Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,6 MB
Datum
28.01.2016
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“
in der Gemeinde Leopoldshöhe
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Auftraggeber:
Gemeinde Leopoldshöhe
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
Verfasser:
Inhalt
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Auftraggeber
Gemeinde Leopoldshöhe
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
Verfasser
Projektbearbeitung
Sebastian Jedek
B.Eng. Landschaftsentwicklung (FH)
Dipl.-Ing. Stefan Höke
Landschaftsarchitekt | BDLA
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Inhaltsverzeichnis
1.0
2.0
Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................. 1
Rechtlicher Rahmen und Methodik ................................................................. 2
2.1
Artenschutzprüfung......................................................................................... 2
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung
(Prüfungsveranlassung) ......................................................................................... 2
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ............... 2
2.2
Planungsrelevante Arten................................................................................. 3
2.3
Methodik ......................................................................................................... 4
3.0
Vorhabensbeschreibung ................................................................................. 5
4.0
Darstellung des Untersuchungsgebietes ....................................................... 8
4.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens ......................................................... 8
4.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet .................................................... 8
5.0
Stufe I - Vorprüfung........................................................................................ 14
5.1
Wirkfaktoren ................................................................................................. 14
5.1.1
Baubedingte Wirkfaktoren...................................................................... 14
5.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................... 15
5.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen ...................................................... 15
5.2
Artnachweise ................................................................................................ 16
5.2.1
Datenbasis der Artnachweise ................................................................ 16
5.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet ............................................................... 16
5.3
Konfliktanalyse ............................................................................................. 18
5.3.1
Häufige und verbreitete Vogelarten ....................................................... 18
5.3.2
Planungsrelevante Arten ....................................................................... 18
6.0
Zusammenfassung......................................................................................... 32
7.0
Quellenverzeichnis......................................................................................... 36
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
1
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe.
Abb. 1
Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der
artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
2
2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik
2.1
Artenschutzprüfung
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung)
„Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs.
7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen).
2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben
(§§ 30, 33, 34, 35 BauGB).
Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere
Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010).
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang)
Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
3
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die
ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das
Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.
„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders
geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP
auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010).
2.2
Planungsrelevante Arten
„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […].
Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in
Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer.
Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines
Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden,
dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird
(d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder
Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010).
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
2.3
4
Methodik
Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010).
Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei
welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit
sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine
vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft,
bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen
Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende
Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine
Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010).
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5
3.0 Vorhabensbeschreibung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von
Gewerbe- und Stellplatzfläche auf einer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“.
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsgebiets erstreckt sich auf ca. 0,18 ha
und umfasst Teilflächen der Flurstücke 33, 34, 250, der Flur 1, der Gemarkung
Asemissen in der Gemeinde Leopoldshöhe. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“.
Bestandssituation
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan weist den Änderungsbereich als „Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ aus. Der
Änderungsbereich dient zudem als Ausgleichsfläche KA-LH-AE-006-06 „An der Bahn“.
Nördlich des Änderungsbereiches ist eine „Fläche für Bahnanlagen“, südlich eine „Straßenverkehrsfläche“ ausgewiesen. Im Osten setzt sich die „Fläche zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ fort, im Westen grenzt
ein „Gewerbegebiet“ an den Änderungsbereich (DREES & HUESMANN PLANER 2015A,B).
Planung
Die 5. Änderung setzt im westlichen Teil des Änderungsbereiches eine „Fläche für
Stellplätze und ihre Zu- und Umfahrten“ fest. Nördlich der „Fläche für Stellplätze und
ihre Zu-und Umfahrten“ wird ein schmaler Streifen als „Fläche zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“
ausgewiesen. Im Nordosten des Plangebietes bleibt eine kleine Teilfläche als „Fläche
mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gem. § 9 (1) 25b BauGB“ ausgewiesen. Der östliche Teil des Änderungsbereiches wird als „Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung“ festgesetzt. Für das Gewerbegebiet gilt eine Grundflächenzahl von 0,8.
Die baulichen Anlagen dürfen vier Vollgeschosse bei einer maximalen Gebäudehöhe
von 12,00 m betragen (DREES & HUESMANN PLANER 2015B).
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 2
Lage des Plangebietes (rote Markierung) auf Grundlage des Luftbildes.
