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Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
07.03.16, 09:49
Aktualisiert
07.03.16, 09:49
Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
- Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
- Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 36/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 7. März 2016 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 16.03.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5.11.2015 den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ gefasst. Die Verwaltung hat diese Verfahrensschritte durchgeführt. Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wurde jeweils einen Monat Zeit (bis zum 23.12.2015) zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen liegen mit Beschlussempfehlungen der Vorlage bei. Auf Grundlage der weiteren Abstimmung und Fortentwicklung des städtebaulichen Konzeptes wurde der Entwurf für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erarbeitet. Die eingegangen Stellungnahmen sind in die beiden Entwürfe eingeflossen, soweit es notwendig war. Im Allgemeinen Wohngebiet kann eine Wohnbebauung realisiert werden, die verschiedene Wohnbedürfnisse befriedigt. Der Bebauungsplan bietet die Möglichkeit, 5 Gebäude für Geschosswohnungsbau zu errichten („Miethäuser“). Für Ein- und Zweifamilienhäuser können etwa 24 Bauplätze zur Verfügung gestellt werden. Der überwiegende Teil dieser Gebäude wird als freistehende Gebäude errichtet. Ein kleiner Teil kann auch als Reihenhaus realisiert werden. Die Eingrünung des neuen Baugebietes zur freien Landschaft wird durch grünordnerische Festsetzungen gewährleistet. -2- Eine Eingriffskompensation muss geleistet werden. Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, für die Kompensation das gemeindeeigene Ökokonto auf dem Freesenberg in Anspruch zu nehmen. Die dort noch zur Verfügung stehenden Flächen sind ausreichend. Im Gewerbegebiet werden die Betriebsarten eingeschränkt, um die Lärmschutzanforderungen für die Wohnbebauung einzuhalten. Ziel ist es, dort vorwiegend kleinteiliges Gewerbe (z.B. Handwerksbetriebe) anzusiedeln. Der Umweltbericht für den Bebauungsplan und das Immissionsschutzgutachten werden zum Zeitpunkt der Versendung der Unterlagen noch erarbeitet. Nach Gesprächen mit den jeweiligen Fachbüros ist absehbar, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planungen ausgelöst werden und die Entwicklung einer Wohnbebauung den Anforderungen an gesundes Wohnen entspricht. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass durch die endgültigen Fassungen dieser Gutachten keine Planungsänderungen notwendig sind. Der Umweltbericht und das Immissionsschutzgutachten für den Bebauungsplan werden nachgesandt. Die entsprechenden Passagen in den Begründungen dann ergänzt. Beschlussvorschlag: 1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis beschlossen. 2. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. 3. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen. 4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ sowie der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 5. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen. Schemmel