Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
36 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
95/2015
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
27. November 2015
Breitbandversorgung in der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.12.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In den Jahren 2013/14 wurden die Leopoldshöher Ortsteile Greste (Wohnen+Gewerbe), Schuckenbaum,
Bexterhagen und Nienhagen/Krentrup mit „schnellem Internet“ versorgt. Gefördert wurde diese Maßnahme
mit Landes- und Bundesmitteln in Höhe von 75%. Die aufgrund der öffentlichen Ausschreibung
entstandenen Gesamtkosten betrugen ca. 437.000,-€, der Eigenanteil der Gemeinde betrug ca. 109.000,-€.
Durch die inzwischen installierte Technik stieg die Internetgeschwindigkeit in diesen Bereichen auf bis zu 50
MBit/s.
Selbst diese Geschwindigkeit wird kurz- und mittelfristig nicht ausreichen, um die Bedürfnisse sowohl im
privaten wie besonders auch im gewerblichen Bereich befriedigen zu können, zumal es speziell im
Außenbereich noch Gebiete gibt, die diese Werte bei Weitem nicht erreichen. Da dies ein bundesweites
Phänomen ist, hat sich die Bundesregierung entschieden, ein neues Förderprogramm aufzulegen. Aus
diesem Grunde ist am 18.11.2015 ein „1. Aufruf zur Förderung“ ergangen. Die zur Förderung bereit
gestellten Mittel in Höhe von ca. 2 Mrd. € (!) bundesweit können bis zum 31. Januar 2016 beantragt werden.
Der Förderanteil des Bundes beträgt im Regelfall 50% der förderfähigen Kosten. Dieser Förderanteil soll
durch Landesmittel auf bis zu 90% aufgestockt werden. Leider gibt es bislang vom Land NRW noch keine
Förderrichtlinien, die es den Kommunen oder den Kreisen ermöglichen, entsprechende Förderanträge zu
stellen. Diese Förderrichtlinien sollen angeblich zwar bis zum Jahresende vorliegen, aber die verbleibende
Zeit bis zum 31. Januar 2016 reicht nicht aus, um qualifizierte Förderanträge zu stellen.
Die „Aufrufe zur Förderung“ sollen nach Recherchen der Verwaltung in 2016 quartalsweise erneuert
werden, wobei nach dem „Windhundprinzip“ (wer zuerst kommt, mahlt zuerst!) vorgegangen wird. Ob es für
die Gemeinde Leopoldshöhe über die bisherige Förderung hinaus weitere Bedarfe gibt und wie hoch dann
ggfls. der gemeindliche Anteil sein wird, lässt sich momentan verwaltungsseitig nicht abschätzen. Es ist
deshalb nicht möglich, für den Haushalt 2016 eine halbwegs verlässliche Summe für einen Eigenanteil –falls
überhaupt erforderlich und gewünscht- einzustellen.
Schemmel