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Mitteilungsvorlage (Breitbandversorgung in der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
36 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Mitteilungsvorlage (Breitbandversorgung in der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 95/2015 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 27. November 2015 Breitbandversorgung in der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Sachstandsbericht Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 03.12.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: In den Jahren 2013/14 wurden die Leopoldshöher Ortsteile Greste (Wohnen+Gewerbe), Schuckenbaum, Bexterhagen und Nienhagen/Krentrup mit „schnellem Internet“ versorgt. Gefördert wurde diese Maßnahme mit Landes- und Bundesmitteln in Höhe von 75%. Die aufgrund der öffentlichen Ausschreibung entstandenen Gesamtkosten betrugen ca. 437.000,-€, der Eigenanteil der Gemeinde betrug ca. 109.000,-€. Durch die inzwischen installierte Technik stieg die Internetgeschwindigkeit in diesen Bereichen auf bis zu 50 MBit/s. Selbst diese Geschwindigkeit wird kurz- und mittelfristig nicht ausreichen, um die Bedürfnisse sowohl im privaten wie besonders auch im gewerblichen Bereich befriedigen zu können, zumal es speziell im Außenbereich noch Gebiete gibt, die diese Werte bei Weitem nicht erreichen. Da dies ein bundesweites Phänomen ist, hat sich die Bundesregierung entschieden, ein neues Förderprogramm aufzulegen. Aus diesem Grunde ist am 18.11.2015 ein „1. Aufruf zur Förderung“ ergangen. Die zur Förderung bereit gestellten Mittel in Höhe von ca. 2 Mrd. € (!) bundesweit können bis zum 31. Januar 2016 beantragt werden. Der Förderanteil des Bundes beträgt im Regelfall 50% der förderfähigen Kosten. Dieser Förderanteil soll durch Landesmittel auf bis zu 90% aufgestockt werden. Leider gibt es bislang vom Land NRW noch keine Förderrichtlinien, die es den Kommunen oder den Kreisen ermöglichen, entsprechende Förderanträge zu stellen. Diese Förderrichtlinien sollen angeblich zwar bis zum Jahresende vorliegen, aber die verbleibende Zeit bis zum 31. Januar 2016 reicht nicht aus, um qualifizierte Förderanträge zu stellen. Die „Aufrufe zur Förderung“ sollen nach Recherchen der Verwaltung in 2016 quartalsweise erneuert werden, wobei nach dem „Windhundprinzip“ (wer zuerst kommt, mahlt zuerst!) vorgegangen wird. Ob es für die Gemeinde Leopoldshöhe über die bisherige Förderung hinaus weitere Bedarfe gibt und wie hoch dann ggfls. der gemeindliche Anteil sein wird, lässt sich momentan verwaltungsseitig nicht abschätzen. Es ist deshalb nicht möglich, für den Haushalt 2016 eine halbwegs verlässliche Summe für einen Eigenanteil –falls überhaupt erforderlich und gewünscht- einzustellen. Schemmel