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Info Stab (Anlage 2 zu Info 71_2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
347 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
22.05.15, 14:46
Aktualisiert
22.05.15, 14:46
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Inhalt der Datei

3. RegioGipfel der Metropolregion Rheinland 8. Mai 2015 in Düsseldorf Resolution Flüchtlingsunterbringung in den Gemeinden der Metropolregion Rheinland Die traditionell weltoffene und von Internationalität geprägte Metropolregion Rheinland stellt sich der Aufgabe, Flüchtlinge aufzunehmen und angemessen zu versorgen. Eine prosperierende Metropolregion Im Herzen Europas mit deutlichen Bevölkerungszuwachsen - aus anderen Teilen Deutschlands und EU-Ländern - kann weitere Flüchtlinge nur mit Hilfe hoher Investitionen in neu zu schaffende Unterkünfte aufnehmen. Bis zur Umsetzung durch den Bund dürfen die Kommunen nicht alleine gelassen werden. Die Metropolregion Rheinland fordert das Land auf, zusätzliche Bundesmittel für die Flüchtlingsbetreuung in vollem Umfang an die Kommunen weiterzuleiten und sich als Vorleistung für den Bund aus Landesmitteln zusätzlich an den Kosten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge zu beteiligen. Die Metropolregion Rheinland fordert den Bund auf, bei der Kostenerstattung für die Unterbringung von Flüchtlingen das Konnexitätsprinzip strikt einzuhalten. Begründung Die Städte und Gemeinden der Metropolregion Rheinland stehen zu ihrer politischen Verantwortung, nach Deutschland kommende Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Gemeinsam mit Kirchen, Sozialverbänden, ehrenamtlich Helfenden und vielen anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren, (eisten sie große Anstrengungen, diese Hilfe menschenwürdig und unter hohem gesellschaftlichen Konsens zu gestalten. Die Region verzeichnet in weiten Teilen eine besonders hohe Nachfrage nach Wohnraum. Freie Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen sind in den meisten Städten kaum vorhanden. Zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten können nur mit hohen Anstrengungen und unter enormen Zeit- und Kostendruck geschaffen werden. Regelmäßig müssen Flüchtlinge deshalb in den ersten Tagen zunächst in Turnhallen untergebracht werden. Auch eine länger andauernde Unterbringung in Hotels ist in vielen Städten derzeit unvermeidbar. Es ist anzuerkennen, dass der Bund sich in den Jahren 2015 und 2016 erstmals an den kommunalen Kosten für Flüchtlinge beteiligt und auch das Land seine Zuschüsse erhöht Auch begrüßt die Metropolregion die zusätzlichen Anstrengungen des Landes Im Bereich der Schule, Kita, Gesundheit und Ehrenamt. Dennoch tragen die Kommunen weiterhin deutlich die Hauptlast der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge und mehr als 2/3 der hierfür anfallenden Kosten. Die pauschale Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist damit weiterhin völlig unzureichend. Die vorhandene Schieflage wird sich verschärfen, da sich die steigenden Flüchtlingszahlen aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung auf die Erstattung auswirken. V. Anstelle zeitlich befristeter Hilfen des Bundes und einer unzureichenden pauschalen Kostenerstattung benötigen die Kommunen daher eine auf Dauer gesetzlich abgesicherte, planbare und der dynamischen Flüchtlingszahlenund Kostenentwicklung angepasste Entlastung. Der RegioGipfel fordert vom Bund eine strikte Einhaltung des Konnexltätsprinzips.