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Beschlussvorlage (Schalltechnisches Gutachten Zusammenfassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
11.03.16, 10:52
Aktualisiert
11.03.16, 10:52
Beschlussvorlage (Schalltechnisches Gutachten Zusammenfassung)

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Inhalt der Datei

Zusammenfassung Schalltechnisches Gutachten Auszug: Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe 5. Zusammenfassung Die Gemeinde Leopoldshöhe führt derzeit für die in Anlage 1 gekennzeichnete Fläche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Am Gieselmannkreisel“ sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Im nordwestlichen Plangebiet sollen allgemeine Wohngebiete (WA), im südöstlichen Plangebiet ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE) für „das Wohnen nicht wesentlich störende“ Betriebe ausgewiesen werden. Auf die geplante Wohnbaufläche wirken die Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs insbesondere auf der „Schötmarsche Straße“ (L 751 bzw. L 751n) sowie des geplanten Gewerbegebietes und eines westlich gelegenen Gewerbebetriebes (Gewerbelärm) ein. Das hier vorliegende Gutachten ermittelt und bewertet den auf das geplante Wohnen einwirkenden Verkehrslärm und Gewerbelärm. Die diesbezüglich durchgeführten Schallausbreitungsberechnungen ergeben: • Verkehrslärm: In dem gesamten geplanten allgemeinen Wohngebiet sind gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des Bau-Gesetzbuches gegeben. Die insbesondere nachts vorherrschenden Pegel oberhalb der idealtypischen Orientierungswerte stellen zwar – bezogen auf das Planungsziel „allgemeines Wohngebiet“ - schädliche Umwelteinwirkungen dar, allerdings mit nur belästigendem Charakter. • Gewerbelärm: Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete werden tags und nachts in dem geplanten Wohngebiet eingehalten. Insgesamt zeigt sich somit, dass die geplante WA-Nutzung unter schalltechnischen Aspekten sowohl bzgl. des Verkehrslärms als auch bzgl. des Gewerbelärms möglich ist. gez. Der Sachverständige Dipl.-Met. v. Bachmann