Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
11.03.16, 10:52
Aktualisiert
11.03.16, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenfassung Schalltechnisches Gutachten
Auszug: Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 sowie zur 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
5. Zusammenfassung
Die Gemeinde Leopoldshöhe führt derzeit für die in Anlage 1 gekennzeichnete
Fläche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Am
Gieselmannkreisel“ sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durch.
Im nordwestlichen Plangebiet sollen allgemeine Wohngebiete (WA), im südöstlichen
Plangebiet ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE) für „das Wohnen nicht
wesentlich störende“ Betriebe ausgewiesen werden.
Auf die geplante Wohnbaufläche wirken die Geräuschimmissionen des
Straßenverkehrs insbesondere auf der „Schötmarsche Straße“ (L 751 bzw. L 751n)
sowie des geplanten Gewerbegebietes und eines westlich gelegenen
Gewerbebetriebes (Gewerbelärm) ein.
Das hier vorliegende Gutachten ermittelt und bewertet den auf das geplante Wohnen
einwirkenden Verkehrslärm und Gewerbelärm. Die diesbezüglich durchgeführten
Schallausbreitungsberechnungen ergeben:
• Verkehrslärm:
In dem gesamten geplanten allgemeinen Wohngebiet sind gesunde
Wohnverhältnisse im Sinne des Bau-Gesetzbuches gegeben.
Die insbesondere nachts vorherrschenden Pegel oberhalb der idealtypischen
Orientierungswerte stellen zwar – bezogen auf das Planungsziel „allgemeines
Wohngebiet“ - schädliche Umwelteinwirkungen dar, allerdings mit nur belästigendem
Charakter.
• Gewerbelärm:
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete werden tags und
nachts in dem geplanten Wohngebiet eingehalten.
Insgesamt zeigt sich somit, dass die geplante WA-Nutzung unter
schalltechnischen Aspekten sowohl bzgl. des Verkehrslärms als auch bzgl. des
Gewerbelärms möglich ist.
gez.
Der Sachverständige
Dipl.-Met. v. Bachmann