Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Machbarkeitsstudie Elektrifizierung Voreifelbahn und Eifelstrecke)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
02.09.2015
Erstellt
25.08.15, 12:01
Aktualisiert
25.08.15, 12:01
Info GB (Machbarkeitsstudie Elektrifizierung Voreifelbahn und Eifelstrecke)

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 86/2015 12.08.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.09.2015 Machbarkeitsstudie Elektrifizierung Voreifelbahn und Eifelstrecke Am 21.08.2015 fand auf Einladung des NVR ein Auftaktgespräch mit Vertretern der Stadt Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreises Euskirchen zur Thematik „Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung der Voreifelbahn“ statt. Die wesentlichen Inhalte sind in der als Anlage beigefügten Präsentation wiedergegeben. Aus Sicht der Verwaltung ist auf folgende Punkte hinzuweisen: 1. Die in der Zweckverbandsversammlung des NVR am 16.08.2015 diskutierte und beschlossene Ausweitung der Studie auf die Eifelstrecke wird abgekoppelt und gesondert in Abhängigkeit der Personalkapazitäten des NVR in ca. 6 Monaten behandelt. 2. Die Forderung des Kreises Euskirchen zur Voreifelbahn, nämlich eine Überprüfung im Rahmen der Studie, wie die Fahrzeiten des Ausschreibungsfahrplanes erreicht werden können, ist erfüllt. 3. Ebenso erfüllt ist die Forderung der Stadt Bad Münstereifel, in die Untersuchung auch den Abschnitt Euskirchen - Bad Münstereifel einzubeziehen. Hier ist seitens des NVR eine geteilte Untersuchung (Teil 1 Bonn – Euskirchen, Teil 2 Euskirchen – Bad Münstereifel) vorgeschlagen. Dies vor dem Hintergrund, dass seitens des NVR die Befürchtung besteht, eine zusammengefasste Prüfung könnte zu einem nicht ausreichenden Kosten-Nutzen-Faktor führen und damit die Realisierung der Gesamtmaßnahme gefährden. 4. Der Untersuchungsumfang ist sehr umfangreich, da nicht nur die betriebliche Machbarkeit untersucht werden soll, sondern auch die infrastrukturellen Voraussetzungen. 5. Der NVR wird einen Vorschlag für eine Kostenaufteilung unter den vier Beteiligten vorlegen. Es ist von einem Gesamtkostenumfang im unteren sechsstelligen Bereich auszugehen. Voraussichtlich wird Bearbeitung der Studie in den Jahren 2016 und 2017 erfolgen, so dass die Berücksichtigung im Haushalt auf zwei Jahre verteilt erfolgen kann. 6. Im weiteren Verfahren wird der NVR das endgültige Untersuchungsdesign erstellen und dies mit den Beteiligten und den betroffenen Kommunen (für den Kreis Euskirchen: Bad Münstereifel und Stadt Euskirchen) abstimmen. Das Untersuchungsdesign dient als Grundlage für die seitens des NVR vorzunehmende Preisanfrage. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)