Daten
Kommune
Bedburg
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10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 7. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 14.02.2006.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
8.
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung
-Gebiet an der Garsdorfer Straßehier: Aufstellungsbeschluss
21:00 Uhr
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 5.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. §
13 des Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005
(BGBl. I S. 1818). Planungsziel ist die ausnahmsweise Zulassung von eingeschossigen
Anbauten (Wintergärten) im Plangebiet der 5. Änderung.
Dies erfolgt durch Aufnahme einer textlichen Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 2 des
Baugesetzbuches:
•
A) Eingeschossige Anbauten, ausschließlich Wintergärten sind ausnahmsweise in einer Größe von
max. 15 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Als Ausgleich für den Eingriff wird gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 25a ergänzend festgesetzt:
•
B) Für den Fall der Erteilung der Ausnahme gem. Buchstabe A) wird die Pflanzung eines
hochstämmigen Obstbaumes auf dem Grundstück erforderlich.
Der Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan
ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)