Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 MB
Datum
16.03.2016
Erstellt
11.03.16, 10:52
Aktualisiert
11.03.16, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
22. Änderung des Flächennutzungsplanes – Parallel zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
Planzeichnung
Begründung
Stand: Auslegung – März 2016
22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Inhalt
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich A - derzeitige Darstellung
1:5000 ..................................................................................................................................................................... 3
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich A - zukünftige Darstellung 1:5000 4
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich B - derzeitige Darstellung 1:5000 .. 5
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung Teilbereich B - zukünftige Darstellung 1:5000. 6
Planzeichenerklärung ........................................................................................................................................... 7
Begründung ........................................................................................................................................................... 7
1. Lage im Gemeindegebiet ................................................................................................................................ 7
2. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der Flächennutzungsplanänderung.............................................................. 7
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung .................................................................... 8
4. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren ......................................................................... 8
5. Derzeitige und zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan................................................................... 8
6. Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse............................................................................... 9
7. Ver- und Entsorgung, verkehrliche Belange .................................................................................................. 9
8. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Immissionsschutz............. 9
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich A - derzeitige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich A - zukünftige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich B - derzeitige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
22. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung
Teilbereich B - zukünftige Darstellung 1:5000
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Planzeichenerklärung
Darstellungen gem. § 5 BauGB
- Auszug
W
Änderungsbereich
Wohnbauflächen
G
Gewerbliche Bauflächen
Flächen für
die Landwirtschaft
666
666
6666
¸¸¸¸¸
6666
¸¸¸¸¸
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Flächen für
den Gemeinbedarf
Flächen für
Aufschüttungen
¸¸¸¸¸¸
Begründung
1. Lage im Gemeindegebiet
Der Teilbereich A liegt am Ortsrand des Ortsteiles Schuckenbaum.
Der Teilbereich B befindet sich im Ortsteil Krentrup und schließt unmittelbar an die
Bebauung des Ortsteiles Leopoldshöhe an. Der Ortskern des Ortsteiles
Leopoldshöhe mit Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus und Bibliothek sowie mit
seinen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfes liegt in fußläufiger
Entfernung. Im Süden befindet sich mit der L 751 eine direkte Anbindung an das
überregionale Straßennetz.
2. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der
Flächennutzungsplanänderung
Im Gemeindegebiet besteht eine starke Nachfrage nach baureifen Grundstücken für
Ein- und Zweifamilienhäuser. Weiterhin besteht auch ein Bedarf an Mietwohnungen.
Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT NRW für den Prognosezeitraum bis 2040
geht von einem Bevölkerungswachstum von 11,5 % aus. In der Alterklasse 25 Jahre
bis zu 40 Jahren rechnet IT NRW mit einer Bevölkerungszunahme von 8,6 %.
Die Gemeinde aktiviert Bauplätze im Innenbereich durch Maßnahmen zur
Baulandmobilisierung (Baulückenkataster und Überplanung von Bebauungsplänen
im Innenbereich). Diese Maßnahmen führen aber zu keiner Bedarfsdeckung. Auf
dem Grundstücksmarkt werden Grundstücke nicht in ausreichender Anzahl
angeboten.
Bauflächen für gewerbliche Zwecke stehen im Gemeindegebiet derzeit nicht mehr
zur Verfügung. Ortsansässige Unternehmen, die an ihren Standorten
Erweiterungsbedarfe haben, finden keine geeigneten Flächen zur Expansion.
Der Bereich südlich der Schötmarschen Straße (Teilbereich B) ist für Zwecke der
Siedlungsentwicklung (Wohnbebauung wie Gewerbe) geeignet. Diese Fläche wird
derzeit landwirtschaftlich genutzt. Voraussetzung für eine bauliche Entwicklung des
Plangebietes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes, der dort
landwirtschaftliche Flächen festsetzt. Durch die Bezirksregierung Detmold wurden
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Überhänge an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan mitgeteilt. Eine zusätzliche
Darstellung von Wohnbauflächen ist daher nicht möglich. Überhänge an
Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan sind abzubauen. Die notwendige
Rücknahme erfolgt im Teilbereich A, durch eine Darstellung von Fläche für die
Landwirtschaft anstatt von Wohnbauflächen.
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen im Geltungsbereich der
22. Änderung des Flächennutzungsplanes als allgemeiner Siedlungsbereich
dargestellt.
Die Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz wurde von der Bezirksregierung
Detmold positiv beantwortet.
4. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren
Vom Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ werden beide
Teilbereiche nicht erfasst.