6
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 3
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (DREES & HUESMANN PLANER 2915A)
7
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
8
4.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes
4.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Das Untersuchungsgebiet umfasst den ca. 0,18 ha großen Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“. In die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für die Aspekte des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages relevant sind.
4.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet
Das Plangebiet wird durch heterogene Grünstrukturen geprägt. Im Nordwesten des
Plangebietes ist eine Hecke aus Hartriegel gepflanzt. Entlang der westlichen Grenze
des Plangebietes wachsen ein Walnuss- und ein Haselnussbaum auf. Des Weiteren
stockt eine Weide in nördlicher Flucht des westlich angrenzenden Gewerbegebäudes.
Im Südwesten des Plangebietes sind zwei Ebereschen gepflanzt. Der Graben im Nordosten wird von einem Ufergehölz aus Weiden, Bergahorn und Birken gerahmt. Südlich
des Plangebietes ragt ein Weidengebüsch in das Plangebiet. Den Großteil der Fläche
nimmt eine artenreiche Wiese ein. Im Nordwesten und Südosten sind zwei Linden gepflanzt. Mittig des Plangebietes wächst ein Gebüsch aus Hartriegel, Rose und Weißdorn auf.
Nördlich des Plangebietes wachsen beidseitig der Bahnlinie ca. 3 m breite blütenreiche
Säume auf. Stellenweise wachsen Erlen und Birken auf. Nördlich der Bahnlinie ist ein
Gehölzstreifen aus Bergahorn, Hartriegel, Haselnussbaum, Stieleiche und Weide gepflanzt. Östlich des Plangebietes setzen sich das den Graben begleitende Ufergehölz
und die artenreiche Wiese fort. Punktuell sind heimische Einzelbäume und Baumgruppen gepflanzt. Zum Plangebiet hin wächst eine Gehölzstreifen aus Haselnussbäumen,
Weiden und Ebereschen. Südlich des Plangebietes ist hinter der „Gewerbestraße“ und
deren geschotterter östlicher Verlängerung eine Hecke aus Bergahorn, Hartriegel, Holunder, Linde, Pfaffenhut und Zwetschge gepflanzt. Im Anschluss an die Hecke ist eine
junge Obstwiese angelegt. Südwestlich des Plangebietes verläuft ein geschotterter
Weg, der beidseitig von einem grasbetonten Saum gerahmt wird. Westlich trennt ein
Gehölzstreifen aus Eberesche, Kirsche, Linde und Weide den Saum von einer artenreichen Wiese ab. Die Gewerbestraße wird von einem gehölzbestandenen Saum begleitet. Westlich des Plangebietes schließt die gewerbliche Bebauung mit kleinen Rabatten
an.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
9
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7
Abb. 4
7
2
6
7 Linie) und der näheren Umgebung.
Lebensraumtypen im Plangebiet (rote
7
Legende
7
1 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
2 = Fettwiesen und -weiden
3 = Fließgewässer
4 = Säume, Hochstaudenfluren
5 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
6 = Gebäude
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
10
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Abb. 5
Blick auf die Weide und die Hecke
im Nordwesten des Plangebietes.
Abb. 6
Blick auf die Walnuss und den Haselnussbaum im Westen des Plangebietes.
Abb. 7
Ufergehölz aus Weiden, Bergahornen und Birken am Graben im
Nordosten des Plangebietes.
Abb. 8
Blick auf das Gebüsch im Zentrum
des Plangebietes.
Abb. 9
Beispiel einer gepflanzten Linde
im Plangebiet.
Abb. 10
Beispiele von Einzelbäumen bzw.
Baumgruppen auf der artenreichen Wiese östlich des Plangebietes.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
11
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 11
Hecke entlang der geschotterten
östlichen Verlängerung der „Gewerbestraße“.
Abb. 12
Blick auf den geschotterten Weg
mit beidseitigem Saum und angrenzendem Gehölzstreifen.
Lebensraumtyp: Fettwiesen und -weiden
Abb. 13
Blick auf die artenreiche Wiese im
Plangebiet.
Abb. 14
Blick auf die artenreiche Wiese
östlich des Plangebietes.
Abb. 15
Blick auf die artenreiche Wiese
südwestlich des Plangebietes.
