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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
17.08.15, 14:46
Aktualisiert
17.08.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege bis zum 31.12.2018) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege bis zum 31.12.2018)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 149/2015 10.08.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 27.08.2015 Kreisausschuss 30.09.2015 Kreistag 21.10.2015 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege bis zum 31.12.2018 Sachbearbeiter: Herr Firmenich x Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern. -2Begründung: Die ursprüngliche V 116/2015 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und durch die V 149/2015 ersetzt. Der Deutsche Kinderschutzbund (KSB) ist seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt. Ab dem 01.10.1997 übernahm der KSB in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996). Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft durchgeführt. Ab 01.08.2003 wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen (A 485/2002, V 317/2007) und ab 01.01.2009 weitere 0,25 Stelleanteile (A 147/2008) bezuschusst. Letztmalig hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 02.07.2012 beschlossen, weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (V 264/2012). Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2015 befristet. Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Kooperation Vollzeitpflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,25 Stellen bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2016 werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 186.000 € benötigt. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)