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Beschlussvorlage (Eingriffsbewertung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
3,2 MB
Datum
28.01.2016
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18

Inhalt der Datei

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe - Eingriffsbewertung Auftraggeber: Gemeinde Leopoldshöhe Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe Verfasser: Inhalt  Eingriffsbewertung  Karten/Pläne als Anlage - Karte Nr. 1: Bestands und Konfliktplan, Maßstab 1:500 Karte Nr. 2: Ausgleichsflächenplan, Maßstab 1:1.000 Auftraggeber Gemeinde Leopoldshöhe Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe Verfasser Projektbearbeitung Sebastian Jedek B.Eng. Landschaftsentwicklung Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt | BDLA Eingriffsbewertung 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................. 1 2.0 Fachplanungen und Schutzgebiete .................................................................... 2 2.1 2.2 Bauleitplanung ................................................................................................ 2 Naturschutzfachliche Planungen..................................................................... 2 2.3 Wasserrechtliche Regelungen ........................................................................ 3 3.0 Vorhabensbeschreibung ..................................................................................... 4 4.0 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation sowie Konfliktanalyse ............................................................. 7 4.1 Schutzgut Tiere .............................................................................................. 7 4.2 Schutzgut Pflanzen/Biotope ............................................................................ 8 4.3 Schutzgut Boden .......................................................................................... 13 4.4 Schutzgut Wasser......................................................................................... 13 4.5 Schutzgut Klima und Luft .............................................................................. 14 4.6 Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild ............................................................... 15 5.0 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.................................................... 17 5.1 Tiere ............................................................................................................. 17 5.2 Pflanzen ....................................................................................................... 17 5.3 Boden ........................................................................................................... 17 5.4 Wasser ......................................................................................................... 18 5.5 Klima und Luft............................................................................................... 18 5.6 Landschaftsbild/Ortsbild................................................................................ 18 6.0 Eingriffsbewertung und Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs ...... 19 6.1 Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens ............................................... 19 6.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs .............................................. 19 7.0 Kompensationsmaßnahmen ............................................................................. 22 7.1 Nachweis der Kompensation ........................................................................ 22 7.2 Gestaltungsmaßnahmen............................................................................... 25 7.3 Kostenschätzung .......................................................................................... 25 8.0 Quellenverzeichnis ............................................................................................ 26 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand der Eingriffsbewertung ist die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe. Abb. 1 Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000. 