Der Teilbereich A ist als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Teilbereich B der Flächennutzungsplanänderung liegt innerhalb des
Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche
Straße“. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt überwiegend Flächen für die
Landwirtschaft fest.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Vollverfahren erfolgt gemäß §
8 (3) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“.
5. Derzeitige und zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan
Der Teilbereich A ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt. Zukünftig wird er als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Teile
dieser Flächen können derzeit nicht baulich entwickelt werden, da noch die Belange
eines landwirtschaftlichen Betriebes zu berücksichtigen sind.
Diese Fläche in Teilbereich wird zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Diese Darstellung entspricht der ausgeübten Nutzung.
Der Teilbereich B ist derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beabsichtigt sind zukünftig Darstellungen als Wohnbaufläche, Fläche für den
Gemeinbedarf, gewerbliche Baufläche und eine Fläche für Aufschüttungen. Die
Darstellung als Wohnbaufläche entspricht der angestrebten Entwicklung eines
Wohngebietes. Die Fläche für Gemeinbedarf stellt die Fläche entsprechend der
bereits vorhandenen Nutzung dar (Kindertagesstätte) sowie den bereits absehbaren
Flächenbedarf für die notwendige Erweiterung. Die Fläche für Aufschüttungen ergibt
sich aus dem Bau des beabsichtigten Lärmschutzwalles.
Die Flächendarstellung für gewerbliche Bauflächen in Teilbereich B leistet einen
Beitrag zur Deckung des Bedarfes an Gewebeflächen.
Die detaillierten Darstellungen sind den Planzeichnungen zu entnehmen.
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat die folgenden Größenordnungen:
Teilbereich A
Darstellung derzeit
Darstellung zukünftig
Wohnbaufläche
2,8 ha
Fläche für die Landwirtschaft
2,8 ha
Gesamt
2,8 ha
2,8 ha
Teilbereich B
Darstellung derzeit
Darstellung zukünftig
Fläche für die Landwirtschaft
5,0 ha
Wohnbaufläche
1,9 ha
Fläche für den Gemeinbedarf
0,3 ha
Fläche für Aufschüttungen
0,6 ha
Gewerbliche Bauflächen
2,2 ha
Gesamt
5,0 ha
5,0 ha
6. Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse
Das Gelände im Teilbereich A ist leicht geneigt (Höhen von ca. 121 N.N. im Norden
bis 112 m N.N. im Süden), im Teilbereich B (Höhen von ca. 124 N.N. im Norden bis
120 m N.N. im Süden) ist ebenso geneigt.
Innerhalb der Änderungsbereiche stehen lehmige Böden an.
7. Ver- und Entsorgung, verkehrliche Belange
Die Ver- und Entsorgung des Teilbereiches B ist möglich. Der Anschluss an das
Frischwasser- und Schmutzwassernetz der Gemeinde ist möglich.
Die Kapazitäten in der Kläranlage Heipke reichen aus, das zusätzlich anfallende
Schmutzwasser aufzunehmen. Die detaillierte Entwässerung wird im parallel
aufgestellten Bebauungsplan Nr. 05/04 geregelt. Der Bebauungsplan setzt Flächen
für die Wasserwirtschaft fest, die das anfallende Niederschlagswasser zunächst
Rückhalten können, bevor die ortsnahe Einleitung in die nächstgelegene Vorflut
erfolgt.
Die Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ist gewährleistet.
Im Geltungsbereich der Änderung befindet sich eine Bushaltestelle. Die Anbindung
an den ÖPNV kann damit sichergestellt werden.
8. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie Immissionsschutz
Der Teilbereich A wird zukünftig dem Freiraum zugeordnet. Eine Inanspruchnahme
der Fläche zu Siedlungszwecken ist dann nicht mehr möglich. Die derzeitige Nutzung
des Bereiches als Ackerflächen kann weiterhin ausgeübt werden.
Auf den Ackerflächen im Teilbereich B sind zukünftig bauliche Entwicklungen
möglich.
Der hierdurch ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft muss ermittelt und
bewertet werden. Die Artenschutzprüfung und Berechnung und Regelung der
Eingriffskompensation erfolgt im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren.
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Gesetzlich geschützte Biotope sind in keinem der Teilbereiche vorhanden.
Ein Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB wurde zum Entwurf erarbeitet und liegt der
Begründung als eigenständiger Teil bei.
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgen gemäß der Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB
eine Darstellung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes
und der Landschaftspflege und die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen
auf die Belange
• Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
• Tiere, Pflanze und biologische Vielfalt,
• Boden,
• Wasser,
• Klima und Luft,
• Landschaft,
• Kultur- und sonstige Sachgüter sowie auf die
• Wechselwirkungen zwischen diesen einzelnen Belangen.
