Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,6 MB
Datum
28.01.2016
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18

Inhalt der Datei

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Auftraggeber: Gemeinde Leopoldshöhe Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe Verfasser: Inhalt  Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Auftraggeber Gemeinde Leopoldshöhe Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe Verfasser Projektbearbeitung Sebastian Jedek B.Eng. Landschaftsentwicklung (FH) Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt | BDLA Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Inhaltsverzeichnis 1.0 2.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................. 1 Rechtlicher Rahmen und Methodik ................................................................. 2 2.1 Artenschutzprüfung......................................................................................... 2 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) ......................................................................................... 2 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ............... 2 2.2 Planungsrelevante Arten................................................................................. 3 2.3 Methodik ......................................................................................................... 4 3.0 Vorhabensbeschreibung ................................................................................. 5 4.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes ....................................................... 8 4.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens ......................................................... 8 4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet .................................................... 8 5.0 Stufe I - Vorprüfung........................................................................................ 14 5.1 Wirkfaktoren ................................................................................................. 14 5.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren...................................................................... 14 5.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................... 15 5.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen ...................................................... 15 5.2 Artnachweise ................................................................................................ 16 5.2.1 Datenbasis der Artnachweise ................................................................ 16 5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet ............................................................... 16 5.3 Konfliktanalyse ............................................................................................. 18 5.3.1 Häufige und verbreitete Vogelarten ....................................................... 18 5.3.2 Planungsrelevante Arten ....................................................................... 18 6.0 Zusammenfassung......................................................................................... 32 7.0 Quellenverzeichnis......................................................................................... 36 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe. Abb. 1 Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik 2.1 Artenschutzprüfung 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) „Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010). 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4. „Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010). 2.2 Planungsrelevante Arten „Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2.3 4 Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010). Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010). Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5 3.0 Vorhabensbeschreibung Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von Gewerbe- und Stellplatzfläche auf einer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsgebiets erstreckt sich auf ca. 0,18 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 33, 34, 250, der Flur 1, der Gemarkung Asemissen in der Gemeinde Leopoldshöhe. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“. Bestandssituation Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan weist den Änderungsbereich als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ aus. Der Änderungsbereich dient zudem als Ausgleichsfläche KA-LH-AE-006-06 „An der Bahn“. Nördlich des Änderungsbereiches ist eine „Fläche für Bahnanlagen“, südlich eine „Straßenverkehrsfläche“ ausgewiesen. Im Osten setzt sich die „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ fort, im Westen grenzt ein „Gewerbegebiet“ an den Änderungsbereich (DREES & HUESMANN PLANER 2015A,B). Planung Die 5. Änderung setzt im westlichen Teil des Änderungsbereiches eine „Fläche für Stellplätze und ihre Zu- und Umfahrten“ fest. Nördlich der „Fläche für Stellplätze und ihre Zu-und Umfahrten“ wird ein schmaler Streifen als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“ ausgewiesen. Im Nordosten des Plangebietes bleibt eine kleine Teilfläche als „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gem. § 9 (1) 25b BauGB“ ausgewiesen. Der östliche Teil des Änderungsbereiches wird als „Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung“ festgesetzt. Für das Gewerbegebiet gilt eine Grundflächenzahl von 0,8. Die baulichen Anlagen dürfen vier Vollgeschosse bei einer maximalen Gebäudehöhe von 12,00 m betragen (DREES & HUESMANN PLANER 2015B). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 2 Lage des Plangebietes (rote Markierung) auf Grundlage des Luftbildes. 6 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 3 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (DREES & HUESMANN PLANER 2915A) 7 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 8 4.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes 4.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet umfasst den ca. 0,18 ha großen Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“. In die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für die Aspekte des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages relevant sind. 4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Das Plangebiet wird durch heterogene Grünstrukturen geprägt. Im Nordwesten des Plangebietes ist eine Hecke aus Hartriegel gepflanzt. Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes wachsen ein Walnuss- und ein Haselnussbaum auf. Des Weiteren stockt eine Weide in nördlicher Flucht des westlich angrenzenden Gewerbegebäudes. Im Südwesten des Plangebietes sind zwei Ebereschen gepflanzt. Der Graben im Nordosten wird von einem Ufergehölz aus Weiden, Bergahorn und Birken gerahmt. Südlich des Plangebietes ragt ein Weidengebüsch in das Plangebiet. Den Großteil der Fläche nimmt eine artenreiche Wiese ein. Im Nordwesten und Südosten sind zwei Linden gepflanzt. Mittig des Plangebietes wächst ein Gebüsch aus Hartriegel, Rose und Weißdorn auf. Nördlich des Plangebietes wachsen beidseitig der Bahnlinie ca. 3 m breite blütenreiche Säume auf. Stellenweise wachsen Erlen und Birken auf. Nördlich der Bahnlinie ist ein Gehölzstreifen aus Bergahorn, Hartriegel, Haselnussbaum, Stieleiche und Weide gepflanzt. Östlich des Plangebietes setzen sich das den Graben begleitende Ufergehölz und die artenreiche Wiese fort. Punktuell sind heimische Einzelbäume und Baumgruppen gepflanzt. Zum Plangebiet hin wächst eine Gehölzstreifen aus Haselnussbäumen, Weiden und Ebereschen. Südlich des Plangebietes ist hinter der „Gewerbestraße“ und deren geschotterter östlicher Verlängerung eine Hecke aus Bergahorn, Hartriegel, Holunder, Linde, Pfaffenhut und Zwetschge gepflanzt. Im Anschluss an die Hecke ist eine junge Obstwiese angelegt. Südwestlich des Plangebietes verläuft ein geschotterter Weg, der beidseitig von einem grasbetonten Saum gerahmt wird. Westlich trennt ein Gehölzstreifen aus Eberesche, Kirsche, Linde und Weide den Saum von einer artenreichen Wiese ab. Die Gewerbestraße wird von einem gehölzbestandenen Saum begleitet. Westlich des Plangebietes schließt die gewerbliche Bebauung mit kleinen Rabatten an. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6 7 4 5 5 6 7 7 5 7 7 1 6 7 6 1 7 1 1 7 7 4 5 4 7 7 7 7 2 7 1 7 1 1 3 7 7 1 1 7 7 1 7 2 1 7 7 1 4 2 7 5 7 7 7 7 7 5 7 6 1 7 Abb. 4 7 2 6 7 Linie) und der näheren Umgebung. Lebensraumtypen im Plangebiet (rote 7 Legende 7 1 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 2 = Fettwiesen und -weiden 3 = Fließgewässer 4 = Säume, Hochstaudenfluren 5 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 6 = Gebäude 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 10 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Abb. 5 Blick auf die Weide und die Hecke im Nordwesten des Plangebietes. Abb. 6 Blick auf die Walnuss und den Haselnussbaum im Westen des Plangebietes. Abb. 7 Ufergehölz aus Weiden, Bergahornen und Birken am Graben im Nordosten des Plangebietes. Abb. 8 Blick auf das Gebüsch im Zentrum des Plangebietes. Abb. 9 Beispiel einer gepflanzten Linde im Plangebiet. Abb. 10 Beispiele von Einzelbäumen bzw. Baumgruppen auf der artenreichen Wiese östlich des Plangebietes. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 11 Hecke entlang der geschotterten östlichen Verlängerung der „Gewerbestraße“. Abb. 12 Blick auf den geschotterten Weg mit beidseitigem Saum und angrenzendem Gehölzstreifen. Lebensraumtyp: Fettwiesen und -weiden Abb. 13 Blick auf die artenreiche Wiese im Plangebiet. Abb. 14 Blick auf die artenreiche Wiese östlich des Plangebietes. Abb. 15 Blick auf die artenreiche Wiese südwestlich des Plangebietes. Abb. 16 Blick auf eine Weide südöstlich des Plangebietes. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 12 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Fließgewässer Abb. 17 Graben im Nordosten des Plangebietes. Lebensraumtyp: Säume, Hochstaudenfluren Abb. 18 Blick auf die Bahnlinie mit den beidseitigen Säumen. Abb. 20 Wegbegleitender Saum südlich des Plangebietes. Abb. 19 Abb. 21 Wegbegleitender Saum nördlich des Plangebietes. Straßenbegleitender Saum an der „Gewerbestraße“ 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Abb. 22 Beispiel der Freianlage eines gewerblichen Betriebes nördlich des Plangebietes. Abb. 23 Obstwiese südlich des Plangebietes. Lebensraumtyp: Gebäude Abb. 24 Gewerbebetrieb westlich des Plangebietes. Abb. 25 Gewerbebetrieb nordwestlich des Plangebietes. Abb. 26 Gewerbebetrieb nordöstlich des Plangebietes. Abb. 27 Beispiel eines Hofgebäudes südöstlich des Plangebietes. