Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW) Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 34)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
197 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
27.11.15, 21:17
Aktualisiert
27.11.15, 21:17
Beschlussvorlage (Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW)
Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 34) Beschlussvorlage (Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NRW)
Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 34)

öffnen download melden Dateigröße: 197 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 76/2015 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 27. November 2015 Teileinziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche gemäß § 7 des StraßenWegegesetzes (Str WG NRW) Öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstück 34 Beratungsfolge Rat Termin 10.12.2015 und Bemerkungen Sachdarstellung: Die Firma H & H Innovation, Gewerbestr. 11 im Gewerbegebiet Asemissen hat einen Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für die Erweiterung ihres Betriebes gestellt (s. Druckvorlage 60/2013). Diesem hat der Hochbauund Planungsausschuss zugestimmt und in seiner Sitzung am 17.09.2015 (s. Druckvorlage 63/2015) die Durchführung des dazugehörigen Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Neben hochbaulichen Erweiterungen im Bereich des Gewerbegrundstücks in östlicher Verlängerung der Gewerbestraße, beantragt die Firma die Anlage von Stellplätzen außerhalb ihres Gewerbegrundstücks. Für diese Maßnahmen wird u.a. das Flurstück 34 in Anspruch genommen. Dieses ist z.Z. dem öffentlichen Verkehr gewidmet. die notwendigen Damit baurechtlich Baumaßnahmen durchgeführt werden können, ist die Widmung aufzuheben. -2Eine Widmung wird verwaltungsseitig als nicht mehr erforderlich angesehen. Die in diesem Bereich verlaufenden öffentlichen Versorgungsleitungen werden durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan und grundstücksbezogenen Regelungen gesichert. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Das Grundstück Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung Asemissen, wird gemäß § 7 Str WG NRW eingezogen und verliert seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche. Schemmel