1 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 2 2.0 Fachplanungen und Schutzgebiete 2.1 Bauleitplanung Regionalplan Das Plangebiet ist im Regionalplan als „Freiraum zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ ausgewiesen. Überlagernd sind die Funktionen „Regionaler Grünzug“ und „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dargestellt (BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2015). Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Gemeinde weist das Plangebiet als „gewerbliche Baufläche“ aus (DREES & HUESMANN PLANER 2015B). Bebauungsplan Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ befindet sich im Geltungsbereich des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ und ist als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ausgewiesen. Der Änderungsbereich dient zudem als Ausgleichsfläche KA-LH-AE-006-06 „An der Bahn“. Nördlich des Änderungsbereiches ist eine „Fläche für Bahnanlagen“, südlich eine „Straßenverkehrsfläche“ ausgewiesen. Östlich des Plangebietes setzt sich die „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ fort, westlich grenzt ein „Gewerbegebiet“ an (DREES & HUESMANN PLANER 2015A,B). 2.2 Naturschutzfachliche Planungen Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb der Festsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord“ (KREIS LIPPE 2015). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 3 Im Folgenden werden Schutzgebiete und Flächen des Biotopkatasters des Landes NRW im Untersuchungsgebiet dargestellt. Im Plangebiet und der näheren Umgebung befinden sich keine FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope oder Biotopkatasterflächen. Landschaftsschutzgebiete Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Östlich sowie südlich des Plangebietes befindet sich das Landschaftsschutzgebiete „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011). Für das Landschaftsschutzgebiet gilt das Entwicklungsziel 2, der Erhalt (LANUV 2015A). Verbundflächen Ca. 150 nordöstlich befindet sich die Verbundfläche VB-DT-3917-041 (LANUV 2015A). 2.3 Wasserrechtliche Regelungen Wasserschutzgebiete Das Plangebiet liegt innerhalb der Zone 3 des Trinkwasserschutzgebietes „Oerlinghausen-Helpup-Asemissen“ (ELWAS-W EB 2015). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 4 3.0 Vorhabensbeschreibung Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von Gewerbe- und Stellplatzfläche auf einer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsgebiets erstreckt sich auf ca. 0,18 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 33, 34, 250, der Flur 1, der Gemarkung Asemissen in der Gemeinde Leopoldshöhe. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“. Bestandssituation Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan weist den Änderungsbereich als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ aus. Der Änderungsbereich dient zudem als Ausgleichsfläche KA-LH-AE-006-06 „An der Bahn“. Nördlich des Änderungsbereiches ist eine „Fläche für Bahnanlagen“, südlich eine „Straßenverkehrsfläche“ ausgewiesen. Im Osten setzt sich die „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ fort, im Westen grenzt ein „Gewerbegebiet“ an den Änderungsbereich (DREES & HUESMANN PLANER 2015A,B). Planung Die 5. Änderung setzt im westlichen Teil des Änderungsbereiches eine „Fläche für Stellplätze und ihre Zu- und Umfahrten“ fest. Nördlich der „Fläche für Stellplätze und ihre Zu-und Umfahrten“ wird ein schmaler Streifen als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“ ausgewiesen. Im Nordosten des Plangebietes bleibt eine kleine Teilfläche als „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gem. § 9 (1) 25b BauGB“ ausgewiesen. Der östliche Teil des Änderungsbereiches wird als „Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung“ festgesetzt. Für das Gewerbegebiet gilt eine Grundflächenzahl von 0,8. Die baulichen Anlagen dürfen vier Vollgeschosse bei einer maximalen Gebäudehöhe von 12,00 m betragen (DREES & HUESMANN PLANER 2015B). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung Abb. 2 Lage des Plangebietes (rote Markierung) auf Grundlage des Luftbildes. 