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 14 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.0 Stufe I - Vorprüfung 5.1 Wirkfaktoren Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben: Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“. Maßnahme Baubedingt Bauphase der Infrastruktur und der baulichen Anlagen Wirkfaktor Auswirkung Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus. Entfernung von Gehölzen und krautiger Vegetation Lärmemissionen durch den Baubetrieb, stoffliche Emissionen durch den Baubetrieb Lebensraumverlust/-degeneration Versiegelung und Teilversiegelung Silhouettenwirkung Lebensraumverlust/-degeneration Betriebsbedingt Nutzung der Stellplatzflächen und des Gewerbegebäudes Erhöhung der Lärmemission Störung der Tierwelt erhöhter Kfz-Verkehr durch Anlieger Lärmemissionen durch zusätzlichen Kfz-Verkehr Störung der Tierwelt Baustellenbetrieb Anlagebedingt Schaffung von Stellplatzflächen und Gewerbegebäuden 5.1.1 Lebensraumverlust/-degeneration Störung der Tierwelt Störung der Tierwelt Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren treten im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Bauphase Während der Bauphase werden Biotopstrukturen wie Einzelbäume und Sträucher sowie eine artenreiche Wiese entfernt bzw. dauerhaft verändert. Hierdurch können Lebensräume/Nahrungsflächen von Tierarten verloren gehen. Schallemissionen und optische Wirkungen Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 15 Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. 5.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Durch die Errichtung des Gebäudes und der Stellplatzflächen werden Biotopstrukturen im Plangebiet dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ und „Fettwiesen und -weiden“. Optische und akustische Wirkungen In der Umgebung des Plangebietes bestehen Vorbelastungen durch die bestehende Bebauung und die Bahnlinie. Des Weiteren parken bereits zahlreiche PKW am Straßenrand südlich des Plangebietes. Aufgrund dessen ist eine zusätzliche Beeinträchtigung durch optische und akustische Wirkungen nicht zu erwarten. Silhouettenwirkung Eine zusätzliche Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten ist aufgrund der Vorbelastung durch die angrenzende Bebauung und die sichtverschattenden Gehölze im Norden sowie östlich des Plangebietes nicht zu erwarten. 5.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit der Planung werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht:  Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken  Fettwiesen- und Weiden Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:  Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken  Fettwiesen und -weiden  Fließgewässer  Säume, Hochstaudenfluren  Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen  Gebäude 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.2 5.2.1 16 Artnachweise Datenbasis der Artnachweise Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschaftsund Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS). Zudem fand am 24. August 2015 eine Ortsbegehung statt. 5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4017 „Brackwede“ Quadrant 2. Für den Quadranten dieses Messtischblattes wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2015B). Für den Quadranten 2 des Messtischblattes 4017 „Brackwede“ werden vom FIS für die im Plangebiet und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 34 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 10 Säugetierarten, 22 Vogelarten, eine Amphibienart und eine Reptilienart. Weitere planungsrelevante Arten werden nicht benannt. Landschaftsinformationssammlung „Linfos" Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von planungsrelevanten Arten aus (LANUV 2015A). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 17 Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen Ca. 50 m nördlich bzw. 150 m nordöstlich des Änderungsbereiches befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „ Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011). Der nordöstliche Teil des Landschaftsschutzgebietes ist zudem als Verbundfläche (VB-DT-3917-041) ausgewiesen. Angaben zu (planungs-) relevanten Arten werden nicht gegeben (LANUV 2015A). Ortsbegehung Im Zuge der Ortsbegehung am 24. August 2015 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf deren potenzielle Eignung als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten untersucht. Dabei wurde auf das Vorkommen von Tierarten aller relevanten Artengruppen geachtet. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.3 5.3.1 18 Konfliktanalyse Häufige und verbreitete Vogelarten Alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010). Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden sind Fäll- und Rodungsarbeiten im Zeitraum von Anfang August bis Ende Februar des Folgejahres durchzuführen. Fäll- und Rodungsarbeiten in einem abweichenden Zeitraum sind nur möglich, wenn durch einen Gutachter sichergestellt wird, dass die Gehölze nicht als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von Vögeln genutzt werden. Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung dieser Arten abgesehen werden kann. 5.3.2 Planungsrelevante Arten Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tab. 1 19 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, Linfos=Landschaftsinformationssammlung; Status: A. v. = Art vorhanden, B = sicher brütend Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Säugetiere Braunes Langohr FIS/ A. v. Breitflügelfledermaus FIS/ A. v. Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern, gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und Gebäuden. Winterquartier Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten. Lebensraum und Jagdgebiet Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen. Winterquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen. Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 20 Fortsetzung Tab. 2 Art Fransenfledermaus Großer Abendsegler Großes Mausohr Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum und Jagdgebiet FIS/ Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem BaumbeA. v. stand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Viehställe. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen. Lebensraum und Jagdgebiet FIS/ Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene A. v. Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen. Winterquartier Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken. Lebensraum und Jagdgebiet FIS/ Strukturreiche Landschaften mit einem hohen WaldA. v. und Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B. Buchenhallenwälder). Wochenstuben / Sommerquartier Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 21 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum und Jagdgebiet Kleine Bartfleder- FIS/ maus Strukturreiche Landschaften mit kleinen FließgewäsA. v. sern in der Nähe von Siedlungsbereichen; jagt an linienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, seltener Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern und in Parks und Gärten. Wochenstuben / Sommerquartier Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere, Nistkästen. Winterquartier Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller. Lebensraum und Jagdgebiet Kleiner AbendFIS/ segler Typische Waldfledermaus, insbesondere von LaubA. v. wäldern, Bevorzugung von Wäldern mit hohem Altholzbestand, seltener in Streuobstwiesen und Parkanlagen, jagt in Wäldern und deren Randstrukturen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, Bevorzugung natürlich entstandener Baumhöhlen, vereinzelt Dachräume und Gebäude. Winterquartier Baumhöhlen, aber auch Gebäude. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Keine Betroffenheit Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 22 Fortsetzung Tab. 2 Art Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum und Jagdgebiet FIS/ In strukturreichen Landschaften mit einem hohen A. v. Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder, Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochenstuben in NO-Deutschland. Winterquartier Außerhalb von NRW. Lebensraum und Jagdgebiet FIS/ Strukturreiche Landschaften mit einem hohen GewäsA. v. ser- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 23 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum und Jagdgebiet Zwergfledermaus FIS/ Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; A. v. jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener Baumquartiere und Nistkästen. Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke. Vögel Lebensraum Baumfalke FIS/B Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden und Gewässern. Bruthabitat Alte Krähennester in lichten Altholzbeständen, Feldgehölzen Baumreihen oder Waldrändern. Eisvogel FIS/B Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Keine Betroffenheit. Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Lebensraum Untersuchungsgebiet Keine Betroffenheit. Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steil- stellt keinen geeigneten ufern. Lebensraum dar. Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand. Nein 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 24 Fortsetzung Tab.2 Art Feldlerche Feldsperling Gartenrotschwanz Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Bruthabitat Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde. Lebensraum FIS/B Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Siedlungen Bruthabitat Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen. Lebensraum FIS/B Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer Bodenvegetation. Bruthabitat In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit. ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 25 Fortsetzung Tab.2 Art Habicht Kleinspecht Mäusebussard Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Bruthabitat In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen). Lebensraum FIS/B Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weichund Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Bruthabitat Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden). Lebensraum FIS/B Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. Bruthabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Keine Betroffenheit. Nein Keine Betroffenheit Nein Keine Höhlenbäume im Plangebiet vorhanden. Untersuchungsgebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 26 Fortsetzung Tab.2 Art Mehlschwalbe Rauchschwalbe Rotmilan Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. Bruthabitat Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten. Lebensraum FIS/B Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude). FIS/B Lebensraum Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden. Bruthabitat In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, jagt auf freien Flächen, Schlafplätze in Gehölzen. Einschätzung des Vorkommens im UG Kein Vorkommen im Plangebiet. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit. ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit. Nein Keine Betroffenheit. Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 27 Fortsetzung Tab.2 Art Saatkrähe Schleiereule Schwarzspecht Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Im Frühjahr ackerbaulich genutzte Flächen in Flussniederungen und im Tiefland; Weiden, Wiesen und Äcker im Sommer. Oft siedlungsnah. Bruthabitat Kolonienest in hohen Baum- und Gebüschbeständen sowie an Gebäuden. FIS/B FIS/B Lebensraum Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen. Bruthabitat Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Lebensraum Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen. Bruthabitat Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern). Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit. ASP erforderlich Nein Keine Betroffenheit. Nein Keine Betroffenheit. Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 28 Fortsetzung Tab.2 Art Schwarzstorch Sperber Turmfalke Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Größere störungsarme Komplexe aus naturnahen Laubwäldern mit fischreichen Fließ- und Stillgewässern, Waldwiesen und Sümpfen. Bruthabitat Nest auf Eichen oder Buchen in lichten Altholzbeständen. Es werden auch Greifvogel- und Kunsthorste angenommen. Brutplatztreu. Lebensraum FIS/B Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen. Bruthabitat Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen. Lebensraum FIS/B Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen. Bruthabitat Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken). Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit. ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Keine Betroffenheit. Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit. Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 29 Fortsetzung Tab.2 Art Uhu Waldkauz Waldohreule Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Bruthabitat Störungsarme Felswände und Steinbrüche mit freiem Anflug. Es sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Lebensraum FIS/B Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen. Bruthabitat Baumhöhlen, Nisthilfen. Lebensraum FIS/B Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. Bruthabitat Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v. a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube). Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit. ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit. Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit. Nein Plangebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 30 Fortsetzung Tab.2 Art Waldschnepfe Wespenbussard Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und einer Kraut- sowie Strauchschicht. Reich gegliederte, vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwälder, aber auch in reinen Nadelwäldern. Bruthabitat Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschneisen, Gräben und anderen Stellen. Lebensraum FIS/B Reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Bruthabitat Horst auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m. Alte Horste von anderen Greifvögeln werden gerne genutzt. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit. ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt potenzielles nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Keine Betroffenheit. Nein 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 31 Fortsetzung Tab.2 Art Amphibien Kammmolch Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) FIS/ A. v. Reptilien Zauneidechse FIS/ A. v. Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Lebensraum Typische Offenlandart, Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer-/ Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei, Landlebensräume: feuchte Laub- und Mischwälder, Gebüsche/ Hecken/ Gärten in Laichgewässernähe. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit. Nein Lebensraum Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Substrate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen Untersuchungsgebiet stellt einen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit. Nein Plangebietet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 32 Zusammenfassende Betrachtung Säugetiere Für die typischen Waldarten Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Abendsegler, Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus stellt das Untersuchungsgebiet aufgrund fehlender Wälder keinen geeigneten Lebensraum dar. Das Untersuchungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum für die Arten Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus dar. Das Plangebiet nimmt dabei den Stellenwert eines potenziellen nicht essenziellen Jagdhabitates ein. Vögel Ein Vorkommen des Eisvogels kann aufgrund fehlender steiler, vegetationsarmer Ufer an Fließgewässern ausgeschlossen werden. Aufgrund der Randlage zu einem ausgedehnten Gewerbegebiet besitzt das Untersuchungsgebiet keine Eignung für die störungsempfindlichen Arten Feldlerche und Schwarzstorch. Das Untersuchungsgebiet stellt für die Höhlenbrüter Feldsperling, Gartenrotschwanz und Kleinspecht einen geeigneten Lebensraum dar. Da im Bereich des Plangebietes keine Höhlenbäume vorhanden sind, stellt das Plangebiet für diese Arten lediglich ein potenzielles, nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Ein Vorkommen der Höhlenbrüter Schwarzspecht und Waldkauz kann aufgrund fehlender ausgedehnter Wälder ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen von Rauchschwalbe, Schleiereule und Turmfalke im Untersuchungsgebiet ist aufgrund der südöstlichen gelegenen Hofgebäude nicht auszuschließen. Das Plangebiet stellt für diese Arten lediglich ein potenzielles, nicht essenzielles Nahrungshabitat dar. Das Untersuchungsgebiet stellt aufgrund fehlender geeigneter Gebäude keinen Lebensraum für Mehlschwalben dar. Ein Vorkommen des Uhus kann aufgrund