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Beschlussvorlage (Prioritätenkatalog Straßenbau, hier: Fortschreibung der KAG auslösenden Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
15.04.16, 21:17
Aktualisiert
15.04.16, 21:17
Beschlussvorlage (Prioritätenkatalog Straßenbau,
hier: Fortschreibung der KAG auslösenden Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021) Beschlussvorlage (Prioritätenkatalog Straßenbau,
hier: Fortschreibung der KAG auslösenden Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 45/2016 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 15. April 2016 Prioritätenkatalog Straßenbau, hier: Fortschreibung der KAG auslösenden Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 12.02.2014 Haupt- und Finanzausschuss 12.03.2015 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 27.04.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Am 12.2.2014 hat der Ausschuss für Straßen Plätze und Verkehr die weitere Vorgehensweise bei der Erneuerung von Straßen die Beiträge nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) auslösen einstimmig festgelegt. Im dort gefassten Beschluss wurde u. a. die jährliche Fortschreibung des in der Sitzung des HFA vom 12.03.2015 beschlossenen Prioritätenkataloges vereinbart. Demnach sind im Jahr 2016 dem Ausschuss begründet die Maßnahmen bekannt zu geben, die im Jahr 2021 nach Vorstellung der Verwaltung zum Ausbau anstehen. Dem Beschluss folgend schlägt die Verwaltung für das Jahr 2021 folgende Maßnahmen vor: 1. 2. Holtstraße Im Holzkamp Siedlungsgebiet Durchlass bei Holtstraße 2 bis einschl. Im Holzkamp Hs. Nr. 35. Begründung Holtstraße: Breite im Mittel 4,0 Meter Asphaltstärke ca. 15 cm Unterbau ca. 40 cm Schotter bzw. Kies-Sandgemisch. Entwässerungsgraben teilweise offen, überwiegend privat verrohrt. Straßenentwässerung über offenen Graben nur noch in Abschnitten vorhanden. Keine Straßenbeleuchtung vorhanden. Die Holtstraße wurde erstmalig 1952 asphaltiert. Eine Deckenverstärkung erfolgte in etwa zwischen 1975 und 1980. -2- Die Holtstraße verfügt über keine geordnete Regenwasserkanalisation. Die vorhandenen Entwässerungsgräben wurden privat mit unterschiedlichsten Rohrmaterialien verrohrt. Die vorh. Verrohrung ist in Dimension und Material nicht durchgängig und wird aktuell seitens der Verwaltung nur bis zum anstehenden Ausbau geduldet. In der Holtstraße gibt es weiterhin ein Parkplatzproblem. Die Fahrzeuge stehen im öffentlichen Raum auf Schotterflächen über der o. g. Verrohrung, Die Flächen unterhält der Bauhof dauerhaft. Bisher durchgeführte Unterhaltungsmaßnahmen: 2004: Punktuelle Oberflächenbehandlungen durch den Bauhof Schadensbild: starke bis teilweise sehr starke Rissbildung in den Randbereichen, Absackungen, Unebenheiten, bereits 3 Einbrüche der nicht mehr genutzten privaten SW-Kanäle im öffentlichen Bereich. Begründung Im Holzkamp, Siedlungsgebiet. Ab Durchlass bei Holtstraße 2 bis einschl. „Im Holzkamp“ Hs. Nr. 35: Breite im Mittel 3,30 Meter Asphaltstärke: unregelmäßiger Wechsel zwischen 5 cm Spritzdecke bis zu 15 cm Asphaltaufbau Unterbau nicht nachweisbar bis nicht vorhanden Entwässerungsgraben nur im Teilabschnitt, sonst keine Entwässerung vorhanden Straßenentwässerung im Ausbaubereich faktisch somit nicht vorhanden. Straßenbeleuchtung unzureichend, nur eine einzelne Leuchte vorhanden Bei der Straße „Im Holzkamp“ handelt es sich um eine ehemalige LE-Straße des Altkreises Lemgo mit überörtlicher Verbindungsfunktion. Der hier anstehende Teilbereich der Straße „Im Holzkamp“ wurde 1957 erstmalig asphaltiert. Vorher handelte es sich um einen Feldweg. Eine Deckenverstärkung erfolgte 1976. Fehlende Entwässerung und Unterbau, sowie die nicht vorhandene Seitenbefestigung in Form von Bankette führen zu nachfolgend aufgezeigten Schadensbildern. Bisher durchgeführte Unterhaltungs- und bauliche Maßnahmen: 1990 bis 2007: Mehrfach punktuelle Oberflächenbehandlungen durch den Bauhof. 1993 und 1999 Herstellung von insg. 3 Aufpflasterungen (Berliner Kissen) zur Verkehrsberuhigung. 1974 Installation eines einzelnen Peitschenmastes inkl. zugehörigem Schaltschrankes zur Beleuchtung des Einmündungsbereiches Holtstraße. Schadensbild: Löcher im Asphalt und im Fahrbahnrandbereich, Flickenteppich über die gesamte Siedlungslänge aufgrund o. g. Gründe. Starke Rissbildung (Elefantenhaut) Fazit: Die Bebauung der Holtstraße ist zu 90 Prozent abgeschlossen. Weitere Unterhaltungs- und Pflegearbeiten in den Asphalt- und Bankettbereichen des Siedlungsbereiches „Im Holzkamp“ sind technisch weder akzeptabel noch wirtschaftlich vertretbar. Der Ausbau der genannten Bereiche ist zur Erstellung einer geordneten Entwässerung sinnvoll kombinierbar. Beide Fälle lösen Beiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Holtstraße, sowie des Bereiches „Im Holzkamp“ Siedlungsgebiet in vor beschriebenem Umfang in den Prioritätenkatalog Straßenbau, geplante KAGStraßenbaumaßnahmen für das Jahr 2021 aufzunehmen. Schemmel