5 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung Abb. 3 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ (DREES & HUESMANN PLANER 2915A) 6 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 7 4.0 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation sowie Konfliktanalyse Allgemeine Beschreibung des Plangebietes und der näheren Umgebung Das Plangebiet liegt im Südwesten des Gemeindeteiles Asemissen zwischen der „Gewerbestraße“ im Süden und einer Bahnlinie im Norden. Westlich und nördlich des Plangebietes befinden sich gewerbliche Betriebe, östlich eine Wiese mit Gehölzpflanzungen sowie ein von einem Ufergehölz gerahmter Graben. Südöstlich des Plangebietes befindet sich eine Hofstelle mit mehreren Gebäuden und Viehweiden sowie einer Streuobstwiese. Im Plangebiet wachsen neben Einzelbäumen auch Gehölzgruppen und Hecken. Den Großteil des Plangebietes nimmt eine artenreiche Wiese ein. Innerhalb eines Ufergehölzes im Nordosten des Plangebietes verläuft ein Graben. 4.1 Schutzgut Tiere 4.1.1 Schutzgut Tiere Bestand Im Rahmen der Erarbeitung der Eingriffsbewertung wurden keine gesonderten Erhebungen zum Schutzgut Tiere durchgeführt. Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2015) betrachtet. Die Auswertung des Infosystems der planungsrelevanten Arten (LANUV 2015B) weist für das betroffene Messtischblatt 4017 „Brackwede“, Quadrant 2 das Vorkommen der folgenden planungsrelevanten Tierarten in den im Plangebiet und der näheren Umgebung vorkommenden Lebensraumtypen aus:  10 Fledermausarten als Säugetierarten  22 Vogelarten  1 Amphibienarten  1 Reptilienart Die Auswertungen des Linfos ergaben keine Nachweise von planungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsraum (LANUV 2015A). 4.1.2 Schutzgut Tiere Konfliktanalyse Dem Plangebiet wird hinsichtlich der vorkommenden Biotopstrukturen und -ausstattung eine potenzielle Eignung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von anpassungsfähigen 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 8 und störungsunempfindlichen Vögeln zugesprochen. Das Plangebiet kann Fledermäusen und Vögeln als nicht essenzielles Nahrungshabitat dienen. Aufgrund des Fehlens von wenig beschatteten Gewässern kann dem Plangebiet keine Lebensraumeignung für Amphibien zugesprochen werden. Da der Graben im Nordosten des Plangebietes nur temporär Wasser führt ist eine Eignung für Fische auszuschließen. Ebenfalls eignet sich das Plangebiet nicht als Lebensstätte für Reptilien. Aufgrund der blütenreichen Wiese stellt das Plangebiet einen bevorzugten Lebensraum für Insekten dar. Mit dem Vorhaben werden die überbauten Flächen ihre Funktion als Lebensraum und Nahrungshabitat anpassungsfähiger und störungsunempfindlicher Arten der Siedlungsbereiche sowie des Halboffenlandes verlieren. Im Hinblick auf die Schaffung von neuen Biotopstrukturen in Form von Grünanlagen werden diese eine Funktion als Nahrungshabitat für Fledermäuse und Vögel übernehmen können. Unter Berücksichtigung der Größe des Eingriffes und der östlich angrenzenden weitläufigen, relativ ungestörten Strukturen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurden keine Konfliktarten ermittelt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen" eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung von Arten ausgeschlossen werden kann. 4.2 4.2.1 Schutzgut Pflanzen/Biotope Schutzgut Pflanzen/Biotope Bestand Das Plangebiet wird durch heterogene Grünstrukturen geprägt. Im Nordwesten des Plangebietes ist eine Hecke (7.2) aus Hartriegel gepflanzt. Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes wachsen ein Walnuss- (7.3) und ein Haselnussbaum (7.4) auf. Des Weiteren stockt eine Weide (7.4) in nördlicher Flucht des westlich angrenzenden Gewerbegebäudes. Im Südwesten des Plangebietes sind zwei Ebereschen gepflanzt (7.4). Der Graben (9.3) im Nordosten wird von einem Ufergehölz (7.2) aus Weiden, Bergahorn und Birken gerahmt. Südlich des Plangebietes ragt ein Weidengebüsch (7.2) in das Plangebiet. Den Großteil der Fläche nimmt eine artenreiche Mähwiese (3.5) ein. Im Nordwesten und Südosten sind zwei Linden gepflanzt (7.4). Mittig des Plangebietes wächst ein Gebüsch (7.2) aus Hartriegel, Rose und Weißdorn auf. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 9 Eingriffsbewertung Abb. 4 Hecke im Nordwesten des Plangebietes. Abb. 5 Blick auf den Walnuss- und den Haselnussbaum im Westen des Plangebietes. Abb. 6 Weide im Nordwesten des Plangebietes. Abb. 7 Blick auf die gepflanzten Ebereschen im Südwesten des Plangebietes. Abb. 8 Graben im Nordosten des Plangebietes. Abb. 9 Ufergehölz entlang des Grabens. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 10 Eingriffsbewertung Abb. 10 Ansicht des in das Plangebiet ragende Weidengebüsches südöstlich des Plangebietes. Abb. 11 Blick auf die artenreiche Mähwiese. Abb. 12 Beispiel einer gepflanzten Linde. Abb. 13 Blick auf das Gebüsch im Zentrum des Plangebietes. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ ist im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ und Teil der Ausgleichsfläche KH-LH-AE-006-06 „An der Bahn“ ausgewiesen. Nördlich des Plangebietes wachsen beidseitig der Bahnlinie ca. 3 m breite blütenreiche Säume (2.2) auf. Stellenweise wachsen Erlen und Birken auf. Nördlich der Bahnlinie ist ein Gehölzstreifen (7.2) aus Bergahorn, Hartriegel, Haselnussbaum, Stieleiche und Weide gepflanzt. Östlich des Plangebietes setzt sich das den Graben (9.3) begleitende Ufergehölz (7.2) und die artenreiche Mähwiese (3.5) fort. Punktuell sind heimische Einzelbäume (7.4) und Baumgruppen (7.4) gepflanzt. Zum Plangebiet hin wächst eine Gehölzstreifen (7.2) aus Haselnussbäumen, Weiden und Ebereschen. Südlich des Plangebietes ist hinter der „Gewerbestraße“ (1.1) und deren geschotterter östlicher Verlängerung (1.3) eine Hecke (7.2) aus Bergahorn, Hartriegel, Holunder, Linde, Pfaffenhut und Zwetschge gepflanzt. Im Anschluss an die Hecke ist eine junge Obstwiese (3.8) 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 11 Eingriffsbewertung angelegt. Südwestlich des Plangebietes verläuft ein geschotterter Weg (1.3), der beidseitig von einem grasbetonten Saum (2.2) gerahmt wird. Westlich trennt ein Gehölzstreifen (7.2) aus Eberesche, Kirsche, Linde und Weide den Saum von einer artenreichen Mähwiese (3.5) ab. Die Gewerbestraße wird von einem gehölzbestandenen Saum (2.3) begleitet. Westlich des Plangebietes schließt die gewerbliche Bebauung (1.1) mit kleinen Rabatten (4.5) an. Abb. 14 Blick auf die Bahnlinie mit den beidseitigen Säumen. Abb. 15 Gehölzstreifen nördlich der Bahnlinie. Abb. 16 Beispiele von Einzelbäumen bzw. Baumgruppen auf der artenreichen Mähwiese östlich des Plangebietes. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 12 Eingriffsbewertung Abb. 17 Hecke entlang der geschotterten östlichen Verlängerung der Gewerbestraße. Abb. 18 Blick auf die Obstwiese südlich des Plangebietes. Abb. 19 Blick auf den geschotterten Weg mit beidseitigem Saum und angrenzendem Gehölzstreifen. Abb. 20 Blick den gehölzbestandenen Saum an der Gewerbestraße. Abb. 21 Blick auf das westliche Gewerbegebäude und dessen Freianlagen. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 4.2.2 13 Schutzgut Pflanzen/Biotope Konfliktanalyse Die geplante 5- Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewwerbegebiet Asemissen“ wird durch die Anlage des Baukörper und der Nebenanlagen zum dauerhaften Verlust von einer artenreichen Wiese (3.5), Einzelbäumen (7.3, 7.4) und einem Gebüsch (7.2) führen (vgl. Kapitel 6.2). 4.3 4.3.1 Schutzgut Boden Schutzgut Boden Bestand Im Bereich des Plangebietes befindet sich eine zum Teil tiefreichend humose typische Parabraunerde (L3916_L341) im Übergang zu einem typischen Pseudogley (L4118_S341SW3). Die Parabraunerde ist hinsichtlich ihrer Fruchtbarkeit der Schutzklasse 3 zugeordnet. Der Pseudogley weist eine mittlere Staunässe auf (LGD NRW 2007). 4.3.2 Schutzgut Boden Konfliktanalyse Infolge der baulichen Anlagen kommt es zu einem vollständigen Funktionsverlust der Böden im Hinblick auf deren Funktion als Filter-, Puffer- und Ausgleichsmedium sowie als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Aufgrund der geringen Flächengröße sind die Funktionsverluste als gering einzustufen. 4.4 4.4.1 Schutzgut Wasser Schutzgut Wasser Bestand Teilschutzgut Oberflächengewässer Im Nordosten des Plangebietes verläuft innerhalb der „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gem. § 9 (1) 25b BauGB“ ein Graben. Teilschutzgut Grundwasser Im Bereich des Plangebietes herrscht ein Kluft-Grundwasserleiter vor, der lokal ergiebig ist. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes „Oerlinghausen-Helpup-Asemissen“. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 4.4.2 14 Schutzgut Wasser Konfliktanalyse Teilschutzgut Oberflächengewässer Auswirkungen auf den Graben können ausgeschlossen werden. Teilschutzgut Grundwasser Grundwasserabsenkungen können durch den Bau eines Kellergeschosses erfolgen. Die Absenkung ist jedoch auf die Bauzeit beschränkt. Die geplanten baulichen Anlagen führen zu einer dauerhaften Verringerung der Versickerungsfläche für Oberflächenwasser. Daraus resultiert eine verminderte Grundwasserbildungsrate im Bereich des Plangebietes. Aufgrund der geringen Flächengröße sind die Auswirkungen als gering einzustufen. 