Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
266 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
04.09.15, 21:17
Aktualisiert
04.09.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
66/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
4. September 2015
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“
hier: Beratung und Beschluss zur Durchführung eines Änderungsverfahrens
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.09.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Ausgangssituation:
Das Senioren- und Pflegeheim Greste, Ginsterweg 9, hat mit Schreiben vom 05.08.2015 den
Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für die Erweiterung ihrer
Betreuungseinrichtung gestellt.
Die Antragstellerin beabsichtigt zeitnah die westliche Erweiterung des Gebäudes (s. Antrag und
nachfolgenden Plan). In diesem werden für die Einrichtung Einzelzimmer für die Bewohner und
notwendige Nebenräume untergebracht.
Das Erweiterungskonzept sieht wie folgt aus:
-2-
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Um die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung des Vorhabens an dem Standort
zu erlangen, ist eine Bebauungsplanänderung nötig. Dabei würde ein jetzt als Private Grünfläche
festgesetzter Bereich in Baufläche umgewandelt. Der Anbau ist, wie das vorhandene Gebäude,
zweigeschossig geplant.
Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 04/07
B-Planausschnitt / B-Plan Nr. 04/07
PG = Private Grünfläche
Bewertung der Situation:
Der vorhandene Standort des Senioren- und Pflegeheimes Greste ist bereits in dem B-Plan als
Altenpflegeheim festgesetzt. Die angrenzende Fläche, welche als Private Grünfläche festgesetzt
ist, befindet sich im Eigentum der Einrichtung. Diese nutzt die Fläche z.Z. als Gartenfläche für die
Bewohner.
Aus der Begründung und der Verfahrensakte zum B-Plan ist keine weitergehende Erklärung für die
Festsetzung der Privaten Grünfläche abzulesen.
Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Bauleitplanung u.a. die Bedürfnisse von alten Menschen zu
berücksichtigen (§ 1 (6) Nr. 3 BauGB). Hierzu gehört auch die Standortsicherung bestehender
Einrichtungen und deren Entwicklungsmöglichkeit.
Das Senioren- und Pflegeheim Greste übernimmt hier eine wichtige Funktion in der Versorgung
älterer Menschen.
Um diesen Standort zu sichern und den Aufgaben der Gemeinde zu entsprechen, bleibt nur die
Möglichkeit, in dem beantragten Umfang den B-Plan zu ändern.
Eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft wird z.Z. nicht gesehen. Nördlich grenzt die Katholische
Kirchengemeinde Auferstehung Christi mit ihren Gebäuden und Einrichtungen an. Östlich und
südlich befinden sich öffentliche Straßen, an denen sich private Vorgärten anschließen. Im Westen
befindet sich ein privates Wohnhaus, was seinen Gartenbereich auf der westlichen
Grundstücksseite hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Antragstellerin hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen
Kosten vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ werden
durch ein von der Antragstellerin beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens.
Schemmel
Anlage: Schreiben der Antragstellerin