Abb. 16
Blick auf eine Weide südöstlich
des Plangebietes.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Lebensraumtyp: Fließgewässer
Abb. 17
Graben im Nordosten des Plangebietes.
Lebensraumtyp: Säume, Hochstaudenfluren
Abb. 18
Blick auf die Bahnlinie mit den
beidseitigen Säumen.
Abb. 20
Wegbegleitender Saum südlich
des Plangebietes.
Abb. 19
Abb. 21
Wegbegleitender Saum nördlich
des Plangebietes.
Straßenbegleitender Saum an der
„Gewerbestraße“
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
13
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Abb. 22
Beispiel der Freianlage eines gewerblichen Betriebes nördlich des
Plangebietes.
Abb. 23
Obstwiese südlich des Plangebietes.
Lebensraumtyp: Gebäude
Abb. 24
Gewerbebetrieb westlich des Plangebietes.
Abb. 25
Gewerbebetrieb nordwestlich des
Plangebietes.
Abb. 26
Gewerbebetrieb nordöstlich des
Plangebietes.
Abb. 27
Beispiel eines Hofgebäudes südöstlich des Plangebietes.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
14
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5.0 Stufe I - Vorprüfung
5.1
Wirkfaktoren
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben:
Tab. 1
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“.
Maßnahme
Baubedingt
Bauphase der Infrastruktur und der baulichen Anlagen
Wirkfaktor
Auswirkung
Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung
des (natürlichen) Bodenaufbaus.
Entfernung von Gehölzen
und krautiger Vegetation
Lärmemissionen durch den
Baubetrieb,
stoffliche Emissionen durch
den Baubetrieb
Lebensraumverlust/-degeneration
Versiegelung und Teilversiegelung
Silhouettenwirkung
Lebensraumverlust/-degeneration
Betriebsbedingt
Nutzung der Stellplatzflächen und des
Gewerbegebäudes
Erhöhung der Lärmemission
Störung der Tierwelt
erhöhter Kfz-Verkehr
durch Anlieger
Lärmemissionen durch zusätzlichen Kfz-Verkehr
Störung der Tierwelt
Baustellenbetrieb
Anlagebedingt
Schaffung von Stellplatzflächen und Gewerbegebäuden
5.1.1
Lebensraumverlust/-degeneration
Störung der Tierwelt
Störung der Tierwelt
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren treten im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf. Sie sind
auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.
Bauphase
Während der Bauphase werden Biotopstrukturen wie Einzelbäume und Sträucher sowie eine artenreiche Wiese entfernt bzw. dauerhaft verändert. Hierdurch können Lebensräume/Nahrungsflächen von Tierarten verloren gehen.
Schallemissionen und optische Wirkungen
Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
15
Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und
können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen.
5.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Durch die Errichtung des Gebäudes und der Stellplatzflächen werden Biotopstrukturen
im Plangebiet dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ und „Fettwiesen und -weiden“.
Optische und akustische Wirkungen
In der Umgebung des Plangebietes bestehen Vorbelastungen durch die bestehende
Bebauung und die Bahnlinie. Des Weiteren parken bereits zahlreiche PKW am Straßenrand südlich des Plangebietes. Aufgrund dessen ist eine zusätzliche Beeinträchtigung durch optische und akustische Wirkungen nicht zu erwarten.
Silhouettenwirkung
Eine zusätzliche Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten ist aufgrund der Vorbelastung durch die angrenzende Bebauung und die sichtverschattenden Gehölze im
Norden sowie östlich des Plangebietes nicht zu erwarten.
5.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen
Im Zusammenhang mit der Planung werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar
beansprucht:
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Fettwiesen- und Weiden
Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Fettwiesen und -weiden
Fließgewässer
Säume, Hochstaudenfluren
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Gebäude
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5.2
5.2.1
16
Artnachweise
Datenbasis der Artnachweise
Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschaftsund Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS). Zudem fand am 24. August 2015 eine Ortsbegehung statt.
5.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4017 „Brackwede“
Quadrant 2. Für den Quadranten dieses Messtischblattes wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2015B).