4.5 4.5.1 Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Klima und Luft Bestand Das Plangebiet befindet sich im Übergang eines Gewerbegebietes zur freien Landschaft und wird im Norden durch eine Bahnlinie begrenzt. Das Plangebiet ist dem Grünflächen/Parkanlagen-Klimatop im Übergang zum Gewerbeflächen- und Bahnanlagen-Klimatop zuzuordnen. Das Grünflächen/Parkanlagen-Klimatop zeichnet sich durch eine starke Tag/Nacht-Temperaturamplitude aus. Die angrenzenden Gewerbe- und Bahnanlagen-Klimatope beeinflussen den Tagestemperaturgang durch Einstreuung von warmer Luft am Tage. Eine verstärkte nächtliche Abkühlung erfolgt durch das nördlich angrenzende Bahnanlagen-Klimatop (UNIVERSITÄT BIELEFELD 1995). 4.5.2 Schutzgut Klima und Luft Konfliktanalyse Durch die Überbauung/Versiegelung eines Teils des Grünflächen/Parkanlagen-Klimatopes wird dieses seine klimagünstige Ausgleichsfunktion verlieren. Auf den versiegelten Flächen wird es in der Folge zu einer erhöhten Erwärmung kommen. Auf Grund der Vorbelastung durch die bestehenden baulichen Anlagen westlich des Plangebietes sowie durch die Bahnlinie nördlich des Plangebietes sind diese Veränderungen als gering einzustufen. Relevante Beeinträchtigungen der lokalen und regionalen klimatischen Gegebenheiten sind nicht zu erwarten. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 15 Eingriffsbewertung 4.6 Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild 4.6.1 Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild Bestand Da im Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes aufgrund der Kleinflächigkeit und Randlage zum Gewerbegebiet kein Landschaftsbild als solches besteht, wird das Ortsbild zur Bestandserfassung und Konfliktanalyse herangezogen. Das Ortsbild ist von einer heterogenen Grünstruktur (Wechsel von Einzelbäumen, Gehölzgruppen und der blütenreichen Wiese), dem Gewerbegebiet und der Bahnlinie geprägt. Durch die nördlichen Grünstrukturen ist das Plangebiet von der Bahnlinie und dem nördlichen Gewerbe abgegrenzt. Von Westen ist der Blick auf das Plangebiet durch die angrenzende gewerbliche Bebauung verstellt. Die angrenzende gewerbliche Bebauung ist deutlich wahrzunehmen. Im Süden („Gewerbestraße“ bzw. dessen geschotterte Verlängerung) ist das Plangebiet einzusehen. Das Plangebiet ist aufgrund der ausgeprägten Grünstrukturen der östlich angrenzenden Grünkulisse zuzuordnen. Der östliche Gehölzstreifen trennen das Plangebiet optisch von der angrenzenden Wiese mit Gehölzbestand und dem „Hofensemble“ ab. Abb. 22 Abb. 23 Rundumblick des Plangebietes bis zur „Gewerbestraße“. Blick von Westen auf die gliedernde Gehölzstruktur östlich des Plangebietes. Abb. 24 Blick von Osten auf die gliedernde Gehölzstruktur östlich des Plangebietes. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 4.6.2 16 Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild Konfliktanalyse Im Rahmen der Realisierung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ werden die Mähwiese sowie die Einzelbäume und das Gebüsch überbaut. Das Ufergehölz im Nordosten bleibt erhalten. Nördlich der Stellplatzflächen werden heimische Laubbäume gepflanzt. Das Plangebiet wird aufgrund des Verlustes der Mähwiese sowie der Einzelbäume und des Gebüsches seine ästhetische Funktion und den Charakter der „freien Landschaft“ verlieren. Das geplante Gewerbegebäude und die Stellplatzflächen fügen sich durch die rahmende Straßenbegleitbegrünung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in das angrenzende Gewerbegebiet ein. Durch den Erhalt des Ufergehölzes und der Pflanzung von heimischen Laubbäumen nördlich der Stellplatzflächen wird ein Übergang in die nördlichen Grünstrukturen geschaffen. Die Bebauungsplanänderung weist für das „Gewerbegebiet“ bei vier Vollgeschossen eine maximale Gebäudehöhe von 12,00 m aus. Eine mögliche Sichtbeziehung vom „Hofensemble“ und der geschotterten Zuwegung südöstlich des Plangebietes auf das Gewerbegebäude wird durch die ausgeprägte Grünkulisse (teils hochstämmige, dichte Gehölzstreifen und Einzelbäume) östlich des Plangebietes vermieden. Eine Beeinträchtigung der „freien Landschaft“ östlich des Plangebietes wird somit vermieden. Aufgrund der geringen Größe des Eingriffes, der Beeinträchtigung durch das westlich angrenzende Gewerbe und der Eingliederung in das Gewerbegebiet und die „freie Landschaft“ im Süden und Norden sowie durch die sichtverschattende Grünkulisse östlich des Plangebietes werden keine erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts-/Ortsbild erwartet. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 17 5.0 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Minderungsmaßnahmen haben zum Ziel, Eingriffe in Natur, Landschaft und das Landschaftsbild nach Maßgabe des Landschaftsgesetzes NRW §§ 3 und 4 auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Minderungsmaßnahmen sind vorrangig vor Kompensationsmaßnahmen und sind lt. Landschaftsgesetz voll auszuschöpfen. Im Folgenden sind die möglichen Minderungsmaßnahmen für die geplante 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ kurz aufgeführt: 5.1 Tiere Die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2015) zeigt, dass artenschutzrechtliche Betroffenheiten ausgeschlossen werden können. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich demnach für planungsrelevante Arten nicht. Um Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) von häufigen und weit verbreiteten Vogelarten zu vermeiden sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit von Vögeln im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar erfolgen. 5.2 Pflanzen   5.3 Schutz aller außerhalb der Baustreifen befindlichen Vegetationsbestände, insbesondere der Gehölzbestände. Beachtung der DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Im Besonderen ist dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich von Kronentraufen zzgl. 1,50 m  keine Baufahrzeuge oder -maschinen fahren oder geparkt werden,  keine Materialien gelagert werden,  keine Abgrabungen oder Verdichtungen vorgenommen werden. Boden Zum Schutz des Bodens gelten grundsätzlich die DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die DIN 18915 (Bodenarbeiten).  Oberboden ist separat zu behandeln, d. h. getrennter Abtrag und Zwischenlagerung des Oberbodens und anschließender Widereinbau als Oberbodenschicht. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung   5.4 18 Ausreichend tiefe Lockerung zur Beseitigung aller baubedingten Verdichtungen auf künftigen Vegetationsflächen. Beschränkung der Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport auf befestigte bzw. später versiegelte Flächen innerhalb des Plangebietes Wasser Die folgenden Maßnahmen sind bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten: 5.5  keine Lagerung grundwassergefährdender Stoffe außerhalb versiegelter Flächen  Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen Klima und Luft Mit dem Vorhaben sind keine relevanten lokalklimatischen Veränderungen verbunden. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht. 5.6 Landschaftsbild/Ortsbild Mit dem Vorhaben sind geringfügige Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu erwarten. Die Gestalt des Änderungsbereiches wird sich dem Gewerbegebiet angleichen und südlich durch einen straßenbegleitenden Gehölzbestand im Verkehrsbegleitgrün eingegliedert. Zur Einbindung der Fläche in die randlichen Grünstrukturen sind je angefangener 5 Stellplätze ein heimscher Laubbaum in der „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“ zu pflanzen (siehe Kapitel 7.2). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 19 Eingriffsbewertung 6.0 Eingriffsbewertung und Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs 6.1 Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens Der Bestand des Plangebietes sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt wurden in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. „Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). 6.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs Methodik Die Eingriffsbilanzierung erfolgt auf Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008). Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei in der Regel der Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (Ausgangszustand). Im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne werden als Ausgangszustand die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans herangezogen. Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans (Planungszustand). Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basieren auf der folgenden Formel: Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Biotopwertpunkte Aus der Differenz der ökologischen Werteinheiten des Bestandes und der Realisierung der Planung ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 20 Bestand In Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe (DREHER, mdl. Mitt. 2015) wird anstatt eines Ausgleichs des Bestandes und eines zusätzlichen Ausgleiches für den Kompensationswert der Ausgleichsfläche KH-LH-AE-006-06 „An der Bahn“ die Ausgangssituation (IST-Zustand) flächendeckend mit einem Biotopwert von 7 Wertpunkten gerechnet. Planung Für die „Fläche für Stellplätze und ihre Zu- und Umfahrten“ wird eine „versiegelte Fläche“ (1.1) angenommen. Die „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“ wird als „Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Arten > 50%“ (7.2) in Ansatz gebracht. Das „Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung“ wird mit 80 % als „versiegelte Fläche“ (1.1) und 20 % „Intensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker“ (4.5) gewertet. Der Graben und der umgebende Gehölzbestand werden erhalten und fließen mit „Graben, bedingt naturnah“ (9.3) und „Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50 %“ (7.2) in die Bewertung ein. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 21 Eingriffsbewertung Berechnung Tab. 1 Eingriffsermittlung für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“. Flächenanteile vor Umsetzung Code Biotoptyp Fläche in m2 Ausgleichsfläche 1.801 Summe vor Umsetzung 1.801 Biotopwert 7 Biotoppunkte 12.607 12.607 Flächenanteile nach Umsetzung 1.1 Stellplätze 973 0 0 1.1 Gebäude 420 0 0 105 2 210 84 5 420 Intensivrasen (z.B. in Industrie- und Gewerbege4.5 bieten, Sportanlagen), Staudenrabatten, Bodendecker Gehölzstreifen mit lebens- 7.2 raumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50% Ufergehölz mit lebens- 7.2 raumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50% 209 5 1.045 9.4 Graben, bedingt naturnah 10 6 60 Summe nach Umsetzung 1.801 1.735 Summe vor Umsetzung – Summe nach Umsetzung = Gesamtbilanz 12.607 - 1.735 = 10.872 Punkte Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ entsteht ein Kompensationsbedarf von 10.872 Biotopwertpunkten. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 22 7.0 Kompensationsmaßnahmen 7.1 Nachweis der Kompensation Die erforderliche Kompensation von 10.872 Biotopwertpunkten erfolgt auf der ca. 1,12 ha großen Ausgleichsfläche KA-LH-AE-006-01 „Gewerbegebiet“. Diese ist im Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche) festgesetzt. Aufgrund von bestehendem Planungsrecht des Planfeststellungsbeschlusses für den „Neubau der B66 Bielefeld - Leopoldshöhe/Asemissen“ entfällt der südliche Teil der Ausgleichsfläche. Des Weiteren sollen die Gehölzkulisse und die bestehenden Regenrückhaltebecken im Osten der Ausgleichsfläche erhalten bleiben. Demnach verbleibt eine Restfläche von 6.153 m² zur Kompensationsplanung. Abb. 25 Lage der Ausgleichsfläche KA-LH-AE-006-01 „Gewerbegebiet“ (schwarze Strichlinie). 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 23 Die Berechnung der Aufwertung der Kompensationsfläche folgt der angewandten Methodik zur Ermittlung des Kompensationsbedarfes. Bestand Als Bestand wurde die Bestandskartierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zum Planfeststellungsbeschlusses „Neubau der B66 Bielefeld - Leopoldshöhe/Asemissen“ angenommen. Die gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsermittlung in NRW“ erhobenen Biotoptypen FM,wf4 (Bach, naturfern) und HA0 (Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend) wurden in die Biotoptypen 8.1 (Bach, naturfern) und 3.1 (Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend) gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ umgewandelt. Planung In Abstimmung mit der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Kreis Lippe soll das Gewässerprofil des „Sussieksbaches“ aufgeweitet werden, um die natürliche Entwicklung des begradigten Gewässers zu initialisieren (8.2). Im Norden werden Randstreifen der Sukzession überlassen (2.4). Entlang der westlichen Grundstücksgrenze soll eine zweireihige Strauchhecke aus heimischen Gehölzen angelegt werden (7.2). Zwischen Strauchhecke und Grundstücksgrenze bleib ein mind. 2 m breiter Saum der Sukzession überlassen (2.4). Die westliche Grundstücksgrenze wird mit Eichenspaltpfählen eingefriedet. Die Fläche zwischen Strauchhecke im Westen und „Sussieksbach“ im Osten soll durch eine Ansaat mit autochthonem Saatgut zu einer Feuchtwiese (3.6) entwickelt werden. Abb. 26 Schnittzeichnung der Ausgleichsflächenplanung. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 24 Eingriffsbewertung Tab. 2 Ermittlung des Kompensationswertes der Ausgleichsfläche. Flächenanteile vor Umsetzung Code Biotoptyp 3.1 Acker, intensiv 8.1 Bach, naturfern Summe vor Umsetzung Fläche in m2 Biotopwert Biotoppunkte 5.482 2 10.964 671 2 1.342 6.153 12.306 Flächenanteile nach Umsetzung 2.4 3.6 Wegraine, Säume ohne Gehölze Feucht- und Nasswiese/ weide, Flutrasen 602 4 2.408 4.366 5 21.830 Gehölzstreifen mit lebens7.2 raumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50% 514 5 2.570 8.2 Bach, bedingt naturfern 671 5 3.355 Summe nach Umsetzung 6.153 30.163 Summe vor Umsetzung – Summe nach Umsetzung = Gesamtbilanz 12.306 - 30.163 = 17.857 Punkte Auf der Kompensationsfläche können 17.857 Biotopwertpunkte kompensiert werden. Nach Abzug der benötigen externen Kompensation für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in Höhe von 10.872 Biotopwertpunkten verbleiben 6.985 Biotopwertpunkte. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: 25 Eingriffsbewertung 7.2 Gestaltungsmaßnahmen Gehölzpflanzung im Plangebiet Entsprechend der Festsetzung für das bestehende Gewerbegebiet soll auch in dem Geltungsbereich der 5. Änderung bei der Anlage von Stellplätzen gelten: Je angefangene 5 Stellplätze auf privaten Grundstücken ist ein heimischer Laubbaum in einer Pflanzqualität als Hochstamm mit einem Stammumfang von 16-18 cm zu pflanzen. Bei den geplanten rund 50 Stellplätzen entspricht dies dem Anpflanzen von insgesamt 10 heimischen Laubbäumen. Für die Anpflanzung wird die „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB“ nördlich der Stellplätze bereitgestellt. 7.3 Tab. 3 Kostenschätzung Kostenschätzung der Ausgleichsmaßnahme. Maßnahme Einheits- Gesamt- preis in € preis in € 514 m² 3,50 1.799,00 Anlage einer Feuchtwiese (inklusive 3-jähriger Pflege) 4.366 m² 1,90 8.295,40 Naturnahe Gestaltung des Sussieksbaches pauschal 1.000,00 1.000,00 90 Stk. 20,00 1.800,00 Zweireihige Strauchpflanzung (inklusive 3-jähriger Pflege) Anlage eines Weidezaunes (Eichenspaltpfähle 2,00 m Länge, alle 3,00 m) Gesamt Netto Masse 12.894,40 Inkl. 19 % MwSt. 2.449,94 Gesamt Brutto 15.344,34 Der Grunderwerb der Ausgleichsfläche ist in der Kostenschätzung nicht enthalten. Bielefeld, im Oktober 2015 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung 26 8.0 Quellenverzeichnis BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2015): Regionalplan Teilabschnitt Oberbereich - Bielefeld, Blatt 17. (WWW-Seite) https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_Verkehr/009_Regionale_Entwicklungsplanung__Regionalplan/TA_OB_BI/Zeichnerischer_Teil/Blatt_17.pdf Zugriff: 24.08.2015, 14:00 MEZ. DREES & HUESMANN PLANER (2015A): 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ - Planzeichnung. Bielefeld. DREES & HUESMANN PLANER (2015B): 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ - Begründung. Bielefeld. DREHER, P. (2015): Petra Dreher, Mitarbeiterin der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe, Detmold. Mittteilung vom 27.08.2015 ELWAS-W EB (2015): Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW (WWW-SEITE) http://www.elwasweb.nrw.de/elwasweb/index.jsf# Zugriff: 25.08.2015, 08:30 MEZ. HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2015): 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Höke Landschaftsarchitektur. Bielefeld. KREIS LIPPE (2015): Geoportal. (WWW-Seite) http://geo.kreislippe.de/openlayers/Clients/Landschaftsplaene/LP_Leopoldshoehe/Festsetungskarte.html Zugriff 24.08.2015, 15:15 MEZ. LANUV (2015A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp Zugriff: 19.08.2015, 11:15 MEZ. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ in der Gemeinde Leopoldshöhe: Eingriffsbewertung LANUV (2014B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/40172 Zugriff: 24.08.2015, 12:45 MEZ. LGD NRW (2007): Landesbetrieb Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen. Auskunftssystem BK 50. Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. UNIVERSITÄT BIELEFELD (1995): Stadtklima Bielefeld. Bielefeld 27 Anlagen Karte Nr. 1: Bestands- und Konfliktplan, Maßstab 1:500 Karte Nr. 2: Ausgleichsflächenplan, Maßstab 1:1.000