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Beschlussvorlage (Personalangelegenheiten hier:Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt ")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 11:55
Aktualisiert
07.03.16, 11:55
Beschlussvorlage (Personalangelegenheiten
hier:Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt ") Beschlussvorlage (Personalangelegenheiten
hier:Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt ")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 32/2016 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Zentrale Dienste / Haupt- und Personalverwaltung Auskunft erteilt: Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-114 Datum: 7. März 2016 Personalangelegenheiten hier: Besetzung der Stelle der Kämmerin / des Kämmerers und der Fachbereichsleiterin / des Fachbereichsleiters "Bauen / Planen / Umwelt " Beratungsfolge Rat Termin 17.03.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Der derzeitige Kämmerer scheidet mit Ablauf des 31.12.2016, der derzeitige Fachbereichsleiter "Bauen/Planen/Umwelt " mit Ablauf des 31.01.2017 aus dem Dienst der Gemeinde Leopoldshöhe aus. Die Nachbesetzung dieser Führungspositionen trifft nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Gemäß § 8 Abs. 4 der Betriebssatzungen für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bzw. für den gemeindlichen Eigenbetrieb kommt der Betriebsleitung dabei ein Vorschlagsrecht zu. Nach den Bestimmungen des Personalentwicklungskonzepts ist zudem ein Auswahlgremium zu bilden, in das -neben dem Bürgermeister, einer Vertreterin/einem Vertreter des Fachbereichs Zentrale Dienste/Hauptund Personalverwaltung, einer Vertreterin/einem Vertreter des Personalrats, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung- auch eine Vertreterin/ein Vertreter des Rates zu entsenden ist. Diese Vertreterin/Dieser Vertreter ist durch den Rat zu benennen; es könnte der Ältestenrat bestimmt werden. Um eine ausreichende Einarbeitungszeit zu gewährleisten, sollte im Hinblick auf das tatsächliche Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers aufgrund der Inanspruchnahme von Urlaub die Stelle der Kämmerin/des Kämmerers möglichst zum 01.09.2016 besetzt werden. Für die Nachbesetzung der Stelle der Fachbereichsleiterin/des Fachbereichsleiters „Bauen/Planen/Umwelt“ wird als Eintrittsdatum der 01.11.2016 vorgeschlagen. Im Ausschreibungstext ist darauf hinzuweisen, dass beide Stellen auch mit der Funktion der Betriebsleitung (kaufmännisch bzw. technisch) des gemeindlichen Eigenbetriebs bzw. der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gekoppelt sind. In der Sitzung des Ältestenrates am 11.02.2016 wurde seitens der Verwaltung folgender Ablaufplan für das Stellenbesetzungsverfahren vorgeschlagen: - 17.03.2016: Beschluss des Rates über die Ausschreibung der Stellen - 16.04.2016: Veröffentlichung der Stellenausschreibungen - 07.05.2016: Bewerbungsschluss - 09.05.-13.05.2016: Vorauswahl geeigneter Bewerber/innen - 30.05.-03.06.2016: Durchführung der Vorstellungsgespräche - 23.06.2016: Beschluss des Rates über die Stellenbesetzungen -2- Beschlussvorschlag: Der Rat fasst folgenden Beschluss: Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargestellten Ausführungen wird die Verwaltung beauftragt, - eine Ausschreibung für die Stelle einer Kämmerin/eines Kämmerers in Verbindung mit der Funktion der kaufmännischen Leitung des gemeindlichen Eigenbetriebs und der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie - eine Ausschreibung für die Stelle einer Fachbereichsleiterin/eines Fachbereichsleiters "Bauen/Planen/Umwelt" in Verbindung mit der Funktion der technischen Leitung des gemeindlichen Eigenbetriebs und der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen vorzunehmen und das notwendige Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren einzuleiten. Die Besetzung dieser Stellen hat nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe im Einvernehmen zwischen dem Rat und dem Bürgermeister zu erfolgen. Zudem ist der Betriebsleitung gem. § 8 Abs. 4 der Betriebssatzungen der gemeindlichen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bzw. des gemeindlichen Eigenbetriebs ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Stellen einzuräumen. Als Vertreter des Rates wird in das nach dem Personalentwicklungskonzept der Gemeinde Leopooldshöhe zu bildende Auswahlgremium ___________________ entsendet. Schemmel