Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
28 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
7/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
8. Januar 2016
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren
im Bereich der Krentruper Straße im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. §§ 13a (2) Ziffer 1, 13 (2) Ziffern 2
und 3 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.01.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Auf Antrag des Betreibers des im Änderungsgebiet ansässigen Lebensmittel-Marktes soll die
maximal zulässige Verkaufsfläche von derzeit ca. 1.000 m² auf 1.300 m² erhöht werden.
Die Erweiterung des Marktes ist im Norden des Baukörpers vorgesehen. Die vorhandene
Stellplatzanlage soll entsprechend in nördliche Richtung auf dem betreffenden Grundstück
erweitert werden.
Die Erweiterung des Lebensmittel-Marktes an der Krentruper Straße dient der langfristigen
Absicherung der Nahversorgung in dem Quartier.
Die Verwaltung hat dem Hochbau- und Planungsausschuss empfohlen, dem Antrag
zuzustimmen. Aufgrund dieser Zielvorstellungen für den Standort ist der Bebauungsplan zu
ändern.
Die angestrebte Bebauungsplanänderung leistet einen Beitrag zur Sicherung und
Fortentwicklung des Nahversorgungszentrums in Leopoldshöhe. Die gewünschte Verkaufsfläche
entspricht der Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel, wie sie auch andere Unternehmen an
anderen Standorten im Gemeindegebiet bereits vollzogen haben.
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde steht die Planungsabsicht im
Einklang.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 dem Antrag
zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ gefasst.
Aufgrund dieser Zielvorstellungen für den Standort ist der Bebauungsplan zu ändern.
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Wesentlicher Gegenstand der Bauleitplanung ist vor dem beantragten Hintergrund:
•
die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für einen Lebensmittel-Markt
(1.300 m² Verkaufsfläche -VK),
•
die entsprechende Anpassung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche,
•
die daraus resultierende notwendige Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl sowie
•
eine Neufassung der Bepflanzungsregelung bei der Anlage von Stellplätzen.
Im Zusammenhang mit der beantragten Erweiterung des Lebensmittel-Marktes soll gleichzeitig
im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes eine Berücksichtigung der südlich des Marktes,
ebenfalls durch Einzelhandel genutzten Flächen erfolgen.
Insgesamt ergibt sich hier – auch unter Berücksichtigung des weiteren Umfeldes des Standortes
mit zwei weiteren Lebensmittelmärkten – eine Einzelhandels-Agglomeration, die
bauplanungsrechtlich gefasst werden soll.
Inhalt des Bebauungsplanes soll die Festsetzung als „Großflächiger Einzelhandel – Lebensmittelund Fachmärkte“ entsprechend § 11 (3) Ziffer 2 BauNVO sein.
Mit der Festsetzung der Sondergebiete SO 1-3 kann an dem Standort eine Steuerung der
zulässigen
Einzelhandelsnutzung
innerhalb
dieses
Teilbereiches
des
zentralen
Versorgungsbereiches der Gemeinde Leopoldshöhe vorgenommen werden.
Die Differenzierung in drei Sondergebiete ist dabei erforderlich und sinnvoll, um die maximale
Größe einzelner Angebotsformen des großflächigen Einzelhand bei dem nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortiment entsprechend der örtlichen Situation zu reglementieren.
Mit der Bauleitplanung ergeben sich folgende zukünftig mögliche maximale Verkaufsflächen
(VK), die neben der beantragten Erweiterung der VK des Lebensmittelmarktes auch
Entwicklungsoptionen für den Gesamtstandort berücksichtigen:
Lebensmittelmarkt
von rd. 1.000m² auf 1.300 m²
Fachmärkte u.a.
von rd. 600 m² auf 700 m²
Getränkemarkt
von 400 m² auf 500 m²
Bauleitplanverfahren
Die Änderung des Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
(4) BauGB erfolgen.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB sind gegeben:
• Die Planung dient der Innenentwicklung.
• Die zulässige Grundfläche nach BauNVO innerhalb des Änderungsgebietes liegt unter
20.000 m² (Hinweis: Änderungsgebietsgröße 1,52 ha).
• Es wird durch die Planung keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
• Mit der Planung ist keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB
genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) verbunden.
Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Beteiligungsschritte können im beschleunigten
Verfahren erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) BauGB gelten die Vorschriften
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1 entsprechend. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit -Öffentliche Auslegung- gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer
3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgen auf der Grundlage des § 4a (2) BauGB parallel.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen
Maßnahmen sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem Antragsteller aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
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Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ soll als beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt
werden.
2. Der Entwurf für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ wird
beschlossen.
3. Der Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2015 und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2
(1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf
hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt und wo sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren
kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
Die Beteiligung der Behörden zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „ZentrumOst“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche
Auslegung - gemäß § 3 (2) BauGB.
4. Die Information der Verwaltung über die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der
Berichtigung gemäß § 13 a BauGB (beabsichtigte Berichtigung Nr. 3) gemäß Anlage 6 wird
zur Kenntnis genommen.
Im Auftrag
Oortman
Anlagen
Anlage 1
Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost
Anlage 2
Lage des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05
„Zentrum-Ost“ (M. 1: 5.000)
Anlage 3
Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ mit Abgrenzung des
Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes
Anlage 4
Zeichnerische Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05
„Zentrum-Ost“
Anlage 5
Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen
Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“
Anlage 6
3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe –
Anpassung im Wege der Berichtigung (Sonderbaufläche – Großflächiger
Einzelhandel)
der
6.
Änderung
des