In der Summe kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass unter
Berücksichtigung der im Raum bestehenden Vorbelastungen sowie der im
Umweltbericht für die jeweiligen Schutzguter der Planungsebene entsprechend
genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben
verbundenen Beeinträchtigungen so reduziert werden können, dass keine
erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben bzw. die Kompensationserfordernisse
im Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt werden können. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, wie z. B. der im
Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB seitens der Gemeinde im Teilbereich B
verfolgten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“, eine
entsprechende Konkretisierung der Maßnahmen vorzunehmen ist bzw. diese
verbindlich festzusetzen sind. Ergänzend sind die für das Bebauungsplanverfahren
erforderlichen Fachgutachten einschließlich daraus ggf. resultierender Maßnahmen
auszuarbeiten und im Rahmen der Gesamtplanungen entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ kommt
zum Ergebnis, dass ein Kompensationsbedarf von 49.800 ökologischen Wertpunkten
durch die verbindliche Bauleitplanung entsteht. Der Gesamtbedarf wird dem
Ökokonto „Freesenberg“ (KA-LH-AE-001) zugeordnet. Das vorgenannte Ökokonto ist
im Eigentum der Gemeinde. Die Anlage der Gesamtmaßnahme ist bereits erfolgt und
mit der Unteren Landschaftsbehörde beim
Kreis Lippe abgestimmt. Die
Kompensationsbedarfe, die der Bebauungsplan auslöst, werden so erbracht und
gesichert.
Zum Entwurf wurde ein Gutachten erstellt („Schalltechnisches Gutachten im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 sowie zur
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe).
Das schalltechnische Gutachten kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass die
geplante Wohnbauflächendarstellung in Teilbereich B unter schalltechnischen
Aspekten sowohl bzgl. des Verkehrslärms als auch bzgl. des Gewerbelärms möglich
ist.
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ werden
überschritten. In dem gesamten geplanten allgemeinen Wohngebiet sind
dennoch gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des Baugesetzbuches gegeben.
Die im Bebauungsplan als WA festgesetzten Flächen sollen einer Wohnnutzung
zugeführt werden. Alternative Flächen im Gemeindegebiet, die schnell einer
Wohnnutzung zugeführt werden können, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die WA
Flächen liegen zudem innerhalb des fußläufigen Einzugbereiches des Ortskernes
und der der Nahversorgungseinrichtungen und zeichnen sich somit durch eine hohe
Lagegunst aus.
Zukünftig entstehen innerhalb des Plangebietes Teilbereich B Immissionen, die den
angestrebten Nutzungen (WA und Kindertagesstätte sowie GE (mit
Einschränkungen). Die Emissionen, die durch die Umsetzung der Planung erzeugt
werden, sind für die Umgebung verträglich. Durch das zu erwartende
Verkehrsaufkommen entstehen keine Belastungen für die bestehende, angrenzende
Wohnbebauung, die ein gesundes Wohnen verhindern.
Für die derzeit ausgeübten Nutzungen in der Umgebung des Teilbereiches A
entstehen zukünftig keine Restriktionen im Emissionsverhalten.
9. Belange der Landwirtschaft
Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung reduziert in Teilbereich A Flächen,
die bisher für Siedlungszwecke vorgesehen sind.
In Teilbereich B werden dagegen erstmalig Flächen für Siedlungszwecke in
Anspruch genommen.
Eine erstmalige Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen im
Gemeindegebiet ist derzeit noch unvermeidbar. Der vorhandene Bedarf an baureifen
Grundstücken kann nicht durch Baulücken und Entwicklungen im Innenbereich
gedeckt werden (siehe hierzu auch die Ausführungen unter 10.).
10.Städtebauliche Belange und Innenentwicklung
Das Baugesetzbuch fordert einen Vorrang der Innenentwicklung. Die Gemeinde
Leopoldshöhe kann den Flächenbedarf für Wohnen derzeit nicht nur durch
Innenentwicklung decken.
