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Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung des Stichweges „Am Pansbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) in der derzeit geltenden Fassung hier:Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
28.08.15, 21:16
Aktualisiert
28.08.15, 21:16
Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung des Stichweges „Am Pansbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) in der derzeit geltenden Fassung
hier:Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 59/2015 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 28. August 2015 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung des Stichweges „Am Pansbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) in der derzeit geltenden Fassung hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung Beratungsfolge Rat Termin 10.09.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit den Bauarbeiten zur erstmaligen Herstellung des Stichweges „Am Pansbach“ soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Die Maßnahme erfolgt nur für diesen Teilbereich, da die übrige Anlage „Am Pansbach“ bereits erstmalig ausgebaut wurde. Es ist daher erforderlich, einen Abschnitt zu bilden. Zur beitragsrechtlichen Abwicklung der Baumaßnahme sieht § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde die Bildung von Abschnitten vor. In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist der entsprechende Bereich gekennzeichnet. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat wird für die spätere Abrechnung der Verkehrsanlage folgende Abschnittsbildung zu beschließen: Der Teilbereich (Stichweg) der Anlage „Am Pansbach“ - Flurstücke 200 + 242, sowie einer Teilfläche aus Flurstück 848, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen - ab Einmündung zwischen den Grundstücken Flurstück 1157 + 242 bis zum Ende der Grundstücke Flurstück 848 + 1124, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen, wird als Abschnitt beschlossen. Schemmel Anlage: Lageplan