Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
28.08.15, 21:16
Aktualisiert
28.08.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
60/2015
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
28. August 2015
Friedhofsgebühren
hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
09.09.2015
Haupt- und Finanzausschuss
03.12.2015
Rat
10.12.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Gebühren nach der
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde
Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014.
Mittlerweile liegt die aktualisierte jährliche Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale
Haushaltswirtschaft (IKH) vor.
Das Gutachten sieht auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation durchweg eine
Erhöhung einzelner Gebührensätze vor, wobei in Teilbereichen erhebliche Steigerungen, insbesondere im
Bereich der Grabnutzungsrechte, vorgeschlagen werden. Hierbei ist allerdings auch zu berücksichtigen,
dass einzelne Gebührensätze in den letzten Jahren teilweise stark gesunken sind und über die Jahre
gesehen unter den durchschnittlichen Werten lagen. Die im Gutachten vorgeschlagenen Gebührensätze
entsprechen somit z.T. den Gebühren des Jahres 2012.
Die Steigerungen resultieren u.a. insbesondere aus gestiegenen Kosten für die Friedhofsunterhaltung. So
sind z.B. auf dem Friedhof Dahlhausen umfangreiche Arbeiten erforderlich, um Grabflächen für
Bestattungen vorzubereiten. Bisher ungenutzte Flächen, die aufgrund der Flächensituation insbesondere auf
dem Friedhof Dahlhausen für Bestattungszwecke hergerichtet werden, erfordern einen erheblichen
Arbeitsaufwand. Zudem sind auf den Friedhöfen regelmäßig in größerem Umfang besondere Pflege- und
Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen, die natürlich auch einen entsprechend hohen Kostenaufwand
erfordern.
Ein weiterer Grund für die Steigerung der Kostensätze resultiert aus der Senkung des Zinssatzes für die
kalkulatorischen Zinsen (von 6 % auf 4,8 %), da die Abzinsung für die Gebührenvorauszahlung jetzt geringer
ausfällt.
Unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Faktoren ist aus Sicht der Friedhofsverwaltung eine Anhebung
der Friedhofsgebühren in der vom IKH vorgeschlagenen Form unumgänglich.
-2-
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde
Leopoldshöhe wird gebilligt.
Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen.
Schemmel