Zur Umsetzung der Planung stehen keine geeigneten Brachflächen oder Flächen
im Innenbereich in ausreichender Größe zur Verfügung.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ein Baulückenkataster aufgebaut, um Impulse zur
Inanspruchnahme baureifer Grundstück im Innenbereich zu geben. Das
Baulückenkataster wurde im Herbst 2014 erstmalig veröffentlicht. Die Anzahl der
Baulücken betrug über 200. Bisher sind weniger als 5 % der Flächen dieser
Baulücken einer Bebauung zugeführt worden. Weiterhin unterstützt die Gemeinde
Bestrebungen, Nachverdichtungen im Innenbereich zu fördern. Dies belegen
Planungen wie die erfolgte Überplanung des alten Sportplatzes im Ortsteil
Asemissen (10. Änderung Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“). Die
Gemeinde betreibt weiterhin Bauleitplanungen, um Nachverdichtungspotentiale zu
aktivieren (z.B. laufendes verbindliches Bauleitplanverfahren „Bachstraße“).
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Die Mobilisierung von Flächen im Innenbereich kann derzeit die Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken aber nicht in dem Umfang decken, wie sie zur Stillung der
Wohnbedürfnisse
der
Bevölkerung
erforderlich
sind.
Die
Bevölkerungsvorausberechnung von IT NRW für den Prognosezeitraum bis 2040
geht von einem Bevölkerungswachstum von 11,5 % aus. In der Alterklasse 25 Jahre
bis zu 40 Jahren rechnet IT NRW mit einer Bevölkerungszunahme von 8,6 %.
Im Teilbereich B befindet sich eine Kindertagesstätte. Der Träger beabsichtigt dort
eine Erweiterung von bisher 3 auf 5 Gruppen. Die vorhandene und geplante
Infrastruktur kann dort genutzt werden.
Der Ortskern Leopoldshöhe mit seinen Infrastruktureinrichtungen und
Nahversorgungsangeboten liegt in fußläufiger Entfernung zu der neu dargestellten
Wohnbaufläche im Ortsteil Heipke.
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Die äußere verkehrliche Erschließung ist durch die vorhandene Schötmarsche
Straße gewährleistet. Die Flächen können schnell entwickelt werden. Ein
Bebauungsplanverfahren wird parallel betrieben. Flächen mit vergleichbaren
Qualitäten stehen im nördlichen Gemeindegebiet derzeit nicht zur Verfügung.
Im Allgemeinen Siedlungsbereich innerhalb des Gemeindegebietes stehen keine
Flächen für neue Wohnbauflächendarstellungen zur Verfügung, die eine ähnlich gute
Lage und Eignung zur Wohnbauflächendarstellung besitzen als die jetzt
beabsichtigte Fläche im Ortsteil Krentrup.
Alternative Standorte für die notwendige Rücknahme der Wohnbauflächen im
Gemeindegebiet
wurden
diskutiert.
Die Lagegunst anderer größerer bereits im Flächennutzungsplan als
Wohnbauflächen dargestellten Flächen (z.B. Wohnbaufläche am Starenweg in
Asemissen (Wohnbauflächenreserve 3 Abbildung Wohnbauflächenreserven) oder
Wohnbaufläche an der Askampstraße in Leopoldshöhe (Wohnbauflächenreserve 2 in
der Abbildung „Wohnbauflächenreserve“) ist so hoch, dass eine Zuordnung zum
Freiraum nicht erfolgen sollte.
Möglichkeiten für Flächenrücknahmen ergeben sich städtebaulich sinnvoll nur im
Bereich zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe (Wohnbauflächenreserve 3 in
der Abbildung „Wohnbauflächenreserven“). Die Rücknahme der Wohnbauflächen in
Teilbereich A leistet weiterhin einen Beitrag, die wahrnehmbare Trennung der
Siedlungsbereiche Schuckenbaum und Leopoldshöhe zu wahren. Die
Wohnbauflächen in Teilbereich A können zudem nicht zeitnah entwickelt werden.
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegung - März 2016
Die Darstellung der Gewerbeflächen in Teilbereich B dient der Bedarfsdeckung für
Gewerbeflächen. Freie Gewerbeflächen sind im Gemeindegebiet nicht mehr
vorhanden. Vorprüfungen und Gespräche in den letzten drei Jahren für zwei andere
Standorte (diskutierte Gewerbeflächenpotentiale 1 und 2 in der folgenden Abbildung)
im Gemeindegebiet Gewerbeflächen zu entwickeln, führten zu keinem Ergebnis.
Die Umsetzung eines Anfang der 2000er Jahre diskutierten interkommunalen
Gewerbegebietes gemeinsam mit Stadt Oerlinghausen ist mittelfristig nicht möglich.
Die Umsetzung ist abhängig von der äußeren Erschließung. Hierzu ist der Bau der
“Ortsumgehung-Asemissen“ erforderlich. Aussagen zur Realisierung dieses
Straßenbauvorhabens können derzeit nicht getroffen werden.
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