Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
17.08.15, 14:46
Aktualisiert
17.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 149/2015
10.08.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.08.2015
Kreisausschuss
30.09.2015
Kreistag
21.10.2015
Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem
Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination
Vollzeitpflege bis zum 31.12.2018
Sachbearbeiter: Herr Firmenich
x
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination
Vollzeitpflege vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
-2Begründung:
Die ursprüngliche V 116/2015 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und durch die V 149/2015
ersetzt.
Der Deutsche Kinderschutzbund (KSB) ist seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von
sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt.
Ab dem 01.10.1997 übernahm der KSB in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und
Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996).
Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft durchgeführt. Ab 01.08.2003 wurde
eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen (A 485/2002, V
317/2007) und ab 01.01.2009 weitere 0,25 Stelleanteile (A 147/2008) bezuschusst.
Letztmalig hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 02.07.2012
beschlossen, weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (V 264/2012).
Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der
Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes
abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der
Kooperation Vollzeitpflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,25 Stellen bis zum 31.12.2018
zu verlängern.
Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2016 werden insgesamt
Mittel in Höhe von ca. 186.000 € benötigt.
gez.
i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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