Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
28.01.16, 21:16
Aktualisiert
28.01.16, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
14/2016
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
28. Januar 2016
Biotopvernetzung
hier: Informelles Arbeitstreffen am 20. Januar 2016
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
11.02.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
An dem Arbeitstreffen nahmen Mitglieder der Ratsfraktionen, der Ortsgruppe des Nabu sowie Mitarbeiter der
Verwaltung teil. Als Referent war Herr Zimmermann von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe
eingeladen.
Es ging um das Thema „Biotopvernetzung“, einerseits in Verbindung mit Ausgleichsflächen und zum
anderen mit Fördermöglichkeiten.
Nach Aussage von Herrn Zimmermann ist der Landschaftsplan (LP) Nr. 2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen Nord“ generell die Grundlage für Biotopvernetzung und andere Naturschutzmaßnahmen. Bei der Umsetzung
der in der Entwicklungskarte zum LP aufgezeigten Entwicklungsziele gibt es eine Rangordnung
entsprechend dem Schutzstatus. Das bedeutet, dass Maßnahmen in den Naturschutzgebieten vorrangig
umgesetzt werden. So wurden in Leopoldshöhe Maßnahmen zunächst im Naturschutzgebiet „Heipker See“
und später im Naturschutzgebiet „Windwehetal“ durchgeführt.
Beim besonders geschützten Biotop am Schäferweg hatten sich die Ortsgruppe des Nabu und der Kreis
über Pflegemaßnahmen abgestimmt. Das Grundstück ist Privateigentum. Der Kreis setzt in Bezug auf
Biotopmaßnahmen generell auf die Freiwilligkeit von Eigentümern.
Danach ging Herr Zimmermann auf Förderprogramme ein. Fördermittel können bei der Bezirksregierung
und dem Kreis Lippe beantragt werden. Das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Lippe
(Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz) zielt auf die Erhaltung oder die Verbesserung der
Lebensgrundlagen von bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Es geht hierbei um mehrjährige, vertraglich
gesicherte Maßnahmen für Naturschutzgebiete, besonders geschützte Biotope und Biotopverbundflächen.
Nach Auskunft von Herrn Zimmermann kann die Förderung 60% bis 80% betragen, je nach Schutzstatus
der betreffenden Fläche. Der Kreis beteiligt sich an der Finanzierung und leitet die eingereichten
Durchführungspläne an die Bezirksregierung weiter.
Neuanlagen bzw. investive Maßnahmen können über das ELER-Förderprogramm der EU gefördert
werden (auf 7 Jahre begrenzt). Die zuständige Stelle ist hierfür die Landwirtschaftskammer. Geförderte
Maßnahmen müssen jeweils bis zum 15. Oktober abgeschlossen sein.
-2-
Das dritte Förderprogramm sind die Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) des Landes NRW. Anträge
gehen je nach Vorhaben an die Bezirksregierung oder an den Kreis. Geförderte Maßnahmen müssen
jeweils erst bis zum 28/29. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.
Im folgenden Gespräch werden verschiedene Maßnahmen angesprochen. Anhand des Landschaftsplanes
(z. B. Entwicklungskarte) lassen sich geeignete Flächen für Anpflanzungen und Biotopvernetzung in
Leopoldshöhe herausfinden.
Die Novellierung des Bundeswassergesetzes, die zurzeit in Arbeit ist, wird neue Regelungen für die
Uferrandstreifen enthalten, die in das entsprechende Landesgesetz einfließen werden. Die Untere Wasserbehörde beim Kreis Lippe befürwortet, dass Ausgleichsflächen an den Gewässerrand gelegt werden. Das
gilt insbesondere für hinsichtlich der Bewirtschaftung weniger wertvolle Flächen. Die Landwirtschaft ist
einzubinden, denn die Anlage von Uferrandstreifen zielt auf Freiwilligkeit. Landwirte äußern dazu allerdings
Bedenken, denn diese Bereiche bleiben frei zugänglich und können durch Naherholungssuchende und
Hundebesitzer in Anspruch genommen werden, was sich nachteilig auf Flora und Fauna auswirken kann.
Bei dem Treffen wurde angesprochen, inwieweit auf öffentlichen Flächen an Gemeindestraßen und -wegen
Gehölzpflanzungen angelegt werden können. Dies sollte von der Verwaltung überprüft werden. Des
Weiteren ist aufgefallen, dass entlang der Teutoburger Straße von Straßen NRW keine Pflanzungen
vorgenommen worden sind.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Ergebnisse des Arbeitskreises wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Gemeindestraßen und -wege seitlich eine Bepflanzung mit Gehölzen zulassen.
Schemmel