Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
11.03.16, 10:52
Aktualisiert
11.03.16, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenfassung Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 05/04
Auszug:
4. Zusammenfassung
Die Ermittlung möglicher artenschutzrechtlicher Restriktionen, die im Zuge der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im
Gemeindegebiet Leopoldshöhe entstehen könnten, wurde auf der Basis
⎯ der Daten der Fachinformationssysteme des LANUV NRW „Geschützte Arten
in Nord-rhein-Westfalen“ und „@LINFOS – Landschaftsinformationssystem“,
⎯ allgemeiner Kenntnisse über Habitat- und Lebensraumansprüche der
einzelnen Arten sowie
⎯ aktueller Brutvogelkartierungen aus dem Jahr 2015
vorgenommen. In der Summe kommt der vorliegende Artenschutzbeitrag zu dem
Ergebnis, dass aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung des
Geltungsbereichs, der engen Anbindung an bzw. in den Siedlungsraum und den
darüber schon heute bestehenden Vorbelastungen (Beunruhigungen,
Barrierewirkungen, Licht- und Geräuschimmissionen etc.) artenschutzrechtliche
Restriktionen im Sinne des § 44 BNatSchG ausge-schlossen werden können, sofern
die gesetzlichen Vorgaben gem. § 39 BNatSchG i. V. m. § 64 LG NW und
entsprechende Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen der Planungen berücksichtigt
und werden.
Herford, März 2016