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Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
28.08.15, 21:16
Aktualisiert
28.08.15, 21:16
Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 
hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren) Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 
hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 60/2015 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 28. August 2015 Friedhofsgebühren hier: Friedhofsgebührensatzung 2016 / Kalkulation der Friedhofsgebühren Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2015 Rat 10.12.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Gebühren nach der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 18. Dezember 2014. Mittlerweile liegt die aktualisierte jährliche Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH) vor. Das Gutachten sieht auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation durchweg eine Erhöhung einzelner Gebührensätze vor, wobei in Teilbereichen erhebliche Steigerungen, insbesondere im Bereich der Grabnutzungsrechte, vorgeschlagen werden. Hierbei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass einzelne Gebührensätze in den letzten Jahren teilweise stark gesunken sind und über die Jahre gesehen unter den durchschnittlichen Werten lagen. Die im Gutachten vorgeschlagenen Gebührensätze entsprechen somit z.T. den Gebühren des Jahres 2012. Die Steigerungen resultieren u.a. insbesondere aus gestiegenen Kosten für die Friedhofsunterhaltung. So sind z.B. auf dem Friedhof Dahlhausen umfangreiche Arbeiten erforderlich, um Grabflächen für Bestattungen vorzubereiten. Bisher ungenutzte Flächen, die aufgrund der Flächensituation insbesondere auf dem Friedhof Dahlhausen für Bestattungszwecke hergerichtet werden, erfordern einen erheblichen Arbeitsaufwand. Zudem sind auf den Friedhöfen regelmäßig in größerem Umfang besondere Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen, die natürlich auch einen entsprechend hohen Kostenaufwand erfordern. Ein weiterer Grund für die Steigerung der Kostensätze resultiert aus der Senkung des Zinssatzes für die kalkulatorischen Zinsen (von 6 % auf 4,8 %), da die Abzinsung für die Gebührenvorauszahlung jetzt geringer ausfällt. Unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Faktoren ist aus Sicht der Friedhofsverwaltung eine Anhebung der Friedhofsgebühren in der vom IKH vorgeschlagenen Form unumgänglich. -2- Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen: Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt. Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. Schemmel