Für den Quadranten 2 des Messtischblattes 4017 „Brackwede“ werden vom FIS für die
im Plangebiet und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 34 Arten
als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 10 Säugetierarten, 22 Vogelarten, eine Amphibienart und eine Reptilienart. Weitere planungsrelevante Arten werden
nicht benannt.
Landschaftsinformationssammlung „Linfos"
Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS)
weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von planungsrelevanten Arten
aus (LANUV 2015A).
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen
Ca. 50 m nördlich bzw. 150 m nordöstlich des Änderungsbereiches befindet sich das
Landschaftsschutzgebiet „ Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011). Der nordöstliche Teil des
Landschaftsschutzgebietes ist zudem als Verbundfläche (VB-DT-3917-041) ausgewiesen. Angaben zu (planungs-) relevanten Arten werden nicht gegeben (LANUV 2015A).
Ortsbegehung
Im Zuge der Ortsbegehung am 24. August 2015 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf deren potenzielle Eignung als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten untersucht. Dabei wurde auf das Vorkommen von
Tierarten aller relevanten Artengruppen geachtet.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5.3
5.3.1
18
Konfliktanalyse
Häufige und verbreitete Vogelarten
Alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1
BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände
gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel,
Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann
im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und
des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht
gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon
ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010).
Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden sind Fäll- und
Rodungsarbeiten im Zeitraum von Anfang August bis Ende Februar des Folgejahres
durchzuführen. Fäll- und Rodungsarbeiten in einem abweichenden Zeitraum sind nur
möglich, wenn durch einen Gutachter sichergestellt wird, dass die Gehölze nicht als
Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von Vögeln genutzt werden.
Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung
dieser Arten abgesehen werden kann.
5.3.2
Planungsrelevante Arten
Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden
Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen
bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der
Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als
nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten
dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I).
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Tab. 1
19
Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum
Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, Linfos=Landschaftsinformationssammlung;
Status: A. v. = Art vorhanden, B = sicher brütend
Art
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Säugetiere
Braunes Langohr FIS/
A. v.
Breitflügelfledermaus
FIS/
A. v.
Lebensraum und Jagdgebiet
Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern, gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an
Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und
Gebäuden.
Winterquartier
Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten.
Lebensraum und Jagdgebiet
Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit
randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
20
Fortsetzung Tab. 2
Art
Fransenfledermaus
Großer Abendsegler
Großes Mausohr
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum und Jagdgebiet
FIS/
Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem BaumbeA. v.
stand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland
und Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Viehställe.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen.
Lebensraum und Jagdgebiet
FIS/
Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene
A. v.
Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten
Plätzen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen.
Winterquartier
Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden,
Felsen, Brücken.
Lebensraum und Jagdgebiet
FIS/
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen WaldA. v.
und Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B.
Buchenhallenwälder).
Wochenstuben / Sommerquartier
Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen
Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Plangebiet stellt keinen
geeigneten Lebensraum
dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
21
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum und Jagdgebiet
Kleine Bartfleder- FIS/
maus
Strukturreiche Landschaften mit kleinen FließgewäsA. v.
sern in der Nähe von Siedlungsbereichen; jagt an linienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, seltener Laub- und
Mischwäldern mit Kleingewässern und in Parks und
Gärten.
Wochenstuben / Sommerquartier
Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in
Gebäuden, seltener Baumquartiere, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Lebensraum und Jagdgebiet
Kleiner AbendFIS/
segler
Typische Waldfledermaus, insbesondere von LaubA. v.
wäldern, Bevorzugung von Wäldern mit hohem Altholzbestand, seltener in Streuobstwiesen und Parkanlagen, jagt in Wäldern und deren Randstrukturen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, Bevorzugung natürlich entstandener
Baumhöhlen, vereinzelt Dachräume und Gebäude.
Winterquartier
Baumhöhlen, aber auch Gebäude.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
22
Fortsetzung Tab. 2
Art
Rauhautfledermaus
Wasserfledermaus
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum und Jagdgebiet
FIS/
In strukturreichen Landschaften mit einem hohen
A. v.
Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder,
Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochenstuben in NO-Deutschland.
Winterquartier
Außerhalb von NRW.
Lebensraum und Jagdgebiet
FIS/
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen GewäsA. v.
ser- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen
an stehenden und langsam fließenden Gewässern,
bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel,
Stollen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
23
Fortsetzung Tab. 2
Art
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum und Jagdgebiet
Zwergfledermaus FIS/
Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen;
A. v.
jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten
Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener
Baumquartiere und Nistkästen.
