Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
44/2016
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Offel
Telefon:
05208 / 991-263
Datum:
15. April 2016
Beleuchtungserweiterung Ortsdurchfahrt Leopoldshöhe der Lageschen Straße
hier: Vorstellung einer möglichen Beleuchtungserweiterung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
27.04.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In dem anliegenden Bürgerantrag vom 18.09.2014 beantragt eine Anliegerin die Erweiterung der
Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Leopoldshöhe an der Lageschen Straße.
Vor einigen Jahren wurde die Ortsdurchfahrt an der Lageschen Straße um ca. 200 m verlängert.
Durch den Bau des Geh-/Radweges entlang der Lageschen Straße, der als Hochbordradweg geplant und
gebaut wurde, entstand eine veränderte Verkehrs- und Parksituation. Vor dem Ausbau standen die
parkenden Fahrzeuge jenseits des beleuchtenden Bereiches außerhalb der Straßenfläche im Seitenbereich
der Straße. Durch den Bau des Geh-/Radweges ist ein Parken innerhalb der Ortsdurchfahrt nur noch im
Bereich der Fahrbahn möglich.
Die vorhandene Beleuchtung endet derzeit ca. 60 m hinter der Einmündung des Gehweges zum Heimathof.
Von der 0,55 km langen Ortsdurchfahrt werden derzeit ca. 0,22 km nicht beleuchtet.
Die derzeitige Beleuchtung wird im Rahmen der LED-Umrüstung in diesem Jahr mit neuen LED-Lampen
bestückt. Hier ist die Beleuchtungssituation in die Situation B 2 (Geschwindigkeit 30 bis 60 Km/h) eingestuft
worden. Daraus ergab sich aus der Anzahl der Einmündungen, der Schwierigkeit der Fahraufgabe und der
geschätzten Anzahl der Fahrzeuge im Durchschnitt je Tag die Beleuchtungsklasse ME3c.
Der durchschnittliche Abstand der Lampen beträgt 34 Meter. Durch eine lichttechnische Berechnung ergab
sich eine notwendige Beleuchtungsstärke für die LED-Lampen je Standort in Höhe von 54 Watt.
Eine mögliche Erweiterung der Anlage würde im gleichen Abstand der Lampenstandorte und mit der
gleichen Beleuchtungsstärke in Höhe von 54 Watt erfolgen. Daraus ergibt sich eine notwenige Erweiterung
um 8 Lampenstandorte. Eine mögliche Erweiterung würde mit Verlegung eines Erdkabels, das an der letzten
Lampe der derzeitigen Beleuchtung angeschlossen würde, Kosten in Höhe von 28.000 Euro verursachen,
die im Vermögensplan des Haushaltes eingestellt werden müsste. Hier handelt es sich um eine Neuanlage
innerhalb einer Ortsdurchfahrt, die gemäß KAG-Gesetz abgerechnet werden müsste. Dies wurde der
Antragstellerin bei Ihrem ersten persönlichen Vorsprechen im Vorfeld der Antragsstellung mitgeteilt.
-2-
Beschlussvorschlag:
Die durchaus sinnvolle Erweiterung der Beleuchtung bis zum Beginn der Ortsdurchfahrt ist eine Maßnahme,
die gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) umlagepflichtig ist. Die Verwaltung wird daher beauftragt, mit
den betroffenen Anliegern Kontakt aufzunehmen und ein Meinungsbild einzuholen.
Schemmel