Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beleuchtungserweiterung Ortsdurchfahrt Leopoldshöhe der Lageschen Straße hier: Vorstellung einer möglichen Beleuchtungserweiterung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Beschlussvorlage (Beleuchtungserweiterung Ortsdurchfahrt Leopoldshöhe der Lageschen Straße
hier: Vorstellung einer möglichen Beleuchtungserweiterung) Beschlussvorlage (Beleuchtungserweiterung Ortsdurchfahrt Leopoldshöhe der Lageschen Straße
hier: Vorstellung einer möglichen Beleuchtungserweiterung)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 44/2016 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Offel Telefon: 05208 / 991-263 Datum: 15. April 2016 Beleuchtungserweiterung Ortsdurchfahrt Leopoldshöhe der Lageschen Straße hier: Vorstellung einer möglichen Beleuchtungserweiterung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 27.04.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: In dem anliegenden Bürgerantrag vom 18.09.2014 beantragt eine Anliegerin die Erweiterung der Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Leopoldshöhe an der Lageschen Straße. Vor einigen Jahren wurde die Ortsdurchfahrt an der Lageschen Straße um ca. 200 m verlängert. Durch den Bau des Geh-/Radweges entlang der Lageschen Straße, der als Hochbordradweg geplant und gebaut wurde, entstand eine veränderte Verkehrs- und Parksituation. Vor dem Ausbau standen die parkenden Fahrzeuge jenseits des beleuchtenden Bereiches außerhalb der Straßenfläche im Seitenbereich der Straße. Durch den Bau des Geh-/Radweges ist ein Parken innerhalb der Ortsdurchfahrt nur noch im Bereich der Fahrbahn möglich. Die vorhandene Beleuchtung endet derzeit ca. 60 m hinter der Einmündung des Gehweges zum Heimathof. Von der 0,55 km langen Ortsdurchfahrt werden derzeit ca. 0,22 km nicht beleuchtet. Die derzeitige Beleuchtung wird im Rahmen der LED-Umrüstung in diesem Jahr mit neuen LED-Lampen bestückt. Hier ist die Beleuchtungssituation in die Situation B 2 (Geschwindigkeit 30 bis 60 Km/h) eingestuft worden. Daraus ergab sich aus der Anzahl der Einmündungen, der Schwierigkeit der Fahraufgabe und der geschätzten Anzahl der Fahrzeuge im Durchschnitt je Tag die Beleuchtungsklasse ME3c. Der durchschnittliche Abstand der Lampen beträgt 34 Meter. Durch eine lichttechnische Berechnung ergab sich eine notwendige Beleuchtungsstärke für die LED-Lampen je Standort in Höhe von 54 Watt. Eine mögliche Erweiterung der Anlage würde im gleichen Abstand der Lampenstandorte und mit der gleichen Beleuchtungsstärke in Höhe von 54 Watt erfolgen. Daraus ergibt sich eine notwenige Erweiterung um 8 Lampenstandorte. Eine mögliche Erweiterung würde mit Verlegung eines Erdkabels, das an der letzten Lampe der derzeitigen Beleuchtung angeschlossen würde, Kosten in Höhe von 28.000 Euro verursachen, die im Vermögensplan des Haushaltes eingestellt werden müsste. Hier handelt es sich um eine Neuanlage innerhalb einer Ortsdurchfahrt, die gemäß KAG-Gesetz abgerechnet werden müsste. Dies wurde der Antragstellerin bei Ihrem ersten persönlichen Vorsprechen im Vorfeld der Antragsstellung mitgeteilt. -2- Beschlussvorschlag: Die durchaus sinnvolle Erweiterung der Beleuchtung bis zum Beginn der Ortsdurchfahrt ist eine Maßnahme, die gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) umlagepflichtig ist. Die Verwaltung wird daher beauftragt, mit den betroffenen Anliegern Kontakt aufzunehmen und ein Meinungsbild einzuholen. Schemmel