Winterquartier
Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden,
natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke.
Vögel
Lebensraum
Baumfalke
FIS/B
Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit
Feuchtwiesen, Mooren, Heiden und Gewässern.
Bruthabitat
Alte Krähennester in lichten Altholzbeständen, Feldgehölzen Baumreihen oder Waldrändern.
Eisvogel
FIS/B
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Keine Betroffenheit.
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
Lebensraum
Untersuchungsgebiet
Keine Betroffenheit.
Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steil- stellt keinen geeigneten
ufern.
Lebensraum dar.
Bruthabitat
An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder
Sand.
Nein
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
24
Fortsetzung Tab.2
Art
Feldlerche
Feldsperling
Gartenrotschwanz
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte
Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete.
Bruthabitat
Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde.
Lebensraum
FIS/B
Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in
Randbereichen ländlicher Siedlungen
Bruthabitat
Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen.
Lebensraum
FIS/B
Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen,
Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer
Bodenvegetation.
Bruthabitat
In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B.
in alten Obstbäumen oder Kopfweiden.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit.
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
25
Fortsetzung Tab.2
Art
Habicht
Kleinspecht
Mäusebussard
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen.
Bruthabitat
In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit
freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen).
Lebensraum
FIS/B
Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weichund Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil.
Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten
mit altem Baumbestand.
Bruthabitat
Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in
Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden).
Lebensraum
FIS/B
Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind.
Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung
des Horstes.
Bruthabitat
Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten,
Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Keine Betroffenheit.
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Höhlenbäume im
Plangebiet vorhanden.
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles nicht
essenzielles Nahrungshabitat dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
26
Fortsetzung Tab.2
Art
Mehlschwalbe
Rauchschwalbe
Rotmilan
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze.
Bruthabitat
Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten.
Lebensraum
FIS/B
Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt
in typischen Großstadtlandschaften.
Bruthabitat
Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit
Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude).
FIS/B
Lebensraum
Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden.
Bruthabitat
In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen,
Baumreihen, Alleen, jagt auf freien Flächen, Schlafplätze in Gehölzen.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Kein Vorkommen im
Plangebiet.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit.
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit.
Nein
Keine Betroffenheit.
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
27
Fortsetzung Tab.2
Art
Saatkrähe
Schleiereule
Schwarzspecht
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Im Frühjahr ackerbaulich genutzte Flächen in Flussniederungen und im Tiefland; Weiden, Wiesen und
Äcker im Sommer. Oft siedlungsnah.
Bruthabitat
Kolonienest in hohen Baum- und Gebüschbeständen
sowie an Gebäuden.
FIS/B
FIS/B
Lebensraum
Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem
Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen.
Bruthabitat
Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B.
Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme).
Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten.
Lebensraum
Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze.
Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen.
Bruthabitat
Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem
Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a.
Buchen und Kiefern).
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit.
ASP
erforderlich
Nein
Keine Betroffenheit.
Nein
Keine Betroffenheit.
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
28
Fortsetzung Tab.2
Art
Schwarzstorch
Sperber
Turmfalke
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Größere störungsarme Komplexe aus naturnahen
Laubwäldern mit fischreichen Fließ- und Stillgewässern, Waldwiesen und Sümpfen.
Bruthabitat
Nest auf Eichen oder Buchen in lichten Altholzbeständen. Es werden auch Greifvogel- und Kunsthorste angenommen. Brutplatztreu.
Lebensraum
FIS/B
Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in
mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen.
Bruthabitat
Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung
und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am
Stamm oder auf starken horizontalen Ästen.
Lebensraum
FIS/B
Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit
niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und
Brachen.
Bruthabitat
Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden
(Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken).
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit.
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles nicht
essenzielles Nahrungshabitat dar.
Keine Betroffenheit.
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit.
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
29
Fortsetzung Tab.2
Art
Uhu
Waldkauz
Waldohreule
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen.
Bruthabitat
Störungsarme Felswände und Steinbrüche mit freiem
Anflug. Es sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt.
Lebensraum
FIS/B
Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen.
Bruthabitat
Baumhöhlen, Nisthilfen.
