Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
347 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
22.05.15, 14:46
Aktualisiert
22.05.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
3. RegioGipfel
der Metropolregion Rheinland
8. Mai 2015 in Düsseldorf
Resolution
Flüchtlingsunterbringung in den Gemeinden der
Metropolregion Rheinland
Die traditionell weltoffene und von Internationalität geprägte Metropolregion
Rheinland stellt sich der Aufgabe, Flüchtlinge aufzunehmen und angemessen
zu versorgen.
Eine prosperierende Metropolregion Im Herzen Europas mit deutlichen
Bevölkerungszuwachsen - aus anderen Teilen Deutschlands und EU-Ländern
- kann weitere Flüchtlinge nur mit Hilfe hoher Investitionen in neu zu
schaffende Unterkünfte aufnehmen.
Bis zur Umsetzung durch den Bund dürfen die Kommunen nicht alleine
gelassen werden. Die Metropolregion Rheinland fordert das Land auf,
zusätzliche Bundesmittel für die Flüchtlingsbetreuung in vollem Umfang an die
Kommunen weiterzuleiten und sich als Vorleistung für den Bund aus
Landesmitteln zusätzlich an den Kosten der Unterbringung, Versorgung und
Betreuung der Flüchtlinge zu beteiligen.
Die Metropolregion Rheinland fordert den Bund auf, bei der Kostenerstattung
für die Unterbringung von Flüchtlingen das Konnexitätsprinzip strikt
einzuhalten.
Begründung
Die Städte und Gemeinden der Metropolregion Rheinland stehen zu ihrer politischen
Verantwortung, nach Deutschland kommende Flüchtlinge menschenwürdig
unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Gemeinsam mit Kirchen,
Sozialverbänden, ehrenamtlich Helfenden und vielen anderen zivilgesellschaftlichen
Akteuren, (eisten sie große Anstrengungen, diese Hilfe menschenwürdig und unter
hohem gesellschaftlichen Konsens zu gestalten.
Die Region verzeichnet in weiten Teilen eine besonders hohe Nachfrage nach
Wohnraum. Freie Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen sind in den
meisten Städten kaum vorhanden. Zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten können
nur mit hohen Anstrengungen und unter enormen Zeit- und Kostendruck geschaffen
werden. Regelmäßig müssen Flüchtlinge deshalb in den ersten Tagen zunächst in
Turnhallen untergebracht werden. Auch eine länger andauernde Unterbringung in
Hotels ist in vielen Städten derzeit unvermeidbar.
Es ist anzuerkennen, dass der Bund sich in den Jahren 2015 und 2016 erstmals an
den kommunalen Kosten für Flüchtlinge beteiligt und auch das Land seine
Zuschüsse erhöht Auch begrüßt die Metropolregion die zusätzlichen Anstrengungen
des Landes Im Bereich der Schule, Kita, Gesundheit und Ehrenamt. Dennoch tragen
die Kommunen weiterhin deutlich die Hauptlast der Unterbringung, Versorgung und
Betreuung der Flüchtlinge und mehr als 2/3 der hierfür anfallenden Kosten.
Die pauschale Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist damit weiterhin
völlig unzureichend. Die vorhandene Schieflage wird sich verschärfen, da sich die
steigenden Flüchtlingszahlen aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen erst
mit erheblicher zeitlicher Verzögerung auf die Erstattung auswirken.
V.
Anstelle zeitlich befristeter Hilfen des Bundes und einer unzureichenden pauschalen
Kostenerstattung benötigen die Kommunen daher eine auf Dauer gesetzlich
abgesicherte,
planbare
und
der
dynamischen
Flüchtlingszahlenund
Kostenentwicklung angepasste Entlastung. Der RegioGipfel fordert vom Bund eine
strikte Einhaltung des Konnexltätsprinzips.