrig wäre. -2- Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch/Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung (Teilfläche der Straße Berkenbruch -Flurstück 389, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- von Norden ab Einmündung in westlicher Richtung bis zum Ende der Sackgasse und in südlicher Richtung Teilfläche der Straße Kinnheide -Flurstück 424, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- bis zum Ende der Grenze der Außenbereichssatzung). Schemmel