Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
02.09.2015
Erstellt
25.08.15, 12:01
Aktualisiert
25.08.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 86/2015
12.08.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.09.2015
Machbarkeitsstudie Elektrifizierung Voreifelbahn und Eifelstrecke
Am 21.08.2015 fand auf Einladung des NVR ein Auftaktgespräch mit Vertretern der Stadt Bonn, des
Rhein-Sieg-Kreises und des Kreises Euskirchen zur Thematik „Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung
der Voreifelbahn“ statt. Die wesentlichen Inhalte sind in der als Anlage beigefügten Präsentation
wiedergegeben.
Aus Sicht der Verwaltung ist auf folgende Punkte hinzuweisen:
1. Die in der Zweckverbandsversammlung des NVR am 16.08.2015 diskutierte und
beschlossene Ausweitung der Studie auf die Eifelstrecke wird abgekoppelt und gesondert in
Abhängigkeit der Personalkapazitäten des NVR in ca. 6 Monaten behandelt.
2. Die Forderung des Kreises Euskirchen zur Voreifelbahn, nämlich eine Überprüfung im
Rahmen der Studie, wie die Fahrzeiten des Ausschreibungsfahrplanes erreicht werden
können, ist erfüllt.
3. Ebenso erfüllt ist die Forderung der Stadt Bad Münstereifel, in die Untersuchung auch den
Abschnitt Euskirchen - Bad Münstereifel einzubeziehen. Hier ist seitens des NVR eine geteilte
Untersuchung (Teil 1 Bonn – Euskirchen, Teil 2 Euskirchen – Bad Münstereifel)
vorgeschlagen. Dies vor dem Hintergrund, dass seitens des NVR die Befürchtung besteht,
eine zusammengefasste Prüfung könnte zu einem nicht ausreichenden Kosten-Nutzen-Faktor
führen und damit die Realisierung der Gesamtmaßnahme gefährden.
4. Der Untersuchungsumfang ist sehr umfangreich, da nicht nur die betriebliche Machbarkeit
untersucht werden soll, sondern auch die infrastrukturellen Voraussetzungen.
5. Der NVR wird einen Vorschlag für eine Kostenaufteilung unter den vier Beteiligten vorlegen.
Es ist von einem Gesamtkostenumfang im unteren sechsstelligen Bereich auszugehen.
Voraussichtlich wird Bearbeitung der Studie in den Jahren 2016 und 2017 erfolgen, so dass
die Berücksichtigung im Haushalt auf zwei Jahre verteilt erfolgen kann.
6. Im weiteren Verfahren wird der NVR das endgültige Untersuchungsdesign erstellen und dies
mit den Beteiligten und den betroffenen Kommunen (für den Kreis Euskirchen: Bad
Münstereifel und Stadt Euskirchen) abstimmen. Das Untersuchungsdesign dient als
Grundlage für die seitens des NVR vorzunehmende Preisanfrage.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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