Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
28 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
5/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
8. Januar 2016
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im
beschleunigten Verfahren
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.01.2016
Rat
28.01.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Firma H & H Innovation, Gewerbestraße 11 im Gewerbegebiet Asemissen hat mit Schreiben
vom 18.04.2013 den Antrag zur Einleitung einer Bebauungsplanänderung für die Erweiterung
ihres Betriebs gestellt.
Neben hochbaulichen Erweiterungen im Bereich des Gewerbegrundstücks westlich / nördlich der
Gewerbestraße beantragt die Firma die Anlage von Stellplätzen außerhalb ihres
Gewerbegrundstücks auf zur Zeit im Bebauungsplan Nr. 01/ 06 „Gewerbegebiet Asemissen“
festgesetzter rd. 2.000 m² großer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche).
Über die Planung sind der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz bzw. der Hochbau- und
Planungsausschuss in ihren Sitzungen am 18.06.2015 bzw. am 25.06.2015 informiert worden.
In seiner Sitzung vom 25.06.2015 hat der Hochbau- und Planungsausschuss den Aufstellungs- /
Entwurfsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
gefasst.
Für den mit der Änderungsplanung verbundenen potenziellen Eingriff in den Natur- und
Landschaftshaushalt
ist
eine
Eingriffsbewertung
durchgeführt
worden
(HökeLandschaftsarchitekten, Oktober 2015).
-2-
Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ entsteht ein
Kompensationsbedarf von 10.872 Biotopwertpunkten.
Die erforderliche Kompensation von 10.872 Biotopwertpunkten erfolgt auf der ca. 1,12 ha großen
Ausgleichsfläche KA-LH-AE-006-01 „Gewerbegebiet“. Diese ist im Bebauungsplan Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“ als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche) festgesetzt. Aufgrund von bestehendem Planungsrecht
des Planfeststellungsbeschlusses für den „Neubau der B66 Bielefeld - Leopoldshöhe/Asemissen“
entfällt der südliche Teil der Ausgleichsfläche. Des Weiteren sollen die Gehölzkulisse und die
bestehenden Regenrückhaltebecken im Osten der Ausgleichsfläche erhalten bleiben. Demnach
verbleibt eine Restfläche von 6.153 m² zur Kompensationsplanung (siehe Anlage Lage der
Kompensationsfläche).
Auf der Kompensationsfläche können 17.857 Biotopwertpunkte kompensiert werden. Nach
Abzug der benötigen externen Kompensation für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in Höhe von 10.872 Biotopwertpunkten verbleiben 6.985
Biotopwertpunkte.
Entsprechend der Festsetzung für das bestehende Gewerbegebiet soll auch in dem
Geltungsbereich der 5. Änderung bei der Anlage von Stellplätzen gelten:
Je angefangene 5 Stellplätze auf privaten Grundstücken ist ein heimischer Laubbaum in einer
Pflanzqualität als Hochstamm mit einem Stammumfang von 16-18 cm zu pflanzen. Bei den
geplanten rund 50 Stellplätzen entspricht dies dem Anpflanzen von insgesamt 10 heimischen
Laubbäumen. Für die Anpflanzung wird die „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“ nördlich der Stellplätze
bereitgestellt.
Diese Regelung erfolgt, da unterhalb der zukünftigen Stellplatzfläche Leitungstrassen von Verund Entsorgungsmedien verlaufen, die in diesem Bereich die Anpflanzung von tiefwurzelnden
Bäumen nicht möglich machen.
Mit dem Erfüllen des Ausgleichserfordernisses innerhalb der bestehenden Kompensationsfläche
und der Anpflanzungsfestsetzung im Plangebiet bedarf es keiner weiteren Inanspruchnahme von
Freiraum und land- / forstwirtschaftlicher Fläche zur Erbringung des Ausgleichs.
Aus dem Vorhaben resultiert kein Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 (1) Nr. 1 (Töten
und Verletzen), Nr. 2 (Störung) und Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhe-stätten) BNatSchG.
Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.
Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 (1) Nr. 4 BNatSchG.
Die geplante 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ löst bei
Anwendung der Vermeidungsmaßnahme für häufige und weit verbreitete Vogelarten keine
Verbotstatbestände gemäß § 44 (1)BNatSchG aus.
Bauleitplanverfahren
Die Änderung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB erfolgen.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB sind gegeben:
• Die Planung dient der Innenentwicklung.
• Die zulässige Grundfläche nach BauNVO innerhalb des Plangebietes liegt unter 20.000 m²
(Hinweis: Plangebietsgröße rd. 0,18 ha).
• Mit der Planung ist keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) verbunden.
Die Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fand nach ortsüblicher Bekanntmachung in der
Zeit vom 27.10.2015 bis 27.11.2015 (einschließlich) statt.
Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Bei den Stellungnahmen der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange ist die
Eingabe des Kreises Lippe zu berücksichtigen (siehe Anlage Vorschläge zur Abwägung aus der
-3-
Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB). Durch die Stattgabe einer Anregung sind die
Hinweise zum Bebauungsplan (5. Änderung) sowie die Begründung zum Aspekt
„Wasserschutzgebiet“ zu ergänzen. Die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt.
Somit kann der das Bauleitplanverfahren abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen
Maßnahmen sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes ging von einem Grundstückseigentümer aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes wurden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ mit Text und
Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen.
3.
Der Satzungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“ ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
IIm Auftrag
Oortman
Anlagen
Anlage 1
Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/ 06 „Gewerbegebiet
Asemissen“
Anlage 2
Zusammenfassung der Eingriffsbewertung – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/ 06 „Gewerbegebiet Asemissen“
(vollständig eingestellt ausschließlich im Ratsinformationssystem)
Anlage 3
Lage der Kompensationsfläche KA-LH-AE-006-01 „Gewerbegebiet“ (schwarze
Strichlinie) – ohne Maßstab
Anlage 4
Ausgleichsflächenplanung zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/ 06
„Gewerbegebiet Asemissen“
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Anlage 5
Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 01/06 mit Abgrenzung des Geltungsbereichs der
5. Änderung des Bebauungsplans
Anlage 6
Plankonzept zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“
Anlage 7
Zeichnerische Festsetzungen der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“
Anlage 8
Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der
Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
Anlage 9
Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
5.
Änderung
des