Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
98/2015
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Wasser/Abwasser
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
27. November 2015
der Gemeinde Leopoldshöhe
Änderung der Satzung über die Erhebung
Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
07.12.2015
Rat
10.12.2015
von
Kanalanschlussbeiträgen
und
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Infolge einiger mittlerweile vollständig abgeschriebener Baumaßnahmen sinken allein die Abschreibungen
um ca. 200.000 €. Dies ist neben weiteren Kosten- und Mengenänderungen der Hauptgrund, dass die
satzungsmäßigen Kanalgebühren beim Regenwasser um 17 ct/m² auf 1,16 €/m² und beim Schmutzwasser
um 39 ct/m³ auf 5,02 €/m³ gesenkt werden können.
Zudem fällt der Landeszuschuss unerwartet hoch aus, so dass auf den Bescheiden für 2016 1,07 €/m² beim
Regenwasser bzw. 4,71 €/m³ beim Schmutzwasser erscheint. Zum Vergleich 2015: 1,22 €/m² bzw. 5,09
€/m³.
Auf Grundlage eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster müssen ab 2017 die
Regenwassereinheiten quadratmetergenau berechnet werden. Bislang wurde auf volle 10 m² abgerundet.
Für den Eigentümer bedeutet dies, dass oft einige m² mehr angerechnet werden müssen, dafür aber der
Einheitspreis etwas sinkt. Im Schnitt ist die Änderung kostenneutral, im Einzelfall können sich ca. 5 €/Jahr
Mehr- oder Minderkosten ergeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
empfiehlt
dem
Rat,
der
vorgelegten
Gebührenkalkulation/Wirtschaftlichkeitsberechnung zuzustimmen und die als Anlage beigefügte 2.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014 zu
beschließen.
-2-
Lange