Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (FNP Umweltbericht Zusammenfassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
11.03.16, 10:52
Aktualisiert
11.03.16, 10:52
Beschlussvorlage (FNP Umweltbericht Zusammenfassung)

öffnen download melden Dateigröße: 8,2 kB

Inhalt der Datei

Zusammenfassung Umweltbericht zum FNP: Auszug: 6. Nichttechnische Zusammenfassung Die Gemeinde Leopoldshöhe plant im Randbereich des Ortsteils Leopoldshöhe zwischen dem Gieselmannkreisel und der neuen „Schötmarsche Straße (L 751n)“ die bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnbauflächen für Einbis Zweifamilienhäuser (ca. 1,9 ha) sowie die additive Entwicklung von Gewerbeflächen (ca. 2,2 ha). Ergänzt werden sollen diese durch „Fläche für den Gemeinbedarf“ (ca. 0,3 ha) sowie „Fläche für Aufschüttungen“ (ca. 0,6 ha), sodass die als Teilbereich B zusammengefassten Flächen insgesamt eine Größenordnung von ca. 5 ha umfassen. Die genannten Planungen erfordern eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Flächen derzeit noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ abbildet. Diese soll als 22. FNP-Änderung durchgeführt werden, die durch eine gleichzeitige Rücknahme von Wohnbauflächen (ca. 2,9 ha) im Bereich Schuckenbaum (Teilbereich A) ergänzt wird. Mit dieser Rücknahme kommt die Gemeinde den Anforderungen der Bezirksregierung Detmold nach, den von ihr ermittelten Überhang an Wohnbaufläche zu beheben. Der vorliegende Umweltbericht mit integrierter Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB dient im Rahmen der Planungen einer frühzeitigen Berücksichtigung der umweltrelevanten Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung. Dabei werden das geplante Vorhaben, die planerischen Vorgaben im Untersuchungsraum sowie die vorhandene Umweltsituation beschrieben. Anschließend werden der Planungsebene entsprechend die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf der Basis der wesentlichen vorhabenbedingten Wirkfaktoren aufgezeigt und bewertet. In der Summe kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der im Raum bestehenden Vorbelastungen sowie der im Umweltbericht für die jeweiligen Schutzguter der Planungsebene entsprechend genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen so reduziert werden können, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben bzw. die Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt werden können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, wie z. B. der im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB seitens der Gemeinde im Teilbereich B verfolgten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“, eine entsprechende Konkretisierung der Maßnahmen vorzunehmen ist bzw. diese verbindlich festzusetzen sind. Ergänzend sind die für das Bebauungsplanvorverfahren erforderlichen Fachgutachten einschließlich daraus ggf. resultierender Maßnahmen auszuarbeiten und im Rahmen der Gesamtplanungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Herford, März 2016