Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
15.01.16, 10:29
Aktualisiert
15.01.16, 10:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
9/2016
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Offel
Telefon:
05208 / 991-263
Datum:
15. Januar 2016
Geh-/Radweg Helpuper Straße (Bürgerradweg)
hier: Außerplanmäßige Ausgabe im Sinne des § 83 GO NW im Vorgriff auf den Haushalt
2016
Beratungsfolge
Rat
Termin
28.01.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit der im Jahr 2015 genehmigten Förderung für den Bau des Bürgerradweges an der Helpuper Straße
stehen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 102.000 Euro Förderung für den Bau des Geh-/Radweges
an der Helpuper Straße zur Verfügung.
Die geplante Maßnahme ist in zwei Abschnitten aufgeteilt. Der Abschnitt 1 beginnt direkt hinter dem
Grundstück des Hauses Nr. 266, wo der derzeit im Bau befindliche Geh-/Radweg der Maßnahme
Kurvenabflachung L 967 Abzweig Dorfstraße endet. Der Abschnitt endet an der Einmündung des
Wirtschaftsweges „Grester Holz“, der in Richtung der Windkraftanlagen Greste und zum Lehagenweg läuft.
Der zweite Abschnitt (Abschnitt 3) beginnt an der Ampelkreuzung Hövenstraße / Ehlenbrucher Straße und
endet an einer Feldzufahrt an der Stadtgrenze zur Stadt Lage auf halber Strecke zwischen Haus Nr. 186 a
und einem Bachlauf auf dem Stadtgebiet der Stadt Lage. Der Abschnitt 2 entfällt vorerst.
Bei der Umsetzung des Geh-/Radweges ist vor dem Grundstück Helpuper Straße 186 a der
Straßenseitengraben auf 65 m zu verrohren, eine Entwässerungsrinne zu bauen und entlang des
Grundstückes die Wiederherstellung einer Einfriedung in Form eines Stahlgittermattenzaunes herzustellen.
Weiterhin ist der Einmündungsbereich des gemeindlichen Wirtschaftsweges „Grester Holz“ zu den
Windkraftanlagen auf ca. 15 Meter Länge höhentechnisch an den Geh-/Radweg anzupassen und neu
herzustellen. In diesem Zusammenhang muss die baufällige Straßenseitengrabenverrohrung im
Einmündungsbereich ausgetauscht werden.
Für die Finanzierung unter anderen dieser zwei zusätzlichen Aufwendungen ist ein Eigenanteil der
Gemeinde Leopoldshöhe in Höhe von 30.000 Euro notwendig. Dieser Eigenanteil ist im Entwurf des
Gemeindehaushaltes 2016 der Gemeinde Leopoldshöhe unter dem Produkt 012 541 002 unter dem Auftrag
R 30309001 veranschlagt.
Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Auftragsvergabe spätestens Anfang März erforderlich. Somit ist mit
Einhaltung der Fristen eine Ausschreibung die Veröffentlichung der Maßnahme spätestens in der ersten
Februarwoche 2016 durchzuführen.
Durch die geschaffenen Vorgaben ist die Maßnahme dringlich und unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Bereitstellung von 30.000 Euro unter dem Auftrag R 30309001 im Vorgriff auf den
Haushalt 2016 außerplanmäßig unter Einhaltung der vertraglich zugesicherten Förderungssumme in Höhe
von 102.000 Euro zu. Die Veranschlagung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Haushaltes 2016, so dass
die Deckung gemäß § 83 Abs. 1 S. 2 GO NW gewährleistet ist.
-2Schemmel