Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
28.08.15, 21:16
Aktualisiert
28.08.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
59/2015
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
28. August 2015
Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung des Stichweges
„Am Pansbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit
der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe
(Erschließungsbeitragssatzung) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der
gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung
Beratungsfolge
Rat
Termin
10.09.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit den Bauarbeiten zur erstmaligen Herstellung des Stichweges „Am Pansbach“ soll noch in diesem Jahr
begonnen werden. Die Maßnahme erfolgt nur für diesen Teilbereich, da die übrige Anlage „Am Pansbach“
bereits erstmalig ausgebaut wurde.
Es ist daher erforderlich, einen Abschnitt zu bilden. Zur beitragsrechtlichen Abwicklung der Baumaßnahme
sieht § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde die Bildung von Abschnitten vor.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist der entsprechende Bereich gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat wird für die spätere Abrechnung der Verkehrsanlage folgende
Abschnittsbildung zu beschließen:
Der Teilbereich (Stichweg) der Anlage „Am Pansbach“ - Flurstücke 200 + 242, sowie einer Teilfläche aus
Flurstück 848, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen - ab Einmündung zwischen den Grundstücken Flurstück
1157 + 242 bis zum Ende der Grundstücke Flurstück 848 + 1124, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen, wird
als Abschnitt beschlossen.
Schemmel
Anlage: Lageplan