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Beschlussvorlage Abwasserwerk (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage Abwasserwerk (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 98/2015 zur Sitzung des Betriebsausschusses Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Wasser/Abwasser Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 27. November 2015 der Gemeinde Leopoldshöhe Änderung der Satzung über die Erhebung Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 07.12.2015 Rat 10.12.2015 von Kanalanschlussbeiträgen und Bemerkungen Sachdarstellung: Infolge einiger mittlerweile vollständig abgeschriebener Baumaßnahmen sinken allein die Abschreibungen um ca. 200.000 €. Dies ist neben weiteren Kosten- und Mengenänderungen der Hauptgrund, dass die satzungsmäßigen Kanalgebühren beim Regenwasser um 17 ct/m² auf 1,16 €/m² und beim Schmutzwasser um 39 ct/m³ auf 5,02 €/m³ gesenkt werden können. Zudem fällt der Landeszuschuss unerwartet hoch aus, so dass auf den Bescheiden für 2016 1,07 €/m² beim Regenwasser bzw. 4,71 €/m³ beim Schmutzwasser erscheint. Zum Vergleich 2015: 1,22 €/m² bzw. 5,09 €/m³. Auf Grundlage eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster müssen ab 2017 die Regenwassereinheiten quadratmetergenau berechnet werden. Bislang wurde auf volle 10 m² abgerundet. Für den Eigentümer bedeutet dies, dass oft einige m² mehr angerechnet werden müssen, dafür aber der Einheitspreis etwas sinkt. Im Schnitt ist die Änderung kostenneutral, im Einzelfall können sich ca. 5 €/Jahr Mehr- oder Minderkosten ergeben. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, der vorgelegten Gebührenkalkulation/Wirtschaftlichkeitsberechnung zuzustimmen und die als Anlage beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 in der Fassung der Änderung vom 20. Februar 2014 zu beschließen. -2- Lange