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Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Mühlenbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19. Dez. 2003 – in der derzeit geltenden Fassung – hier: Planunterschreitung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 11:55
Aktualisiert
07.03.16, 11:55
Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Mühlenbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19. Dez. 2003 – in der derzeit geltenden Fassung –
hier: Planunterschreitung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 26/2016 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 7. März 2016 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Mühlenbach“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19. Dez. 2003 – in der derzeit geltenden Fassung – hier: Planunterschreitung Beratungsfolge Rat Termin 17.03.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Straße „Am Mühlenbach“ – Flurstücke 1079, 1080 und 1088, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum – wurde ausgebaut. Der letzte Grunderwerb konnte im November 2015 abgeschlossen werden. Der Ausbau ist in seiner Breite hinter der Ausweisung im Bebauungsplan –Königskamp – Nr. 08/04 – zurückgeblieben. Im Bebauungsplan ist eine Straßenbreite von 9 m festgesetzt. Ausgebaut wurde in einer Breite von 6,50 m – 8,00 m. Im Rahmen der Prüfung gemäß § 125 Abs. 3 BauGB handelt es sich dabei um eine sog. Planunterschreitung. Die Festlegung der Straßenbreite erfolgte bei Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahre 1967 zu einer Zeit, als noch andere Planungsrichtlinien zugrunde gelegt wurden. Auch Seitens der Anlieger wurde eine Verbreiterung auf 9 m nicht gewünscht; der hierzu notwendige Grunderwerb wurde abgelehnt. Die Kosten des Grunderwerbs und die Kosten für den plangemäßen Straßenausbau würden zudem zu einer Erhöhung der Erschließungsbeiträge führen. Aus verkehrstechnischen Gründen ist die dort vorgesehene Ausbaubreite nicht mehr erforderlich. Die tatsächliche Ausbaubreite von 6,50 m – 8,00 m ist daher ausreichend. Zusammenfassend ergibt die Prüfung, dass die Beitragspflichtigen bei einer Planunterschreitung nicht höher belastet werden und die Abweichung die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht beeinträchtigen. Die Kopie eines aktuellen Lageplanes ist dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Rat fasst folgenden Beschluss: Die Verkehrsanlage „Am Mühlenbach“ – Flurstücke 1079, 1080 und 1088, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum – ist erstmalig hergestellt und erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Die Planunterschreitung des Bebauungsplanes –Königskamp/Nr. 08/04 – hinsichtlich der Anlage „Am Mühlenbach“ wird hiermit beschlossen. Die Ausbaubreite von 6,00 m–8,00 m ist angesichts der örtlichen Verkehrssituation ausreichend und führt zu keiner Nutzungseinschränkung oder höheren Belastung für die betroffenen Grundstücke. Schemmel