Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
97/2015
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
27. November 2015
Beschluss über den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch“ und „Kinnheide“ innerhalb der
Grenzen der Außenbereichssatzung
Beratungsfolge
Rat
Termin
10.12.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr hat in der Sitzung am 16.09.2015 den Ausbau der
Straßenzüge "Am Wellenholz" und "Berkenbruch" beschlossen. Bezüglich der Straße "Berkenbruch" wurde
darüber hinaus eine Abschnittsbildung festgesetzt. Insoweit sollte innerhalb des Geltungsbereichs der
dortigen Außenbereichssatzung ein Abschnitt gebildet werden, der lediglich den Bereich der Sackgasse
"Berkenbruch" und den in nördlicher Richtung verlaufenden Teil der Straße Berkenbruch/Kinnheide
berücksichtigt.
Da die Abschnittsbildung nicht in die Kompetenz des Fachausschusses fällt, war der vg. Beschluss allein
schon aus formalen Gründen zu beanstanden. Wie aber in der Sachdiskussion mehrfach erläutert wurde,
verstößt die vg. Abschnittsbildung auch gegen geltendes Recht und wäre auch gem. § 54 Abs. 2 GO NW zu
beanstanden gewesen.
Der Fachausschuss hat in der Sitzung am 04.11.2015 den Beschluss sodann aus den vg. formalen Gründen
aufgehoben, wobei sich einzelne Ausschussmitglieder in der Diskussion aber dahingehend äußerten, im Rat
an der vg. Abschnittsbildung weiterhin festhalten zu wollen.
Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen, die sich u.U. auch für die Beitragszahler negativ auswirken
könnten, wurde jetzt eine erneute gutachterliche Stellungnahme eines Fachanwalts eingeholt.
Zusammenfassend wird dabei festgestellt, dass im Gebiet der "Außenbereichssatzung Berkenbruch" zwei
Anlagen mit unterschiedlicher Verkehrsfunktion existieren. Dabei handelt es sich einerseits um die in
nord/südlicher Richtung verlaufende Straße "Berkenbruch/Kinnheide", der eine Verbindungs-/
Sammelfunktion zukommt. Des Weiteren existiert die Sackgasse "Berkenbruch" als reine Anliegerstraße.
Auf der Grundlage einschlägiger Rechtsprechung und Kommentierung stellt der Gutachter sodann deutlich
heraus, dass die beabsichtigte Abschnittsbildung mit dem Ziel der Schaffung einer Anlage, die aus Straßen
mit unterschiedlicher Verkehrsfunktion besteht, beitragsrechtlich unmöglich ist, die beabsichtigte
Abschnittsbildung willkürlich und damit rechtswidrig wäre.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Ausbau der Anlagen „Berkenbruch/Kinnheide“ innerhalb der Grenzen der
Außenbereichssatzung (Teilfläche der Straße Berkenbruch -Flurstück 389, Flur 5, Gemarkung
Bechterdissen- von Norden ab Einmündung in westlicher Richtung bis zum Ende der Sackgasse und in
südlicher Richtung Teilfläche der Straße Kinnheide -Flurstück 424, Flur 5, Gemarkung Bechterdissen- bis
zum Ende der Grenze der Außenbereichssatzung).
Schemmel