Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
197 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
76/2015
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
27. November 2015
Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des StraßenWegegesetzes (Str WG NRW)
Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 34
Beratungsfolge
Rat
Termin
10.12.2015
und
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Firma H & H Innovation, Gewerbestr. 11 im Gewerbegebiet
Asemissen
hat
einen
Antrag
zur
Einleitung
eines
Bebauungsplanänderungsverfahrens für die Erweiterung ihres
Betriebes gestellt (s. Druckvorlage 60/2013). Diesem hat der Hochbauund Planungsausschuss zugestimmt und in seiner Sitzung am
17.09.2015 (s. Druckvorlage 63/2015) die Durchführung des
dazugehörigen Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Neben hochbaulichen Erweiterungen im
Bereich des Gewerbegrundstücks in östlicher
Verlängerung der Gewerbestraße, beantragt
die Firma die Anlage von Stellplätzen
außerhalb ihres Gewerbegrundstücks. Für
diese Maßnahmen wird u.a. das Flurstück 34
in Anspruch genommen. Dieses ist z.Z. dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.
die
notwendigen
Damit
baurechtlich
Baumaßnahmen durchgeführt werden können,
ist die Widmung aufzuheben.
-2Eine Widmung wird verwaltungsseitig als nicht mehr erforderlich angesehen. Die in diesem Bereich
verlaufenden öffentlichen Versorgungsleitungen werden durch entsprechende Festsetzungen im
Bebauungsplan und grundstücksbezogenen Regelungen gesichert.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Grundstück Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung Asemissen, wird gemäß § 7 Str WG NRW eingezogen und
verliert seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.
Schemmel