Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
07.03.16, 09:49
Aktualisiert
07.03.16, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
36/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
7. März 2016
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.03.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5.11.2015 den Beschluss über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“ gefasst.
Die Verwaltung hat diese Verfahrensschritte durchgeführt. Der Öffentlichkeit und den Trägern
öffentlicher Belange wurde jeweils einen Monat Zeit (bis zum 23.12.2015) zur Stellungnahme
gegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen liegen mit Beschlussempfehlungen der Vorlage bei.
Auf Grundlage der weiteren Abstimmung und Fortentwicklung des städtebaulichen Konzeptes
wurde der Entwurf für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
erarbeitet. Die eingegangen Stellungnahmen sind in die beiden Entwürfe eingeflossen, soweit es
notwendig war.
Im Allgemeinen Wohngebiet kann eine Wohnbebauung realisiert werden, die verschiedene
Wohnbedürfnisse befriedigt. Der Bebauungsplan bietet die Möglichkeit, 5 Gebäude für
Geschosswohnungsbau zu errichten („Miethäuser“). Für Ein- und Zweifamilienhäuser können etwa
24 Bauplätze zur Verfügung gestellt werden. Der überwiegende Teil dieser Gebäude wird als
freistehende Gebäude errichtet. Ein kleiner Teil kann auch als Reihenhaus realisiert werden.
Die Eingrünung des neuen Baugebietes zur freien Landschaft wird durch grünordnerische
Festsetzungen gewährleistet.
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Eine Eingriffskompensation muss geleistet werden. Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, für die
Kompensation das gemeindeeigene Ökokonto auf dem Freesenberg in Anspruch zu nehmen. Die
dort noch zur Verfügung stehenden Flächen sind ausreichend.
Im Gewerbegebiet werden die Betriebsarten eingeschränkt, um die Lärmschutzanforderungen für
die Wohnbebauung einzuhalten. Ziel ist es, dort vorwiegend kleinteiliges Gewerbe (z.B.
Handwerksbetriebe) anzusiedeln.
Der Umweltbericht für den Bebauungsplan und das Immissionsschutzgutachten werden zum
Zeitpunkt der Versendung der Unterlagen noch erarbeitet. Nach Gesprächen mit den jeweiligen
Fachbüros ist absehbar, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planungen
ausgelöst werden und die Entwicklung einer Wohnbebauung den Anforderungen an gesundes
Wohnen entspricht.
Die Verwaltung geht daher davon aus, dass durch die endgültigen Fassungen dieser Gutachten
keine
Planungsänderungen
notwendig
sind.
Der
Umweltbericht
und
das
Immissionsschutzgutachten für den Bebauungsplan werden nachgesandt. Die entsprechenden
Passagen in den Begründungen dann ergänzt.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen und
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß
Beratungsergebnis beschlossen.
2. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird mit der Begründung einschließlich
Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
3. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde wird mit der Begründung als
Entwurf beschlossen.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Entwurf der
22. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
5. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen.
Schemmel