Lebensraum
FIS/B
Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche
Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen.
Bruthabitat
Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.
a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube).
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit.
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit.
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit.
Nein
Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat
dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
30
Fortsetzung Tab.2
Art
Waldschnepfe
Wespenbussard
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und
einer Kraut- sowie Strauchschicht. Reich gegliederte,
vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher
Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwälder, aber auch in reinen Nadelwäldern.
Bruthabitat
Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines
geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschneisen, Gräben und anderen Stellen.
Lebensraum
FIS/B
Reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten
Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen
Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch
innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen.
Bruthabitat
Horst auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m.
Alte Horste von anderen Greifvögeln werden gerne
genutzt.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit.
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles nicht
essenzielles Nahrungshabitat dar.
Keine Betroffenheit.
Nein
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
31
Fortsetzung Tab.2
Art
Amphibien
Kammmolch
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
FIS/
A. v.
Reptilien
Zauneidechse
FIS/
A. v.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Lebensraum
Typische Offenlandart, Niederungslandschaften von
Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen
in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer-/ Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei,
Landlebensräume: feuchte Laub- und Mischwälder,
Gebüsche/ Hecken/ Gärten in Laichgewässernähe.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit.
Nein
Lebensraum
Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem
kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und
krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Substrate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen,
Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen
Untersuchungsgebiet
stellt einen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit.
Nein
Plangebietet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
32
Zusammenfassende Betrachtung
Säugetiere
Für die typischen Waldarten Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Abendsegler, Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus stellt das Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender Wälder keinen geeigneten Lebensraum dar.
Das Untersuchungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum für die Arten Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus und
Zwergfledermaus dar. Das Plangebiet nimmt dabei den Stellenwert eines potenziellen
nicht essenziellen Jagdhabitates ein.
Vögel
Ein Vorkommen des Eisvogels kann aufgrund fehlender steiler, vegetationsarmer Ufer
an Fließgewässern ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Randlage zu einem ausgedehnten Gewerbegebiet besitzt das Untersuchungsgebiet keine Eignung für die störungsempfindlichen Arten Feldlerche und
Schwarzstorch.
Das Untersuchungsgebiet stellt für die Höhlenbrüter Feldsperling, Gartenrotschwanz
und Kleinspecht einen geeigneten Lebensraum dar. Da im Bereich des Plangebietes
keine Höhlenbäume vorhanden sind, stellt das Plangebiet für diese Arten lediglich ein
potenzielles, nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Ein Vorkommen der Höhlenbrüter
Schwarzspecht und Waldkauz kann aufgrund fehlender ausgedehnter Wälder ausgeschlossen werden.
Ein Vorkommen von Rauchschwalbe, Schleiereule und Turmfalke im Untersuchungsgebiet ist aufgrund der südöstlichen gelegenen Hofgebäude nicht auszuschließen. Das Plangebiet stellt für diese Arten lediglich ein potenzielles, nicht essenzielles
Nahrungshabitat dar. Das Untersuchungsgebiet stellt aufgrund fehlender geeigneter
Gebäude keinen Lebensraum für Mehlschwalben dar. Ein Vorkommen des Uhus
kann aufgrund fehlender geeigneter Brutstandorte ausgeschlossen werden.
Das Untersuchungsgebiet stellt für den Horstbrüter Rotmilan aufgrund fehlender Altholzbestände keinen geeigneten Lebensraum dar. Für die Horst- und Koloniebrüter
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
33
Baumfalke, Habicht und Saatkrähe eignet sich das Untersuchungsgebiet als Lebensraum. Das Plangebiet übernimmt dabei die Funktion als potenzielles, nicht essenzielles
Nahrungshabitat. Für den Mäusebussard, den Sperber und den Wespenbussard
fehlt es im Untersuchungsgebiet an geeigneten Horststandorten. Das Untersuchungsgebiet übernimmt für diese Arten aufgrund ihres weiten Aktionsradius eine Funktion als
potenzielles, nicht essenzielles Nahrungshabitat.
Das Untersuchungsgebiet stellt einen geeigneten Lebensraum für den Stand- und
Strichvogel Waldohreule dar. Das Plangebiet übernimmt für diese Art die Funktion eines potenziellen, nicht essenziellen Jagdhabitates.
