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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung -Gebiet an der Garsdorfer Straße- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung
-Gebiet an der Garsdorfer Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss )

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 7. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 14.02.2006. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 8. Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung -Gebiet an der Garsdorfer Straßehier: Aufstellungsbeschluss 21:00 Uhr Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818). Planungsziel ist die ausnahmsweise Zulassung von eingeschossigen Anbauten (Wintergärten) im Plangebiet der 5. Änderung. Dies erfolgt durch Aufnahme einer textlichen Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 2 des Baugesetzbuches: • A) Eingeschossige Anbauten, ausschließlich Wintergärten sind ausnahmsweise in einer Größe von max. 15 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Als Ausgleich für den Eingriff wird gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 25a ergänzend festgesetzt: • B) Für den Fall der Erteilung der Ausnahme gem. Buchstabe A) wird die Pflanzung eines hochstämmigen Obstbaumes auf dem Grundstück erforderlich. Der Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)