fehlender geeigneter Brutstandorte ausgeschlossen werden. Das Untersuchungsgebiet stellt für den Horstbrüter Rotmilan aufgrund fehlender Altholzbestände keinen geeigneten Lebensraum dar. Für die Horst- und Koloniebrüter 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 33 Baumfalke, Habicht und Saatkrähe eignet sich das Untersuchungsgebiet als Lebensraum. Das Plangebiet übernimmt dabei die Funktion als potenzielles, nicht essenzielles Nahrungshabitat. Für den Mäusebussard, den Sperber und den Wespenbussard fehlt es im Untersuchungsgebiet an geeigneten Horststandorten. Das Untersuchungsgebiet übernimmt für diese Arten aufgrund ihres weiten Aktionsradius eine Funktion als potenzielles, nicht essenzielles Nahrungshabitat. Das Untersuchungsgebiet stellt einen geeigneten Lebensraum für den Stand- und Strichvogel Waldohreule dar. Das Plangebiet übernimmt für diese Art die Funktion eines potenziellen, nicht essenziellen Jagdhabitates. Für die in Laub- und Mischwäldern brütende Waldschnepfe stellt das Untersuchungsgebiet keinen geeigneten Lebensraum dar, da größere Waldbestände fehlen. Amphibien Für den Kammmolch fehlt es im Untersuchungsgebiet an geeigneten Laichgewässern. Eine Eignung der Gehölzbestände als Winterlebensraum kann aufgrund des relativ geringen Aktionsradius der Art ausgeschlossen werden. Reptilien Die Bahntrasse sowie der angrenzende beidseitige Saum stellen einen potenziellen Lebensraum/Wanderkorridor für Zauneidechsen dar. Dem Plangebiet kommt aufgrund des Fehlens geeigneter Sonnenplätze keine Eignung als Lebensraum zu. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 34 6.0 Zusammenfassung Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe. Die 5. Änderung setzt im westlichen Teil des Änderungsbereiches eine „Fläche für Stellplätze und ihre Zu- und Umfahrten“ fest. Nördlich der „Fläche für Stellplätze und ihre Zu- und Umfahrten“ wird ein schmaler Streifen als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“ ausgewiesen. Der südöstliche Teil des Änderungsbereiches wird als „Gewebegebiet mit Nutzungsbeschränkung“ festgesetzt. Für das Gewerbegebiet gilt eine Grundflächenzahl von 0,8. Die baulichen Anlagen dürfen vier Vollgeschosse bei einer maximalen Gebäudehöhe von 12,00 m betragen. Im Nordosten des Plangebietes bleibt eine kleine Teilfläche als „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gem. § 9 (1) 25b BauGB“ ausgewiesen. Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Fettwiesen und -weiden“, „Fließgewässer“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Betroffene Lebensraumtypen im Plangebiet sind „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ und „Fettwiesen und -weiden“. Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 24. August 2015 eine Begehung des Untersuchungsgebiets. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden. Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das Messtischblatt 4017 „Brackwede“, Quadranten 2 für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 34 Arten als planungsrelevant genannt. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 35 Unter den Tierarten sind 10 Säugetierarten, 22 Vogelarten, eine Amphibienart und eine Reptilienart. Weitere planungsrelevante Arten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet kein Vorkommen planungsrelevanten Arten aus (LANUV 2015B). Ein Konfliktpotenzial gemäß des § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG kann für planungsrelevante Arten ausgeschlossen werden. Ein Töten und Verletzen von häufigen und weit verbreiteten Vogelarten kann durch die Inanspruchnahme der Gehölze außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit von Vögeln im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar ausgeschlossen werden. Die Fällung/Rodung der anstehenden Gehölze zu einem anderen Zeitpunkt ist nur möglich, wenn durch einen Gutachter sichergestellt wird, dass die Gehölze nicht als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von Vögeln genutzt werden. Aus dem Vorhaben resultiert kein Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen), Nr. 2 (Störung) und Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG. Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG. Die geplante 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahme für häufige und weit verbreitete Vogelarten keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Bielefeld, im September 2015 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 36 7.0 Quellenverzeichnis BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden. DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart. DREES & HUESMANN PLANER (2015A): 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ - Planzeichnung. Bielefeld. DREES & HUESMANN PLANER (2015B): 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ - Begründung. Bielefeld. HACHTEL, M., SCHLÜPMANN, M., W EDDELING, K., THIESMEIER, B., GEIGER, A., WILLIGALLA, C. (2011A): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens. – Band 1. Laurenti-verlag, Bielefeld. HACHTEL, M., SCHLÜPMANN, M., W EDDELING, K., THIESMEIER, B., GEIGER, A., WILLIGALLA, C. (2011B): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens. – Band 2. Laurenti-verlag, Bielefeld. LANUV (2015A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp Zugriff: 19.08.2015, 11:15 MEZ. LANUV (2015B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/40172 Zugriff: 24.08.2015, 12:45 MEZ. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 37 MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.