Für die in Laub- und Mischwäldern brütende Waldschnepfe stellt das Untersuchungsgebiet keinen geeigneten Lebensraum dar, da größere Waldbestände fehlen.
Amphibien
Für den Kammmolch fehlt es im Untersuchungsgebiet an geeigneten Laichgewässern. Eine Eignung der Gehölzbestände als Winterlebensraum kann aufgrund des relativ geringen Aktionsradius der Art ausgeschlossen werden.
Reptilien
Die Bahntrasse sowie der angrenzende beidseitige Saum stellen einen potenziellen
Lebensraum/Wanderkorridor für Zauneidechsen dar. Dem Plangebiet kommt aufgrund
des Fehlens geeigneter Sonnenplätze keine Eignung als Lebensraum zu.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
34
6.0 Zusammenfassung
Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe.
Die 5. Änderung setzt im westlichen Teil des Änderungsbereiches eine „Fläche für
Stellplätze und ihre Zu- und Umfahrten“ fest. Nördlich der „Fläche für Stellplätze und
ihre Zu- und Umfahrten“ wird ein schmaler Streifen als „Fläche zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“
ausgewiesen. Der südöstliche Teil des Änderungsbereiches wird als „Gewebegebiet
mit Nutzungsbeschränkung“ festgesetzt. Für das Gewerbegebiet gilt eine Grundflächenzahl von 0,8. Die baulichen Anlagen dürfen vier Vollgeschosse bei einer maximalen Gebäudehöhe von 12,00 m betragen. Im Nordosten des Plangebietes bleibt eine
kleine Teilfläche als „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gem.
§ 9 (1) 25b BauGB“ ausgewiesen.
Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Fettwiesen und -weiden“, „Fließgewässer“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS)
überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen
Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Betroffene Lebensraumtypen im Plangebiet sind „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ und „Fettwiesen und -weiden“.
Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 24. August 2015 eine Begehung des Untersuchungsgebiets. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der
Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden.
Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt
für das Messtischblatt 4017 „Brackwede“, Quadranten 2 für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 34 Arten als planungsrelevant genannt.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
35
Unter den Tierarten sind 10 Säugetierarten, 22 Vogelarten, eine Amphibienart und eine
Reptilienart. Weitere planungsrelevante Arten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das
Untersuchungsgebiet kein Vorkommen planungsrelevanten Arten aus (LANUV 2015B).
Ein Konfliktpotenzial gemäß des § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG kann für planungsrelevante Arten ausgeschlossen werden. Ein Töten und Verletzen von häufigen und weit
verbreiteten Vogelarten kann durch die Inanspruchnahme der Gehölze außerhalb der
Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit von Vögeln im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar ausgeschlossen werden. Die Fällung/Rodung der anstehenden Gehölze zu einem
anderen Zeitpunkt ist nur möglich, wenn durch einen Gutachter sichergestellt wird,
dass die Gehölze nicht als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von Vögeln genutzt werden.
Aus dem Vorhaben resultiert kein Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1
Nr. 1 (Töten und Verletzen), Nr. 2 (Störung) und Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG.
Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG.
Die geplante 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“
löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahme für häufige und weit verbreitete Vogelarten keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus.
Bielefeld, im September 2015
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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7.0 Quellenverzeichnis
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.
DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und
Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart.
DREES & HUESMANN PLANER (2015A): 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“ - Planzeichnung. Bielefeld.
DREES & HUESMANN PLANER (2015B): 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06
„Gewerbegebiet Asemissen“ - Begründung. Bielefeld.
HACHTEL, M., SCHLÜPMANN, M., W EDDELING, K., THIESMEIER, B., GEIGER, A.,
WILLIGALLA, C. (2011A): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens.
– Band 1. Laurenti-verlag, Bielefeld.
HACHTEL, M., SCHLÜPMANN, M., W EDDELING, K., THIESMEIER, B., GEIGER, A.,
WILLIGALLA, C. (2011B): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens.
– Band 2. Laurenti-verlag, Bielefeld.
LANUV (2015A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf
(WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp
Zugriff: 19.08.2015, 11:15 MEZ.
LANUV (2015B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/40172
Zugriff: 24.08.2015, 12:45 MEZ.
MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung
der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.