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Beschlussvorlage (Biotopvernetzung hier: Informelles Arbeitstreffen am 20. Januar 2016)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
28.01.16, 21:16
Aktualisiert
28.01.16, 21:16
Beschlussvorlage (Biotopvernetzung
hier: Informelles Arbeitstreffen am 20. Januar 2016) Beschlussvorlage (Biotopvernetzung
hier: Informelles Arbeitstreffen am 20. Januar 2016)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 14/2016 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 28. Januar 2016 Biotopvernetzung hier: Informelles Arbeitstreffen am 20. Januar 2016 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 11.02.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: An dem Arbeitstreffen nahmen Mitglieder der Ratsfraktionen, der Ortsgruppe des Nabu sowie Mitarbeiter der Verwaltung teil. Als Referent war Herr Zimmermann von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe eingeladen. Es ging um das Thema „Biotopvernetzung“, einerseits in Verbindung mit Ausgleichsflächen und zum anderen mit Fördermöglichkeiten. Nach Aussage von Herrn Zimmermann ist der Landschaftsplan (LP) Nr. 2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen Nord“ generell die Grundlage für Biotopvernetzung und andere Naturschutzmaßnahmen. Bei der Umsetzung der in der Entwicklungskarte zum LP aufgezeigten Entwicklungsziele gibt es eine Rangordnung entsprechend dem Schutzstatus. Das bedeutet, dass Maßnahmen in den Naturschutzgebieten vorrangig umgesetzt werden. So wurden in Leopoldshöhe Maßnahmen zunächst im Naturschutzgebiet „Heipker See“ und später im Naturschutzgebiet „Windwehetal“ durchgeführt. Beim besonders geschützten Biotop am Schäferweg hatten sich die Ortsgruppe des Nabu und der Kreis über Pflegemaßnahmen abgestimmt. Das Grundstück ist Privateigentum. Der Kreis setzt in Bezug auf Biotopmaßnahmen generell auf die Freiwilligkeit von Eigentümern. Danach ging Herr Zimmermann auf Förderprogramme ein. Fördermittel können bei der Bezirksregierung und dem Kreis Lippe beantragt werden. Das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Lippe (Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz) zielt auf die Erhaltung oder die Verbesserung der Lebensgrundlagen von bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Es geht hierbei um mehrjährige, vertraglich gesicherte Maßnahmen für Naturschutzgebiete, besonders geschützte Biotope und Biotopverbundflächen. Nach Auskunft von Herrn Zimmermann kann die Förderung 60% bis 80% betragen, je nach Schutzstatus der betreffenden Fläche. Der Kreis beteiligt sich an der Finanzierung und leitet die eingereichten Durchführungspläne an die Bezirksregierung weiter. Neuanlagen bzw. investive Maßnahmen können über das ELER-Förderprogramm der EU gefördert werden (auf 7 Jahre begrenzt). Die zuständige Stelle ist hierfür die Landwirtschaftskammer. Geförderte Maßnahmen müssen jeweils bis zum 15. Oktober abgeschlossen sein. -2- Das dritte Förderprogramm sind die Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) des Landes NRW. Anträge gehen je nach Vorhaben an die Bezirksregierung oder an den Kreis. Geförderte Maßnahmen müssen jeweils erst bis zum 28/29. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Im folgenden Gespräch werden verschiedene Maßnahmen angesprochen. Anhand des Landschaftsplanes (z. B. Entwicklungskarte) lassen sich geeignete Flächen für Anpflanzungen und Biotopvernetzung in Leopoldshöhe herausfinden. Die Novellierung des Bundeswassergesetzes, die zurzeit in Arbeit ist, wird neue Regelungen für die Uferrandstreifen enthalten, die in das entsprechende Landesgesetz einfließen werden. Die Untere Wasserbehörde beim Kreis Lippe befürwortet, dass Ausgleichsflächen an den Gewässerrand gelegt werden. Das gilt insbesondere für hinsichtlich der Bewirtschaftung weniger wertvolle Flächen. Die Landwirtschaft ist einzubinden, denn die Anlage von Uferrandstreifen zielt auf Freiwilligkeit. Landwirte äußern dazu allerdings Bedenken, denn diese Bereiche bleiben frei zugänglich und können durch Naherholungssuchende und Hundebesitzer in Anspruch genommen werden, was sich nachteilig auf Flora und Fauna auswirken kann. Bei dem Treffen wurde angesprochen, inwieweit auf öffentlichen Flächen an Gemeindestraßen und -wegen Gehölzpflanzungen angelegt werden können. Dies sollte von der Verwaltung überprüft werden. Des Weiteren ist aufgefallen, dass entlang der Teutoburger Straße von Straßen NRW keine Pflanzungen vorgenommen worden sind. Beschlussvorschlag: Aufgrund der Ergebnisse des Arbeitskreises wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Gemeindestraßen und -wege seitlich eine Bepflanzung mit Gehölzen zulassen. Schemmel