Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
141 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
08.01.16, 21:18
Aktualisiert
08.01.16, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6
3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe – Anpassung im
Wege der Berichtigung (Sonderbaufläche – Großflächiger Einzelhandel)
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ erfolgt als Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
06/05 „Zentrum-Ost“ ist die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ beabsichtigt,
während im Flächennutzungsplan an dieser Stelle „Mischbaufläche“ (M) dargestellt ist. Die
Bebauungsplanung ist somit in diesem Teilbereich nicht aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt.
Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann nach § 13a (2) Ziffer 2 BauGB aufgestellt / geändert
werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt worden ist. Die geordnete
städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden.
Da die geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Änderung des Bebauungsplanes
nicht beeinträchtigt wird, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 13a (2) Ziffer 2 BauGB im
Wege der Berichtigung angepasst werden (von „Mischbaufläche“ in „Sonderbaufläche –
Großflächiger Einzelhandel – Lebensmittel- und Fachmärkte“.
Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan kann somit
entsprochen werden.
Die Anpassung hat folgende Größenordnung:
Art der Bodennutzung gemäß Flächennutzungsplan
Bisher rd.
Künftig rd.
Mischbaufläche (gemäß § 5 (2) Ziffer 1 BauGB
1,22 ha
----------
Sonderbaufläche - Großflächiger Einzelhandel
- Lebensmittel- und Fachmärkte (gemäß § 5 (2) Ziffer 1 BauGB)
----------
1,22 ha
1,22 ha
1,22 ha
GESAMT