Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 09:49
Aktualisiert
07.03.16, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
38/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
7. März 2016
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 "Gelände Niebling"
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit/ der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.03.2016
Rat
17.03.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 5.11.2015 die Auslegung
und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 6. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“.
Die Verwaltung hat die Verfahrenschritte eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 9. März. Bisher sind keine
Anregungen eingegangen. Wenn noch Anregungen eingehen, werden diese dem Ausschuss
vorgelegt.
Außerhalb der formellen Trägerbeteiligung hat die Verwaltung einen Hinweis erhalten, die
Begründung zu konkretisieren.
Statt:
„Die angestrebten Nebenanlagen treten, sofern sie sich nicht insbesondere im „Vorgartenbereich“
häufen, im Ortsbild nicht störend in Erscheinung. Im unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden
Bereich gem. § 34 BauGB sind sie bereits vorhanden.
Eine Nutzung der „Vorgartenflächen“ für Nebenanlagen ist städtebaulich nicht erwünscht. In einem
Übermaß kann dieses das Ortsbild beeinträchtigen. Die vorliegende Planung trifft daher eine
Regelung, die Nebenanlagen nur auf den straßenabgewandten Grundstücksteilen zulässt.“
empfiehlt die Verwaltung folgenden Text:
-2-
„Eine Nutzung der „Vorgartenflächen“ für Nebenanlagen ist städtebaulich nicht erwünscht. In
einem Übermaß kann dieses das Ortsbild beeinträchtigen und unerwünschte optische
Einengungen des Straßenraumes auslösen. Die vorliegende Planung trifft daher eine Regelung,
die Nebenanlagen nur auf den straßenabgewandten Grundstücksteilen zulässt.
Die Forderung nach 3 m Abstand von überdachten Stellplätzen von öffentlichen Verkehrsflächen
dient der Verkehrssicherheit und verhindert, wie bei den Nebenanlagen, die optische Einengung
des Straßenraumes.“
Beschlussvorschlag:
1)
Die Begründung des Bebauungsplanes
konkretisiert.
2)
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 6.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/01 „Gelände Niebling“ als Satzung zu
beschließen.
Schemmel
Anlagen: Übersichtskarte
Geltungsbereich und Begründung
wird gem. der Empfehlung der Verwaltung